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::Letzteres ist leider auch ein sehr, sehr trauriges Thema.
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::Sauerstoffversorgung - die sollte doch unverändert funktionieren, solange das Kind an der Nabelschnur hängt und diese nicht abgedrückt o.ä. ist?! --[[Benutzer:Anonyme Frage|AF]] ([[Benutzer Diskussion:Anonyme Frage|Diskussion]]) 08:22, 26. Jul. 2024 (CEST)
::Sauerstoffversorgung - die sollte doch unverändert funktionieren, solange das Kind an der Nabelschnur hängt und diese nicht abgedrückt o.ä. ist?! --[[Benutzer:Anonyme Frage|AF]] ([[Benutzer Diskussion:Anonyme Frage|Diskussion]]) 08:22, 26. Jul. 2024 (CEST)

== Sketch gesucht ==

Eine paar Frauen sitzt nebeneinander mit überschlagenen Beinen auf einer Bank. Mehrmals fragt die am einen Ende ihre Nachbarin: „Wie lange noch?“, was Letztere dann Person für Person zum andern Ende durchreicht. Immer kommt ein sinngemäßes: „Es dauert noch“, wieder bis zur Fragerin durchgereicht. Bis zur Pointe, dann heißt es plötzlich: „Ahhh, es ist soweit!“ Das hören dann alle – und überschlagen ihre Beine umgekehrt.

Vor 20, 25 Jahren wurde das in schöner Regelmäßigkeit von Schülerinnengruppen bei Veranstaltungen aufgeführt. Frage: Kommt dieser Sketch aus der Popkultur (wurde also mal von Komikerinnen im TV gezeigt oder so etwas in der Art) oder ist das eher „Volkstum“? Googeln hat nicht geholfen. --[[Benutzer:L47|L47]] ([[Benutzer Diskussion:L47|Diskussion]]) 08:43, 26. Jul. 2024 (CEST)

