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Urteile im Prozess gegen die Attentäter von Madrid

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Veröffentlicht: 20:18, 31. Okt. 2007 (CET)
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Madrid (Spanien), 31.10.2007 – Der Nationale Gerichtshof in der spanischen Hauptstadt hat heute die Urteile im Prozess gegen die Bombenattentäter von Madrid verkündet. Bei einem Anschlag auf einen Nahverkehrszug am 11. März 2004 waren 191 Menschen getötet und 1800 verletzt worden. Dabei waren insgesamt zehn Bomben eingesetzt worden. Für das Attentat wird eine islamistische Terrorzelle verantwortlich gemacht, die sich von dem Terrornetzwerk al-Qaida inspirieren ließ.

Islamisten hatten sich zu dem Attentat bekannt und es als einen Akt der Rache wegen der Beteiligung Spaniens am Irakkrieg bezeichnet.

Angeklagt waren insgesamt 28 Personen, sieben von ihnen wurden freigesprochen. Gegen die übrigen Angeklagten wurden hohe Haftstrafen verhängt, teilweise mehrere tausend Jahre. In Spanien ist die Höchstdauer für die Verbüßung einer Haftstrafe jedoch auf 40 Jahre begrenzt.

Mit Überraschung wurde der Freispruch des Ägypters Rabei Osman el Sayed aufgenommen, den die Anklagevertretung als einen der Hauptverantwortlichen des Attentats angesehen hatte. Die Anklage hatte für ihn ein Strafmaß von 38.962 Jahren gefordert. Weitere sieben Haupttäter hatten sich bereits drei Wochen nach den Anschlägen dem Gerichtsverfahren und einer möglichen Verurteilung durch Selbsttötung entzogen. Als die Polizei ihre konspirative Wohnung im Madrider Vorort Leganés umstellte, sprengten sie sich in die Luft.

Die Hälfte der 28 verurteilten Angeklagten stammte aus Marokko, weitere neun kamen aus Spanien. Außerdem waren zwei Syrer und je ein Täter aus Ägypten, Algerien und dem Libanon unter den Verurteilten.

In der Urteilsbegründung schloss der Vorsitzende Richter Javier Gómez Bermudez eine Beteiligung der baskischen Separatistenorganisation ETA ausdrücklich aus. Dafür gebe es keine Beweise. Die damalige konservative Regierung hatte wenige Tage vor den Parlamentswahlen die baskische Terrororganisation ETA für die Anschläge verantwortlich gemacht. Die Angeklagten plädierten alle auf „nicht schuldig“. Es wird erwartet, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden.

Den zahlreichen Opfern des Anschlages wurden durch das Gerichtsurteil Ansprüche auf Entschädigungen zwischen 30.000 Euro und 1,5 Millionen Euro pro Person zugesprochen.

Die Gerichtsverhandlung fand unter strengen Sicherheitsmaßnahmen statt. Polizeihunde hatten den Gerichtssaal zuvor nach Sprengstoff abgesucht, während der Urteilsverkündung kreisten Hubschrauber über dem Gerichtsgebäude. Der 600-seitige Text der Urteilsbegründung war bis zuletzt geheim gehalten worden.

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Quellen