Version vom 26. Juli 2024, 07:43 Uhr

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17. Juli

Petroleumersatz

Pflanzenölhersteller würden ihre Produkte auch gerne als Energiestoffe vermarkten, was aber bisweilen auf administrative und technische Probleme stößt. Salatöl ist wegen seiner relativ hohen Viskosität jedenfalls ungeeignet, Petroleum zu ersetzen. Kann man aus Pflanzenöl einen Petroleumersatz herstellen? (Daß eine Mischung von Heizöl und Benzin ungeeignet ist, habe ich schon gelernt.) --77.8.28.222 10:37, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wir haben da etwas vorbereitet. --Elrond (Diskussion) 11:20, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da steht nichts von Petroleum. --77.8.28.222 12:33, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hiernach [1] kann man Lampenöl durch Oliven- und Sonnenblumenöl ersetzen. --Doc Schneyder Disk. 12:51, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte den Artikel für irreführend. Lampen, die für Petroleumbetrieb konstruiert sind, lassen sich nicht mit unverändertem Pflanzenöl betreiben. Wenn, dann sollte es mit Methanol umgeestertes (Biodiesel 1. Gen.) oder totalhydrogeniertes (Biodiesel 2. Gen.) Pflanzenöl oder Altfett sein. --Rôtkæppchen₆₈ 13:12, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was da rauskommt, sind Äquivalente von mittelschweren Gasölen. Petroleum ist aber leichter und niedrigersiedend. (Warum braucht man Petroleumersatz? Weil es am Markt, bezogen auf den Heizwert, im Vergleich zu Pflanzen- und Heizöl viel zu teuer ist, kostet ungefähr 6 Euro pro Kilogramm.) --77.8.28.222 14:02, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Petroleum hat 10 bis 16 Kohlenstoffatome pro Molekül. Übliche Fettsäuren haben 16 oder 18 Kohlenstoffatome pro Molekül. Von den vorherrschenden Fettsäuren ist also einzig die Palmitinsäure in diesem Bereich. Samenöle enthalten oft kürzere Fettsäuren im Bereich Caprinsäure bis Palmitinsäure. Sie wären also totalhydrogeniert als Petroleumersatz brauchbar. Ansonsten wäre Cracken ein möglicher Weg, veganen Petroleumersatz herzustellen. --Rôtkæppchen₆₈ 14:17, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich frage mich gerade, wie das mit DIY aussieht... Interessante Temperaturen werden in den "Generatoren" von Benzinkochern (Multi fuel pressure stoves) erreicht, aber nicht die erforderlichen Prozeßdrücke. Ich stelle mir eine kleine "Bombe" (sehr dickwandiges Rohr) vor, in die etwas Öl und Wasser eingefüllt und dann zugeschraubt in der Brennerflamme auf Rotglut erhitzt wird. Rausnehmen, abkühlen lassen: Ist da dann was drin, was als Petroleumersatz durchgehen könnte? --77.8.28.222 15:22, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich fürchte, da wird ein wildes Substanzgemisch entstehen mit signifikantem Anteil festen Kohlenstoffs (Pyrolyse). Thermisches Cracken ist zwar auch Pyrolyse, aber unter kontrollierten Bedingungen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:47, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die Industrie mit irgendeinem Verfahren ein Veggie-Petroleum herstellt, wird sie es natürlich nur wenig teurer als Mineralölpetroleum verkaufen. Das ist ein Teufelskreis: weil der Petroleumpreis steigt, geht die Nachfrage zurück, und deswegen steigt der Preis weiter... Wenn man nicht selbst etwas aus billigen Rohstoffen - wie Heiz- oder Salatöl - herstellen kann, dann wird das nichts mit Ersatz. Kann man mit UV cracken, oder wird das grundsätzlich zu teuer? Das generelle Problem ist ja wohl auch nicht, die langen Ketten zu zertrümmern (wobei dann natürlich auch niedrigsiedende Komponenten entstehen, was in der Raffinerie kein Problem ist, weil die mit denen etwas anfangen kann), sondern es ist zusätzlicher Wasserstoff erforderlich. Das ginge mit Wasser und Metallpulver, das das Wasser "crackt" und den Sauerstoff bindet. Aber das Wunderpulver, mit dem man aus Heizöl oder Pflanzenfett Petroleum machen kann, wird es wohl nicht geben. --77.3.94.158 23:23, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte es für unmöglich, mit vertretbarem Aufwand und/oder DIY-Mitteln Pflanzenöl in Lampenpetroleumersatz zu verwandeln. Wahrscheinlich ist es einfacher, die Petroleumlampen gut gegen Rost zu schützen und einzulagern und nach den Vorbildern der Alten Römer Öllampen nachzubauen, die mit unveränderten dickflüssigen Ölen wie Olivenöl oder sogar Tran befeuert werden können. Und als Docht kann z.B. Toilettenpapier herhalten oder die ausgebürsteten Haare Deiner Haustiere oder Mitmenschen. Bilder siehe verlinkten Artikel. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Fazit: Selbermachen geht nicht, und die Industrie macht es nicht. Wenn die Industrie etwas macht, dann macht sie FDP-Diesel aus in sehr geringen Mengen anfallenden Pommesbudenabfällen. (Sie könnte natürlich schon, aber sie sie stellt kein Veggie-Petroleum her, aus den gleichen Gründen, aus denen die Produktion von Mineralölpetroleum zurückgefahren wurde: Lohnt sich für die Hersteller nicht. Man könnte sich höchstens noch fragen, wo in der Welt noch in signifikanten Mengen Petroleum verbraucht wird, und versuchen, es von da zu importieren. Ob dortige Hersteller aber nun ein Interesse daran haben, das aus nachwachsenden Rohstoffen zu erzeugen...) Evtl. gibt es aber noch andere Methoden, um höhersiedende Kohlenwasserstoffe niedrigviskoser zu bekommen. (Was mir spontan einfiele, wäre erwärmen - wenn man die Dochte beheizt, sind sie vielleicht förderfreudiger. Ein Hersteller eines Petroleumkochers mit Dochten hatte mir mitgeteilt, ich könnte anstatt von Petroleum auch Dieselöl verwenden (mit Bedenken) - habe ich aber noch nicht ausprobiert.) Toilettenpapier ist als Dochtmaterial nicht so ideal, Küchenkrepp ist günstiger, weil "kapillarer" und haltbarer. Was ich mir auch noch angeschaut hatte, waren die dicken Baumwollgarnstücke, aus denen Feudel (auch: Aufnehmer) hergestellt werden. Da die bestimmungsgemäß auf saugfähig getrimmt sind, müßten die eigentlich ein ganz gutes Dochtmaterial abgeben. --2.241.178.136 13:31, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und noch eine Idee: Funkenerosion kennst Du? Wie verändern sich Öle bei Durchschlägen? (Ich fürchte allerdings: ungünstig. Der größte Teil der Energie wird wahrscheinlich nicht "cracken", sondern nur Wärme erzeugen. Das ergibt einen schlechten energetischen Wirkungsgrad. Was man übrigens auch daran sieht, daß Erosionsöl eine hohe Standzeit hat: Zwar braucht man für den Durchschlag "Wumms", aber sobald der Funke gezündet hat, bricht die Lichtbogenspannung sofort zusammen, und die Energie knabbert im wesentlichen erwünschtermaßen am Metallwerkstück. Wobei beim Funkenerodieren die Funkenstrecken sehr kurz sind und sich gar keine richtigen Lichtbögen ausbilden. Das ließe sich zwar ändern, aber dann braucht man abartige 100 kV/cm bis Rumms, nach dem die Spannung dann aber auf 50-100 V/cm zusammenbricht. Was nach Serieninduktivität riecht. --77.6.175.52 06:14, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade mal nachgelesen: Lampenöl aus hydriertem (umgeesterten) Pflanzenöl gibt es. Das wird aber absichtlich höherviskos, also letztlich: schlechter, gemacht, damit es weniger leicht verdunstet oder zerstäubt, um Aspirationsunfälle zu verhindern, die bei Kindern oft tödlich ausgehen können: (und hier wird folgender de wiki Link geblacklistet, warum auch immer: .de/Lexikon/Lampenöl , also bei Interesse bitte selbst zusammenbasteln). Einschlägige Foren empfehlen, den Brennstoff zu beheizen, wodurch die Viskosität sinkt. --2.241.23.238 13:44, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dann gibt es hier auch noch den Artikel Lampenöl --Doc Schneyder Disk. 13:46, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da steht, daß es nicht funktioniert. Das wußten wir schon. --77.8.28.222 13:52, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da ein netter Zeitgenosse meinen Beitrag nun schon mehrfach gelöscht hat, noch einmal: Dann vielleicht aufgearbeitetes Frittenöl --Elrond (Diskussion) 14:26, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@77.6.175.52, (oder unter welcher IP Du auch immer hier arbeitest): lass Deine Finger von den Beiträgen anderer Nutzer! --Elrond (Diskussion) 16:45, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hast Du einen speziellen Grund, Deinen kryptischen Unsinnslink, der exakt nichts mit der OP-Frage zu tun hat, immer wieder einzustellen, oder sind das einfach nur senile Zwangsvorstellungen? Also: Wohin führt der Link, und was trägt er zur Frage bei, ob man aus Pflanzenöl einen Petroleumersatz herstellen kann? Und worauf bitte bezieht sich das "Dann"? Nun? Wir warten... Erklär Dich doch einfach mal, anstatt nur trotzig aufzustampfen! (Bitte Einleitung lesen und nicht trollen!) --78.50.118.228 07:14, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Du hast den Artikel den ich verlinkt habe aber gelesen? Und was Lampenöl chemisch ist verstanden und Kraftstoff und Petroleum? Wenn ja, kann ich nicht nachvollziehen, wo Deine Verständnisprobleme sind. --Elrond (Diskussion) 17:44, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
P.S. es ist generell verpönt, die Artikel anderer Nutzer zu löschen, egal, was darin steht. Daran solltest Du Dich, nicht nur bei den meinen, auch halten. --Elrond (Diskussion) 09:08, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
WD-40 kann man im Angebot deutlich billiger als Petroleum bekommen und ich wüßte nicht, warum es als Ersatz (in D) nicht zu gebrauchen wäre. Ralf Roletschek (Diskussion) 16:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was kostet denn ein Liter im Angebot? (So recht glauben mag ich das nicht: Schließlich muß der Hersteller das Petroleum nicht nur in Blechdosen eintüten, sondern auch noch einkaufen, und für den Rohstoff gibt es allgemein bekannte Notierungen. Er wird es also wohl kaum billiger bekommen. Wenn ich ohne nachzusehen raten sollte: Um die 3000 Euro pro Tonne. Andererseits kaufte ich neulich Salatöl im Sonderangebot beim Discounter. Das war tatsächlich ca. 10 % billiger als in den Agrarnotierungen.) --2.241.178.136 20:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Google spuckt Angebote ab 8,33 €/ℓ aus. --Rôtkæppchen₆₈ 21:13, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab mich mal mit 400ml-Dosen für 3,49 eingedeckt, bei irgendeinem Discounter im Sonderangebot. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:24, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dafür gibt es Lampenpetroleum C10 bis C14 für 3,89 € pro Literflasche beim Baumarkt.[2] Da kann WD-40 nicht mithalten. --Rôtkæppchen₆₈ 22:42, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(Hätte mich auch gewundert.) 3,89/l (ca. 4,90/kg) ist zwar nicht billig - ca. dreimal so teuer wie Heizöl - aber auch nicht seht teuer. Fest-Paraffin in Kerzenform kostet ungefähr das Doppelte. ("Liter" ist bei flüssigen Energiestoffen eine gängige Maßeinheit und wird auch als Bemessungsgröße für die Besteuerung herangezogen. Der tiefergehend Interessierte würde aber eigentlich gerne wissen, wieviel denn ein Liter ist, d. h. wie hoch die Produktmasse bzw. der Brennwert ist.) - Zum Thema der Überschrift: Einerseits gibt es sog. "Fließverbesserer", die bei tieferen Temperaturen das Sulzen von Heizöl und DK reduzieren bzw. unterdrücken - gar nicht mal so extrem teuer, unter 2 Ct/l. Man könnte also fragen, ob es Additive gibt, die die Viskosität von Heizöl reduzieren. Andererseits kann man sich fragen, wie eine Mischung von Heizöl und Petroleum die Viskosität der Mischung beeinflußt. Wenn beispielsweise eine 1:1-Mischung von beidem einen annehmbaren Petroleumersatz gäbe, würde das den Brennstoffpreis auf ca. 2 Euro pro Liter senken. Das konnte allerdings auch schiefgehen: Der Brennstoff wird im Flammenbereich am Dochtende verdampft. Wenn dabei vorzugsweise das niedrigersiedende Petroleum entweicht, kommt es zu Entmischung, und dann funktioniert es wieder nicht. --2.241.23.238 11:50, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei den Fließverbesserern geht es nicht um die viskosität, sondern um das Verhindern des Auskristallisieren der längerkettigen n-Paraffine bei tiefen Temperaturen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:13, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Schon klar. Das war aber nicht die Frage, sondern, ob es Additive gibt, die die Viskosität herabsetzen. --2.241.23.238 22:50, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

21. Juli

Welche Religion hat die meisten Götter?

Ich suche eine Liste der Religionen mit Anzahl der jeweiligen Götter, die verehrt werden. --188.23.226.72 02:51, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

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Definiere "Gott", definiere "Religion", definiere "verehren".
In der katholischen Religion werden Wesen verehrt, ohne dass es Götter sind, im Buddhismus werden Götter angenommen, ohne dass sie verehrt werden --Alazon (Diskussion) 09:00, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Aussage zum Katholizismus stimmt zwar, obwohl vermutlich nur die römisch-katholische Glaubensgemeinschaft gemeint ist und ausgeblendet wird, dass alle Christen katholisch sind. Merkwürdigerweise eine auch heute noch insbesondere bei Protestanten gängige Annahme, die den römischen Katholiken unverhohlen Ikonodulie, wenn nicht gar Ikonolatrie oder Idololatrie vorwerfen. Noch merkwürdiger ist, dass dabei Das Apostolische Glaubensbekenntnis übersehen wird, was ja auch in den Evangelischen Landeskirchen gilt und besagt: Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. --2A02:8071:5810:1400:64AC:9EE4:C477:531C 10:41, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei aber nicht klar ist, ob mit Gemeinschaft der Heiligen nur die katholischen Tagesheiligen gemeint sind, oder die Mitglieder der heiligen Kirche, die Gläubigen. --Geoz (Diskussion) 11:27, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In der katholischen Kirche werden die Heiligen für das Fürbittewesen benötigt. Da der Heiligenkult der katholischen Kirche außerbiblisch ist – er wurde von der vorchristlichen römischen Staatsreligion übernommen, ist er auch nicht Glaubensinhalt der evangelischen Kirchen. Evangelische Christen glauben an die Heiligen, allerdings nicht als Nebengötter oder Fürbittesteller, sondern als Vorbilder im Glauben. --2003:F7:DF30:8100:FC3D:3994:8E5A:193B 12:00, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zur tieferen Lektüre siehe auch: Rudolf Otto: Das Heilige: Über das Irrationale in der Idee des Göttlichen und sein Verhältnis zum Rationalen. Verlag C.H. Beck, 2014 (4. Auflage), ISBN 3-406-65897-0. Erstausgabe: Trewendt & Granier, Breslau 1917, Digitalisat der 14. Auflage, Klotz, Gotha 1926http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D20200310dasheilige~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3DDigitalisat%20der%2014.%20Auflage%2C%20Klotz%2C%20Gotha%201926~PUR%3D --88.72.111.207 15:10, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Definiere "Religion" und definiere "Gott" --Elrond (Diskussion) 09:43, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wir hätten (nicht ganz passend) Liste von Schöpfungsgottheiten, oder (auch nicht ganz passend, aber geeignet als Ausgangspunkt einer eigenen Recherche) Liste von Religionen und Weltanschauungen. --2A02:8071:5810:1400:64AC:9EE4:C477:531C 10:20, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird schwierig. Aber sogenannte Naturreligionen wie der Shintoismus haben eine fast unzählbare Anzahl an "Götter". Wenn praktisch in allem ein Geist/Gott wohnen kann, gibt das ganz viele. Aber eben dazu kommt dann immer noch die Frage ob und ab wann man diese Naturgeister auch als Gottheit ansieht. Bei Shinto ist beispielsweise wäre die Frage für zählung, ob man jedes Kami als Gottheit anzusehen wäre. Es ist grundsätzlich bei nicht monotheistischen Religionen schwierig, die Frage nach den "Wie viele Götter" zu beantworten. Da solche Religionen meist auch Hierarchien bei den "Gottheiten" kennen. Und es ist oft dazu auch noch unklar ob "nur" Geist oder doch Gottheit. Und das ganze kann zusätzlich noch im Lauf der Zeit ändern. --Bobo11 (Diskussion) 12:13, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dann ist auch die Frage, ob es Unterschiede gibt zwischen Göttern, die rein mythische Gestalten sind und solchen, die personifizierte Naturphänomene darstellen. In vielen traditionellen Kulten findet man beispielsweise irgendwo die Sonne als einen unterschiedlich wichtigen Gott, der sprachlich in diesen Kulturen niemals vom Naturphänomen unterschieden wurde. --87.78.69.25 12:40, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Auch hier ist die Grenze unscharf. JHWH hat seine Karriere als Feuer- und Wolkengott angefangen (2. Mose 13,21-22 LUT), was auch schon als Vulkanismus gedeutet wurde. Heute ist JHWH Monotheos und allmächtig. --Rôtkæppchen₆₈ 13:02, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hätte übrigens ernsthaft gedacht, jede poly- oder henotheistische Religion gehe prinzipiell von der Existenz einer unendlichen Anzahl an Gottheiten aus; d. h. alle Religionen der Welt erkennen entweder genau einen oder aber unendlich viele Götter an. Gibt es irgendeine Religion der Welt, deren Zahl an anerkannten Gottheiten zwar größer als 1, aber endlich ist, und die die Existenz weiterer Gottheiten über diese festgelegte Anzahl hinaus explizit verneint? --slg (Diskussion) 17:34, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In meiner Einheitsübersetzung lese ich bei Deuteronomium 32,8-9: Als der Höchste (den Göttern) die Völker übergab, / als er die Menschheit aufteilte, / legte er die Gebiete der Völker / nach der Zahl der Götter fest; der Herr nahm sich sein Volk als Anteil, / Jakob wurde sein Erbland. In der zugehörigen Fußnote: 32,8 nach der Zahl der Götter, andere Lesart: nach der Zahl der Söhne Israels. - Diese Lesart ist jünger. Sie wurde eingeführt, um polytheistischen Vorstellungen, die dieses Lied noch ohne Bedenken benutzt, zu beseitigen. Die gemeinte Zahl ist 70. Es gab 70 Götter, die die 70 Völker der Welt regierten. Da Israel (Jakob) 70 Nachkommen hatte, als er nach Ägypten zog (Ex 1,5), erlaubte man sich die Änderung von "Götter" in "Söhne Israels". Anderswo las ich, die Juden hätten diese Vorstellung (endliche Anzahl von Völkern mit jeweils einem eigenen Gott) aus Babylonien mitgebracht. --Geoz (Diskussion) 20:32, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Hinduismus wurde offenbar noch nicht erwähnt; ist aber eigentlich die klassische Vielgötterreligion. Hier spricht man von 330 Millionen Gottheiten (der Text impliziert, dass diese alle bestimmt/bekannt sind, was man vielleicht auch als ein Abgrenzungskriterium zu einem pauschalen, unbestimmten "jedes Ding hat seinen Gott" gelten kann). Shintoismus, wie oben erwähnt, ist auch einer Betrachtung wert, allerdings sind die Definitionen hier nicht sehr klar, da z.B. die gleiche Gottheit in vielen verschiedenen Schreinen verehrt wird (siehe Mitama). -- 79.91.113.116 08:29, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist nicht beantwortbar, solange nicht klar ist, wie hier "Götter" definiert ist. In der klassischen antiken Mythologie sind etwa Genien/Laren, Nymphen (vgl. Nymphäum) oder Flussgottheiten zu berücksichtigen, das sind je nach Definition Götter oder nicht. Zudem neigte grade der griechische Polytheismus dazu, schlicht alles zu personalisieren.--Meloe (Diskussion) 09:18, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Hethiter hatten über 1000 Götter: Hethitische Mythologie. Gruß --Schniggendiller Diskussion 00:03, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Präzedenfall für Publikationsverbot mit Razzia in der EU?

Vor einigen Tagen ist Compact verboten worden, das Vermögen eingezogen etc. Ist so etwas in Staaten der EU oder den angelsächsischen Staaten schon einmal geschehen? Im deutschen Kaiserreich unter Wilhelm II.? Es geht mir nicht um rechtliche, poltische oder moralische Erwägungen, sondern ausschließlich um Präzedenfälle. In der am ehesten ins Gedächtnis kommenden Spiegel-Affäre durfte das Magazin ja weiter erscheinen, die Konten blieben frei.

--2003:C1:9704:F600:A50E:B608:AAD3:80A3 15:30, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zensur in der Bundesrepublik Deutschland nennt Beispiele verbotener Zeitschriften, insbesondere aus der autonomen Szene. In den dazugehörigen Artikeln sind weitere Werke genannt. --Chianti (Diskussion) 17:39, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Sehe in der Liste keinen Präzendenfall für das Verbot eines Verlages, Beschlagnahme aller Bankkonten etc., was mE weit über Zensur, also Verbot einer Ausgabe, hinausgeht. Meine Frage zielte aber ohnehin eher in Richtung des Auslandes bzw. der Vergangenheit. Ich hatte erwartet, daß Ungarn- oder Polenkenner evtl. Beispiele kennen. --2003:C1:9704:F600:A50E:B608:AAD3:80A3 20:41, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
sowas?
Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet PKK-Verlag
PRESSEMITTEILUNG   12.02.2019
Vereinigungen "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" sowie die "MIR Multimedia GmbH" wurden verboten.
Quelle:
Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen stützt sich auf § 3 Absatz 1 und Absatz 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 Satz 1 des Vereinsgesetzes. Es wird seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen.
Die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH werden danach als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst. --Future-Trunks (Diskussion) 08:11, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Verlag gehörte der (vorher schon verbotenen) PKK. Scheint mir etwas ganz anderes. --2003:C1:9711:3300:56A:F1C4:DBBA:2EC3 11:27, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
etwas ganz anderes? Die Frage war ob es das schon einmal gab, dass ein ganzer Verlag verboten wurde mit hausdurchsuchen etc. und die Antwort lautet ja. Das ist nicht nur was ganz anderes , es ist sogar sehr sehr ähnlich. Der größte unterschied dürfte wohl darin bestehen, dass die Fans des compact Verlages das eine Verbot eher bejubeln und das andere als größte ungerechtigkeit in der Geschichte betrachten, obwohl es formaljuristisch quasi identisch ist. und da in der Frage das Wort Präzedenzfall vorkam wurde offensichtlich nach der juristischen Komponente gefragt. --Future-Trunks (Diskussion) 08:29, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wir haben dazu den Artikel Vereinsverbot. Der Herausgeber von Compact (Magazin) ist die Compact-Magazin GmbH. GmbHs sind aber Spezialfälle des Vereins, weswegen hier das Vereinsrecht greift. Siehe §2 Abs 1 VereinsG. --2003:F7:DF30:8100:4CF2:DE7C:BFC9:B28A 08:24, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Verein im Sinne dieses Gesetzes ist jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit von Personen zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen hat. Wichtig sind die Worte "Mehrheit" und "freiwillig". Eine Person alleine kann keinen Verein begründen. Und folglich kann auch eine Person mit Angestellten kein Verein sein, da die Angestellten und die Führungsperson kein gemeinsames Ziel haben (Die Putzfrau eines Sportvereines ist ja auch nicht automatisch Vereinsmitglied). Lediglich eine Gruppe von GmbH-Gesellschaftern könnte man als Verein ansehen. --2001:16B8:B8B5:D700:C435:57F4:9053:CCD7 08:59, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht zu vergessen linksunten.indymedia.org, obwohl das keine gedruckte Zeitschrift, sondern eine Publikationsplattform im Internet war. --Jossi (Diskussion) 11:01, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da sehe ich Parallelen, allerdings hat(te) Linksunten meines Wissens kein deutsches Impressum etc., hielt sich also nicht an das Pressegesetz, anders als das vollkommen (vom Inhalt möglicherweise abgesehen) gesetzeskonforme Compact. --2003:C1:9711:3300:56A:F1C4:DBBA:2EC3 11:31, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das mag juristoisch so sein, aber hier wurde ein gedrucktes, regelmäßig erscheinendes Heft mit 40.000 Käufern ohne jegliche vorherige Verurteilung aus dem stand komplett verboten. Ich hatte um ein Beispiel - am liebsten aus dem EU-Ausland - gebeten. --2003:C1:9711:3300:56A:F1C4:DBBA:2EC3 11:29, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht die Zeitschrift wurde verboten, sondern die herausgebende GmbH. Das ist also kein Publikationsverbot, sondern ein Vereinsverbot. Lass Dir https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive2.html und die dort genannten gesetzlichen Grundlagen von einer Fachperson für Vereins- und Presserecht erläutern. --2003:F7:DF30:8100:4CF2:DE7C:BFC9:B28A 16:53, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
„aus dem stand“ stimmt auch nicht. Die Compact-Magazin GmbH ist seit Dezember 2021 „gesichert extremistische Bestrebung“. Davor war sie Verdachtsfall. Damit ist ein Verbot weder für die direkt Involvierten noch für die Öffentlichkeit überraschend. Nachzulesen ist das ab Seite 75 im Verfassungsschutzbericht 2021. --2003:F7:DF30:8100:4CF2:DE7C:BFC9:B28A 17:13, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich fasse zusammen: Es gibt keinen Präzendenzfall der den Antwortern bekannt ist in der EU oder angelsächsichen Ländern. Ich hatte erwartet, daß es in Ungarn oder Polen oder unter Trump, eventuell im Kaiserreich unter Wilhelm II, allesamt wenig(er) demokratische Staaten als die BRD, Fälle gegeben hätte. Anscheinend nicht. "Gesichert Rechtsextrem" kann ich in keine mir bekannte Fremdsprache (und das sind einige) übersetzen, weil ich nicht weiß, was es bedeutet. Als ich jung war, war rechts/links-extrem, wenn gewaltsam (!) Politik betrieben werden sollte. Das scheint - zumindest bei Rechts - keine Bedingung mehr zu sein. --2003:C1:973A:F100:18FF:D5F0:3C79:7C12 13:20, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was suchst Du denn genau? Ein Beispiel für Deine ursprüngliche, fehlerhafte Interpretation des Verbots oder ein Beispiel für ein gesetzeskonformes Verbot wegen Bestrebung zur Beseitigung der FDGO? --2003:F7:DF23:8300:DDA8:923:6A41:9EDA 13:57, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
seltsame zusammenfassung. dir wurden beispiele genannt. dann hast du plötzlich die parameter geändert und nach beispielen im Ausland gefragt. und wenn keine antowrt kommt von der handvoll leute, die hier mitlesen, ist deine zusammenfassung dass es keinen Präzedenzfall gibt? Wäre die korrekte Zusammenfassung nicht eher, dass von sehr wenig mitlesenden auf die Frage kein Beispiel nennen konnte. Wenn du gefragt hättest ob überhaupt wer n ausländischen Verlag kennt, wäre das Ergebnis wohl auch überschaubar gewesen. --Future-Trunks (Diskussion) 18:13, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte ursprüngliche Frage lesen. Da wurde Bezug auf das Ausland, Kontensperrungen etc. genommen. Ich sehe keine Parameterverschiebung. Genauso sehe ich keinerlei belegte Versuche von Compact die FDGO zu beseitigen. Aber genau die inhaltliche Diskussion wollte ich ja vermeiden. Ich wollte ein komplettes Verbot einer "normalen" Zeitschrift, gewinnorientiert, mit ordentlichem Impressum, etc, in D oder im EU-Ausland. --2003:C1:9728:EF00:C4EA:2043:DD0D:87BA 16:11, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
in der ausgangsfrage ging es darum ob dies in Staaten der EU schon mal vorgekommen ist. dann später plötzlich Staaten der EU aber ohne Deutschland. dann wurde nach also nach dem Ausland gefragt und nicht wie ursprünglich in der gesamten EU --Future-Trunks (Diskussion) 08:18, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Suche Ergebnisliste Budapest 1986 Jörg Valentin

Ich suche im Netz nach der Ergebnisliste von 1986 wo ich eine 2:16,35 ziger Zeit gelaufen bin für den damaligen SC Motor Jena. Bin der Junior vom Siegfried Valentin Weltrekordläufer in 60ziger Jahren. --Laufschule Valentin (Diskussion) 20:50, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Um das mal einzugrenzen, geht es um den Marathon am 25. Oktober 1986, bei dem Klaus Goldammer 2:16,59 gelaufen ist? --Proofreader (Diskussion) 21:33, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Laut seiner Website [3] ist Jörg Valentin Mittelstreckenläufer wie sein Vater Siegfried Valentin. Es geht also vermutlich um einen 1000-Meter-Lauf. --Rôtkæppchen₆₈ 21:41, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nee, Marathon ist schon richtig; genau auf der verlinkten Seite steht ja, dass er Marathon in 2 Stunden 16:35 gelaufen ist. --Proofreader (Diskussion) 21:54, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gab es 1986 zwei Marathonläufe in Budapest? Ich finde nur einen vom 20. April 1986. --Rôtkæppchen₆₈ 22:04, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Zu dem Frühlingsmarathon gibt es jede Menge Infos, zu dem Herbstmarathon weniger. Dass Goldammer in Budapest am 25.10.1986 die 2:16:59 gelaufen ist, steht auch hier [4] auf S. 23. Da taucht Jörg Valentin allerdings nicht auf. --Proofreader (Diskussion) 22:16, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hm, in der Liste steht auch, dass am 26.10.1986 Thilo Seifert in Budapest 2:22:26 gelaufen ist. Am selben Tag Peter Antal in Budapest 2:14:48 [5]. Zwei Marathons an zwei Tagen hintereinander? Ich glaube, da liegt eher ein Zahlenfehler vor, hm. --Proofreader (Diskussion) 22:31, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Zeit von Peter Antal von 2:14:48 am 26.10.1986 steht so auch hier [6] und da dort alle Zeiten unter 2:15:00 aufgführt sind, lässt sich wohl schlussfolgern, dass der Zweitplatzierte jedenfalls nicht unter 2:15:00 gelaufen ist. Und für die Damen am selben Tag hat die Liste Agnes Sipka mit 2:28:51 und als Zweitplatzierte Kristina Garlipp aus der DDR mit 2:32:08. --Proofreader (Diskussion) 00:25, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hier [7] übrigens auf S. 14 die Ergebnisse des Budapester Herbst-Marathons vom Folgejahr, 25.10.1987, wo Goldammer 2:17:56 und Seifert 2:21:15 gelaufen ist. Also, wenn es im Netz keine Liste für 1986 gibt, würde ich beim Österreichischen Leichathletik-Verband anfragen, ob man bei denen die Ausgabe 11/1986 beziehen kann; die sollte einen analogen Eintrag zu dem Lauf von 1987 aufführen und zumindest für die besten 20 die Zeiten angeben. --Proofreader (Diskussion) 22:44, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Leider ist das weder in der Ausgabe 11/1986 [8], noch 12/1986 [9] aufgeführt. --Proofreader (Diskussion) 22:55, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wochentagsmäßig halte ich den 25. Oktober 1986 für fehlerhaft, weil es ein Samstag war. Marathonläufe werden aus naheliegenden Gründen gerne sonntags veranstaltet und auch der 20. April 1986 und der 26. Oktober 1986 waren Sonntage. --Rôtkæppchen₆₈ 22:52, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, kann gut sein. Dann wäre das im Schatten des Chicago-Marathons, der auch am 26. Oktober war und natürlich deutlich mehr Aufmerksamkeit gefunden hat. --Proofreader (Diskussion) 22:59, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
War das Trauma des wechselweisen Olympiaboykotts 1980 im Moskau und 1984 in Los Angeles denn 1986 schon überwunden? --Rôtkæppchen₆₈ 23:19, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

So, viel mehr wird aus dem Internet dazu nicht rauszuholen sein, auch ungarischsprachige Seiten haben dazu offenbar nicht mehr. Bliebe nur, alte gedruckte Publikationen aus der Zeit zu konsultieren. --Proofreader (Diskussion) 11:49, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

+1. Die Verfügbarkeit von Sportdaten im Internet stößt oft schneller als erwartet an ihre Grenzen, und das gilt auch für deutlich profiliertere und weniger weit zurückliegende Ereignisse. Schon bei Leichtathletik-Weltmeisterschaften der 2000er Jahre habe ich es nicht mehr geschafft, über die ersten paar Plätze hinausgehende Informationen zu finden. -- 79.91.113.116 11:54, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da erzählst du nichts Neues. Es ist halt mit paar Klicks nicht getan, da machts dann nur die gute alte Bücherei. Es gibt Jahrbücher und WM-Reports --scif (Diskussion) 00:02, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es bei der ungarischsprachigen Wikipedia so etwas wie die wp:BIBA? Das wäre ein Fall für sie. --Rôtkæppchen₆₈ 00:50, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

22. Juli

Genauigkeitsoptimierung bei Spracherkennungssoftware Dragon

Seit einiger Zeit benutze ich eine Spracherkennungssoftware der Marke Dragon NaturallySpeaking Legal (Version 15.71.200.031) auf einem PC mit Windows 10. Ich spreche dabei nicht „live“ in ein Mikrofon, sondern benutze ein mobiles Diktiergerät und lasse die Diktate dann anschließend von der Software umsetzen (über Extras => Umsetzen => Aufnahme umsetzen). Leider macht die Software dabei immer wieder die gleichen Fehler und ist anscheinend auch nicht in der Lage, aus den Korrekturen, die ich vornehme, zu lernen. Mir ist aufgefallen, dass es eine Funktion „Genauigkeitsoptimierung starten“ gibt (über Extras => Erkennung). Diese ist jedoch grau unterlegt und kann nicht gestartet werden. Ein Bekannter, der vor längerer Zeit (ca. 8 Jahre) einmal mit dieser Software gearbeitet hat, hat mir erzählt, dass es damals eine Funktion gab, mit der man die korrigierten Diktate und die Audiodatei „abgleichen“ konnte. Nach seiner Erinnerung hat das damals zwar eine gefühlte Ewigkeit gedauert, hatte aber wohl tatsächlich eine Verbesserung zur Folge. Trotz intensiver Suche konnte ich eine derartige Funktion aber nicht finden. Leider bietet Dragon auch keinen funktionierenden Support, zumindest habe ich keinen gefunden. Ich wende mich daher an Euch, in der Hoffnung, dass hier jemand mal das gleiche Problem hatte und lösen konnte. --TheRingoKid (Diskussion) 09:31, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo,
Hier mal ein Link, vlt. hilft der schon weiter:
https://www.software-spracherkennung.de/erkennungsgenauigkeit-verbessern.html
Gruß --2003:C6:1739:4596:9D08:4375:CF20:ADC7 10:39, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für Deinen Hinweis, der mir aber leider nicht weitergeholfen hat. In dem verlinkten Beitrag wird ja empfohlen, eine Genauigkeitsoptimierung durchzuführen. Mein Problem besteht aber gerade darin, dass sich diese Genauigkeitsoptimierung bei mir aus unbekannten Gründen nicht starten lässt. --TheRingoKid (Diskussion) 11:25, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hi,
sorry.
Ich wollte Dich nicht verwirren oder verärgern.
Viele Grüße --2003:C6:1739:4596:9D08:4375:CF20:ADC7 11:38, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Null Problemo, Du hast mich weder verwirrt noch verärgert. Auch Dir viele Grüße! --TheRingoKid (Diskussion) 11:56, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich auf der Website von Nuance schaue, gibt es unterschiedliche Lizenzen. Von älteres Versionenb als v16 scheint es laut Websuche auch Versionen mit reduziertem Funktionsumfang zu geben, wobei ich zu den betroffenen Features nichts (mehr) finde. Kann es sein, dass Deine Lizenz das nicht unterstützt? Was es auf der Website des Herstellers auch gibt, ist ein "Support", wo Du vielleicht fachkundigere Hilfe bekommen kannst. --Windharp (Diskussion) 08:08, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie eingangs schon geschrieben, ist der Support von Dragon leider völlig unbrauchbar. Zu den Lizenzen kann ich nichts sagen. Ich werde mich aber wohl mit dem Problem abfinden müssen. Es geht halt nichts über die analoge Sekretärin 1.0. Schöne neue Welt ... --TheRingoKid (Diskussion) 12:03, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Module und Staatsexamen. Normal?

Ich habe immer gelesen, eine Gliederung in Module sei eine Erfindung des Bologna-Prozesses, im Zuge dessen auch die gestuften Studienabschlüsse aus Bachelor und Master eingeführt wurden. Und in vielen deutschen Ländern haben diese inzwischen auch das Lehramtsstudium mit Staatsexamen ersetzt. (Ist das eigentlich für alle Länder vorgeschrieben oder werden diejenigen Länder, die noch Staatsexamina haben, diese dauerhaft beibehalten?) Jetzt habe ich gestern intensiv Prüfungsordnungen der Universität Greifswald gelesen (eigentlich war ich durch Zufall auf diese Universität und ihre Studiengänge gestoßen, als ich mich hier in WP über Ukrainistik informieren wollte) und dabei entdeckt, dass die dortigen Lehramtsstudiengänge (in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch das Staatsexamen) auch in Module gegliedert sind, obwohl es keine Studienordnungen mit Bachelorstudiengang + Masterstudiengang gibt. Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?

Nebenbei ist mir dort auch aufgefallen, dass die Lehramtsstudiengänge immer fachlicher werden, je "höher" die Schulform ist. Grundschullehramt ist sehr stark pädagogisch geprägt und in dem eingeschränkten Fächerkanon wirken die Beschreibungen in den Modulhandbüchern teilweise nach nicht viel mehr als dem, was man schon aus dem Abitur kennen dürfte. Lehramt für Sekundarstufe I (in Mecklenburg-Vorpommern "Lehramt für Regionalschulen") und Gymnasiallehramt sind dann schon deutlich fachwissenschaftlich geprägt, wobei Im Gymnasiallehramt noch einmal mehr Fachliches und damit weniger Bildungswissenschaft enthalten ist. Jetzt kommt aber der richtig dicke Brocken: Nach Leistungspunkten betrachtet enthält in Mecklenburg-Vorpommern das Lehramt für Regionalschulen mehr Fachliches (einschließlich Fachdidaktik) als das nordrhein-westfälische Gymnasiallehramt an der RWTH Aachen, das ich zugegebenermaßen auch nur aus der Außensicht kenne, das mir aber durch Kommilitonen und durch die bei uns recht detaillierten online einsehbaren Studienpläne relativ vertraut ist. In Greifswald entfallen im Lehramt für Regionalschulen 210 Leistungspunkte auf Fachliches (einschließlich Fachdidaktik), im Gymnasiallehramt in Greifswald 240 Leistungspunkte, im Gymnasiallehramt im Aachen 208 Leistungspunkte. Ach! Mir fällt gerade ein, dass ich in Aachen auch noch den Bachelorabschluss berücksichtigen muss. Der bringt 10 Leistungspunkte und ist auch fachlich, also mit 218 Leistungspunkten mehr als im Greifswalder Lehramt für Regionalschulen, aber immer noch deutlich weniger als im dortigen Gymnasiallehramt. Wenn man noch den endgültigen Abschluss einrechnet, der auch fachlich geschrieben wird, praktischerweise an beiden Universitäten und in allen drei verglichenen Studiengängen jeweils 15 Leistungspunkte einbringt, dann sind es 225 fachliche Leistungspunkte im Greifswalder Lehramt für Regionalschulen, 233 fachliche Leistungspunkte im Aachener Gymnasiallehramt und sage und schreibe 255 fachliche Leistungspunkte im Greifswalder Gymnasiallehramt! Wie kann man diese Unterschiede erklären? Was ist besser?

--89.1.139.109 10:37, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

tl;dr
Wenn du gelernt hast, Gedanken vor dem Schreiben zu formulieren sowie das Seitenintro zu beachten ("was ist besser" ist keine Frage nach Wissen, sondern nach Meinungen; außerdem ist der Aspekt, dass dir was aufgefallen ist, im WP:Café richtig und nicht hier), wirst du vielleicht auch Antworten erhalten.
Die Antworten auf deine ersten zwei Fragen findest du im Artikel Bologna-Prozess#Situation_in_Deutschland. --Chianti (Diskussion) 12:32, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte dagegen "Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?" durchaus für berechtigte Fragen. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 12:34, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte meinen Beitrag zuende lesen, und zwar sinnerfassend: das waren die ersten zwei Fragen. --Chianti (Diskussion) 22:49, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte dem anderen nichts unterstellen. Sicher kannst Du auch in dem von Dir verlinkten Artikel die Antworten auf die Fragen "Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?" aufzeigen. Der Artikel ist nämlich analog der uneinheitlichen Umsetzung von Bologna auch extrem unübersichtlich geschrieben. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:54, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Sagen Wissenschaftler nicht regelmäßig, was die bessere Lösung sei? --109.42.179.99 13:53, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Lustig, dass dort behauptet wird, die Anzahl der Studiengänge sei gestiegen. Ich habe eher den Eindruck, dass oft in einem Studiengang zusammengefasst wird, was man früher als Kombination hätte wählen können, womit allerdings auch andere Kombinationen wegfallen. --2A0A:A540:F4D7:0:7857:6F90:24F5:7997 22:50, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht gibt es auch einen Unterschied zwischen Natur- und Geisteswissenschaften in dieser Frage. --2A0A:A540:F4D7:0:F99B:E313:5302:2A6D 09:56, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

DAU hat Laienfrage zu Windows 11 Home

Ich nutze Windows 11 Home als anerkannter DAU. Wenn ich einen USB-Stick anschließe, entferne ich ihn immer brav, wie mir das vor Jahrzenten unter Uralt-Windows mal als „sicher entfernen“ beigebracht wurde – die Älteren werden sich erinnern. Nun merke ich seit einiger Zeit bei meinem Rechner etwas, das ich gerne erklärt haben möchte. Bei meinem aktuellen Stick für die tägliche Nutzung passiert es, dass ich bei meinem üblichen Weg zum Auswerfen eine Fehlermeldung bekommen:

  • Taskleiste
    • „ausgeblendete Symbole einblenden“
      • „Hardware sicher entfernen und Medium auswerfen“
        • [Rechtsklick, dann im Kontextmenü] „Storage Media auswerfen“

Es ploppt eine Fehlermeldung auf, in etwas: „Fehler beim Abdocken“, „kann nicht gestoppt werden, weil ein Programm darauf zugreift“. Das passiert immer und immer wieder.


Aber! Wenn ich genau in dieser Situation „Dieser PC“ öffne und im Rechtsklickkontextmenü zum betreffenden USB-Stick „Auswerfen“ anklicke, klappt alles ohne Fehlermeldung sofort.

Zwei Fragen also: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Wegen und muss ich mir Sorgen machen, dass ich auf dem zweiten Weg etwas beschädige/Daten verliere?--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 12:57, 22. Jul. 2024 (CEST) PS: Dieser neue Editor hier bei WP ist wirklich zum Hassen und ein Grund, warum ich seit seiner Einführung WP fast nur noch passiv nutze und viel weniger bearbeite. Warum schmeißt der mir nowiki-Tags in meinen Text?--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 12:58, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Ich bin mir relativ sicher, dass ich die Ursache für die Fehlermeldung kenne und bin nicht an Hilfe interessiert, wie ich die abstellen kann. Es geht mir um die Frage, warum die beiden beschriebenen Wege unterschiedliche Ergebnisse erzielen (was ist der Unterschied) und ob der eine dadruch intrinsisch unsicherer ist als der andere.--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 14:09, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kann Dir Deine eigentliche Frage nicht beantworten, aber für die zweite nach dem Editor: Du kannst doch jederzeit auf "Quelltext"-Bearbeitung wechseln (rechts über dem Textfeld gibt es "Visuell" und "Quelltext". Mach ich auch so. Und wenn Du in Deine Einstellungen gehst, kannst Du das Häkchen bei "Aktivieren des visuellen Editors" rausnehmen. --Schwäbin 13:29, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hilfe vielleicht hier: [10]. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 13:36, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, ich habe dazu oben in der Frage etwas ergänzt.--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 14:09, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die konkrete Frage kann ich auch nicht beantworten, aber einwerfen, dass das Auswerfen von USB-Sticks mit den Standardeinstellungen von Windows längst überhaupt nicht mehr erforderlich ist. Stick nicht abziehen solange da noch ein Kopiervorgang läuft, auf mehr muss man nicht achten, solange man das "Schnelle Entfernen" nicht absichtlich deaktiviert hat (was für schnellere Datentransfers sinnvoll sein kann, aber trotzdem vermutlich die allerwenigsten tun). --Karotte Zwo (Diskussion) 12:59, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich (anderer User als OP) nutze Windows seit den späten Windows-3.x-Zeiten. Ich habe noch kein anderes Windows-OS kennengelernt, das derart schnell USB-Sticks wegen mangelnder Abmeldung komplett vernichtet. Oft halten Sticks darauf maximal ein bis zwei Anmeldungen durch, dann sind sie komplett hin (physischer Crash?) und es ist keinerlei Zugriff mehr möglich, auch nicht mit irgendwelchen sonstigen Geräten, wo kein Windows drauf ist. Ich habe noch kein einziges Mal erlebt, daß Windows 11 die Abmeldung eines angeschlossenen Sticks *NICHT* von vornherein komplett blockiert, und sei es direkt nach dem Systemstart. Genau deshalb habe ich es bislang auch noch nicht gewagt, irgendeine externe Festplatte an Windows-11-Geräte anzuschließen. -2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:36, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dazu kann ich nur sagen, dass es eben zwei Modi zum Beschreiben von USB-Datenträgern gibt, einen bei dem alles direkt geschrieben und das Dateisystem wieder geschlossen wird und einen, bei dem das versucht wird, optimal zu erteilen. In letzterem muss man den Stick sicher entfernen, weil er sich sonst halt ggf. noch in einem undefinierten, korrupten Zustand befindet. Und unter Windows war dieser Modus halt bis zum Oktober-2018-Update Standard und seither ist er es nicht mehr. Irgendwelche Uralt-Windows-Erfahrungen (wobei Windows 3.x eh noch gar kein USB kannte) sind bezüglich dem Entfernen von USB-Sticks also outdated. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:13, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Daß man in Windows angeblich: "schon gaaaaanz lange" USB-Sticks überhaupt nicht mehr entfernen müßte, wurde schon um 2010 ständig behauptet. Und heute ist das eben nachwievor ziemlicher Blödsinn, genau wie damals schon. Und von wegen: "irrelevante Uralt-Erfahrungen": Ich habe damit gemeint, daß ich mit *JEDER* Windowsversion von 3.x bis 11 jeweils jahrelange Erfahrungen gemacht habe, vor allem mit XP, 7, 10 und 11. Und überall dasselbe Problem, daß man Sticks grundsätzlich abmelden muß, sonst gehen sie innerhlab weniger Wochen kaputt. Und für Windows 11 gilt das nochmal extrem verschärft, weil es da praktisch unmöglich geworden ist, USB-Medien *ÜBERHAUPT* noch abzumelden, weil das System von der ersten Sekunde des Bootens ins OS sämtliche USB-Medien sofort mit Dauernutzung im Hintergrund belegt und somit jedwede Abmeldungsmöglichkeiten dauerhaft blockiert sind. Und wenn man sie dann ein-, zweimal ohne Abmeldung abgezogen hat, werden sie von keinem System mehr erkannt. --2003:DA:CF25:5A04:E1FC:FB3C:BF59:5558 15:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Hardwareprobleme kann ich leider nicht lösen. Der Rest der (Windows-)Welt muss jedenfalls genau seit dem Windows-10-Update 1809 vom Oktober 2018 nicht mehr "Sicher entfernen", solange er das nicht explizit so will (vgl. Microsoft-Support, Presse 1, 2, 3). --Karotte Zwo (Diskussion) 17:34, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Frage zur Rechtschreibung: hochhalten vs. hoch halten. Getrennt oder zusammen?

Beispiel: Durch illegale Absprachen wurden die Preise künstlich

  • a) hoch gehalten.
  • b) hochgehalten.

--Doc Schneyder Disk. 13:37, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich würde weder noch, sondern „oben gehalten“ schreiben. „Hochhalten“ (zusammen) hat laut [11] die zwei Bedeutungen „in die Höhe halten“ und (metaphorisch) „ehren“. Beides trifft nicht ganz auf „ein Absinken verhindern“. --Kreuzschnabel 14:26, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Preis für ein Produkt ist also nicht hoch (im Gegensatz zu niedrig) sondern oben?! --Elrond (Diskussion) 15:17, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ein "hoher" Preis ist schon richtig, aber die Zusammenschreibung passt in beiden Bedeutungen nicht, also würde ich es getrennt schreiben, siehe [12] oder [13]. --Magiers (Diskussion) 15:40, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Etwas Suche findet reichlich Beispiele in der Qualitätspresse oder dem ÖR sowohl für getrennt als auch für zusammen. Etwa im Handelsblatt, einmal getrennt, einmal zusammen.--Meloe (Diskussion) 16:57, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Duden hat einen Kasten über eine halbe Seite zur Getrennt- und Zusammenschreibung bei „hoch“, aber auch nach dreimailgem Durchlesen kann ich daraus nicht zweifelsfrei entnehmen, was hier gilt. Deshalb gehe ich davon aus, dass beides möglich ist. Ich tendiere allerdings zur Getrenntschreibung, denn man kann fragen: Wie wurden die Preise gehalten? Hoch. Hingegen nicht: *Wie wurden die Ärmel gekrempelt? Hoch. Das muss zusammengeschrieben werden. Der zweite Link von Magiers oben erklärt es ähnlich. --Jossi (Diskussion) 18:23, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei "die Preise wurden hochgehalten" bin ich eher bei Magiers, denn da denke ich eher eine Werbeveranstaltung, bei denen ein paar Leute auf Kommando gleichzeitig mehrere Preisschilder in die Höhe halten. -- 79.91.113.116 19:22, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hochhalten kann ich einen Preis nur dann, wenn ich ihn auf eine Tafel schreibe und diese hoch über meinen Kopf halte. Wenn ich möchte, dass der Preis nicht unter einen bestimmten Wert sinkt, dann muss ich ihn künstlich hoch halten. --2001:871:69:CE:DD38:1C3B:A692:D3D6 19:20, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Sprachlich betrachtet ist es erst einmal ein Resultativ --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 20:12, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
So ist es. Wie werden die Preise gehalten? Gleich, tief, niedrig oder hoch? Sie werden nicht gleichgehalten, sondern gleich gehalten, sie werden nicht tiefgehalten, sondern tief gehalten, nicht niedriggehalten, sondern niedrig gehalten und somit werden sie hoch gehalten, nicht hochgehalten. Siehe auch hier. --Chianti (Diskussion) 22:58, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Für "hoch" gilt: bei einer Richtungsangabe, d. h. einer Bewegung in die Höhe, wird zusammengeschrieben, z. B. hochfliegen = nach oben fliegen, hochkommen = nach oben kommen, hochhalten = in die Höhe halten, z. B. ein Kind hochhalten. Wenn hoch einfach eine Höhe angibt, dann wird getrennt geschrieben, z. B. hoch fliegen = weit oben fliegen, hoch halten = weit oben halten, usw., vgl. das aktuelle amtliche Regelwerk von 2024, S. 236, Wörterverzeichnis, Lemma "hoch": "hoch anrechnen, hoch besteuern, hoch fliegen (weit oben fliegen) § 34(2.3) - hoch achten / hochachten § 34 E5 – aber nur hochbekommen, hochfliegen (nach oben fliegen), hochkochen [Milch], hochreißen, hochziehen § 34(1.2); [sich] hocharbeiten, hochstapeln, hochzüchten § 34(2.2)." Im konkreten Fall ist keine Veränderung nach oben gemeint, sondern ein Halten der Höhe, daher wird getrennt geschrieben.--IP-Los (Diskussion) 01:57, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die von Chianti genannte Quelle sagt aber ausdrücklich "die Preise hochhalten". --2A01:C22:8885:2C00:E1B8:A06C:A7FF:EBD8 15:38, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung, was das DWDS da geritten hat. „Die Produktion bzw. die Preise hoch halten“ ist weder eine übertragene Bedeutung noch hat es die Bedeutung „sich für etwas einsetzen“, und das Thomas-Mann-Zitat gehört eher in den Kontext der Bedeutung 3. Auch das letzte dort angegebene Verwendungsbeispiel („nach der Pause hielten die Gäste das Tempo hoch“ passt nicht; abgewandelt hieße es „versuchten die Gäste, das Tempo hoch zu halten“, also getrennt). Insbesondere nach den erhellenden Erläuterungen von IP-Los halte ich es jetzt für eindeutig, dass alle Verwendungen mit der Bedeutung „dafür sorgen, dass etwas hoch bleibt“ getrennt zu schreiben sind. --Jossi (Diskussion) 21:48, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

(UNDENT) Ein weiteres schönes Beispiel dafür, wie die angebliche: "Vereinfachung" der Dudenregeln von 2007 als Abschluß der unsäglichen Katastrophe von 1996 selbst dort für komplette Verwirrung gesorgt hat, wo duch die Katastrope von 1996 ausdrücklich überhaupt nichts geändert wurde (vrgl. auch entsprechend die Kommaregeln, die seit 2007 ausdrücklich wieder die alten von vor 1996 sind, die nun aber dank der: "Vereinfachung" von 2007 kein Mensch mehr versteht).

Ebenso, wie auch die gesamte Katastrophe von 1996 auch im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung überhaupt für flächendeckenden kompletten Blödsinn nach persönlich-individuellem Gefühl und Geschmack gesorgt hat (was ja laut Deutschlandfunk ca. Mitte-Ende der 2010er auch die eigentliche, öffentlich erklärte Absicht des dort im Rahmen eines Features zur Katastrophe von 1996 interviewten: "Reform"inititators war, daß sich wirklich *NIEMAND* mehr an den Duden halten soll, was er als notorischer Rechtschreibversager als: "Befreiung von den Zwangsregeln" als seine ursprüngliche Motivation für seine ganzen Reformbemühungen schon seit Helmut Schmidt und der Frühzeit Kohls ca. Anfang/Mitte der 80er angesehen hat), wo Verben insgesamt auch jenseits tatsächlicher Änderungen immer mehr Deppenleerzeichen aufweisen.

Mit dieser Zunahme von sich an keinerlei Regeln mehr haltenden Deppenleerzeichen in Verben im allgemeinen scheint mir auch das (natürlich auch durch denglische Verbverhunzung in puncto Grammatik motivierte) Phänomen in Zusammenhang zu stehen, daß im Deutschen in letzter Zeit die getrennten Verben insgesamt zunehmend zu verschwinden scheinen (wo dann aus: "Er siedelte über" = "Er übersiedelte" wird, aus: "Sie bauen ihr Haus um" = "Sie umbauen ihr Haus", usw.), was u. a. auch im DLF in letzter Zeit notorisch immer mehr einreißt. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:55, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

O tempora, o mores! Fühlst Du Dich jetzt etwas besser? -- 79.91.113.116 08:40, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm, Band XI, 2 (1925), Sp. 556, steht beim Stichwort übersiedeln: „als trennb. und untrennb. verbindung ohne bedeutungsdifferenzierung gebraucht“; als Beispiel wird dort angeführt: „er übersiedelte nach Hamburg“ (Raumer, Geschichte der germanischen Philologie, 1870, S. 174). Schrecklich, diese denglischen Verbverhunzer, die schon 1870 die unsägliche Katastrophe von 1996 vorweggenommen haben! Steinigt sie, sie haben „übersiedelt“ gesagt! (Und ein Bekannter von mir baut demnächst sein Haus um, er umbaut es nämlich mit einem Wintergarten.) --Jossi (Diskussion) 20:51, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die jetzt gültige Regel fußt auf der vor 1996: "1. Getrenntschreibung, wenn "hoch" im Sinne von "nicht tief, nicht niedrig" gebraucht wird, z. B. hoch sịtzen; hoch fliegen (vgl. aber: : hochfliegen); den Zaun hoch (nicht niedrig) mạchen; den Ertrag hoch (nicht niedrig) schätzen (vgl. aber: : hochschätzen). 2. Zusammenschreibung: a) wenn "hoch" bedeutet "in die Höhe", z. B. hochhalten, hochheben". Hinzu kam noch eine weitere Regel, nämlich, wenn "hoch" in übertragenem Sinne gebraucht wird, z. B. hochhalten (schätzen), hochschätzen." (Duden, 20. Aufl. 1991, Druck 1994, S. 340), so ähnlich auch im DDR-Duden, 6. Aufl. = 5. Nachdruck der 18. Neubearb. 1990, S. 207, wenn auch etwas anders in der Getrenntschreibung ausgedrückt mit "wenn "hoch" in ursprünglichem Sinne gebraucht wird".
Im neuen Regelwerk gibt es die Regel b) auch, siehe §34, E4 (2.2), allerdings erlaubt E5 in Zweifelsfällen beide Schreibungen, z. B. hoch achten, hochachten: "Lässt sich in einzelnen Fällen keine klare Entscheidung darüber treffen, ob eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt, so bleibt es den Schreibenden überlassen, getrennt oder zusammenzuschreiben." Kurz: Es hat sich nicht viel geändert, bis auf einige wenige Fälle, in denen vielleicht unklar ist, ob übertragener Sinn vorliegt oder nicht - da war die alte Regelung strenger, aber genauso verwirrend.
@2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 Natürlich hat dieser Initiator vollkommen recht, denn der Duden ist nun einmal nicht mehr die Instanz in Sachen Orthographie, das sind jetzt die amtlichen Regeln. Die Regeln früher waren auch wirr, vgl. z. B. Wir wollen Auto fahren. Wir fahren Auto. Wir wollen radfahren. Wir fahren Rad. Wir sind radgefahren. Wir wollen Fahrrad fahren. Laßt uns radschlagen. Laßt uns ein Rad schlagen. Wir sind gestern Ski und eisgelaufen, wir können rad- oder Auto fahren. Die brillante Regel dazu lautete übrigens (DDR-Duden, S. 605, K134): "Verschiedene und schwankende Schreibung konjugierter Formen des gleichen zusammengesetzten Verbs sind ein Zeichen der Entwicklung von der Getrennt- zur Zusammenschreibung." Na, wenn das mal nicht hilfreich ist! Oder anders ausgedrückt: um die richtige Schreibung zu ermitteln, schlage man einfach im Wörterverzeichnis nach, denn es gibt keine eindeutige Regel, die Schreibungen wurden einfach mal so festgelegt.
Der Duden von 1991 ist da schon etwas präziser (Duden, 21. Aufl., S. 62f., R 207): "Man schreibt ein Substantiv mit einem Verb zusammen, wenn das Substantiv verblaßt ist und die Vorstellung der Tätigkeit vorherrscht. [...] radfahren, er ist radgefahren, aber: er fährt Rad kegelschieben, aber: er schiebt Kegel, er hat Kegel geschoben Getrennt schreibt man dagegen: [...] Auto fahren, Ski laufen." Hinzu kam dann noch "eislaufen": "ich laufe eis" sowie "eis- und Skilaufen, aber: Ski u. eislaufen" (ebenda, S. 238). Schaut man sich diese Regel näher an, dann war sie offenbar völlig willkürlich, denn a) legte die Duden-Redaktion offenbar fest, wann ein Substantiv verblaßt war und wann nicht, bzw. wie sich der Schreiber so ein verblaßtes Substantiv vorzustellen hat, und b) war die Regel selbst dann noch inkonsequent. Denn wo liegt der Unterschied zwischen radfahren, Auto fahren, eislaufen und Ski laufen? Warum ist das Rad als Substantiv verblaßt, aber das Auto nicht? Vielmehr noch: Warum unterscheiden sich die Schreibungen selbst bei den angeblich verblaßten Substantiven auch noch, also ich fahre Rad, aber ich laufe eis? Warum wird aus dem Rad plötzlich wieder ein Substantiv - nur weil ich es konjugiere und trenne, bei Eis aber bleibt alles klein? Führe ich Rad wieder mit fahren zusammen, dann verblaßt es wieder: ich habe/bin radgefahren. Es sei denn natürlich, ich habe Kegel geschoben, weil ich mal auf die verhängnisvolle Idee gekommen bin, kegelschieben zu wollen. Offenbar ist Kegel auch verblaßt, aber nicht ganz so verblaßt wie das Rad, denn Kegel zu schieben ist offenbar "substantivischer" als radzufahren, als eiszulaufen sowieso, da Eis ja völlig den substantivischen Wert eingebüßt hat - wohl weil es eher schmilzt als Kegel und Rad - oder warum auch immer das jetzt so sein sollte.
Wie Du siehst, auch die alten Regeln strotzten nur so von verwirrenden, ja, willkürlichen Festlegungen, die zum Teil heute übrigens beseitigt wurden (Rad fahren, Auto fahren). Im Gegenzug haben die Autoren der neuen Regeln wiederum völlig unnötige Erschwernisse geschaffen, z. B. des Weiteren (ausschließlich groß und auseinander), aber bis auf weiteres/Weiteres, ohne weiteres/Weiteres, hingegen zusammen oder groß: aufseiten/auf Seiten, vonseiten/von Seiten, aber ausschließlich vonnöten. Offenbar war und ist Orthographie ein undurchschaubares Dickicht von Regeln und Auswendiglernen.--IP-Los (Diskussion) 01:47, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Jossi Offenbar stammt der Eintrag im DWDS noch aus dem Wörterbuch der Deutschen Sprache. Das heißt aber nicht, daß er damit irgendwie sinnvoll wäre. Er findet sich z. B. nicht im Duden. Das große Wb. der dt. Sprache oder im Universalwb. des Dudenverlages. Schon Substitution zeigt, daß "hochhalten" für sich nicht 'sich für etw. einsetzen' bedeuten kann: "die Preise niedrig halten" bedeutet nach dieser Definition 'dafür sorgen, daß die Preise weiterhin niedrig bleiben". Entscheidend ist also allenfalls das Wort "halten", während "hoch" oder "niedrig" lediglich modifizieren. Daher wäre auch möglich: Die Preise stabil halten. Die Modalbestimmung könnte sogar ganz weggelassen werden: Die Preise halten. > dafür sorgen, daß die Preise weiterhin so bleiben. In all diesen Fällen wäre "sich für etw. einsetzen" möglich, d. h., wenn man schon diese Bedeutung ansetzt, dann träfe sie nur auf "halten", nicht aber auf "hochhalten" zu, denn, wie bereits erwähnt, bestimmt "hoch" lediglich wofür sich eingesetzt wird (wobei ich auch diese Bedeutungsangabe für nicht sehr gut gewählt halte, denn m. E. drückt "halten" hier aus, daß eine Situation, Zustand, Lage bewahrt bleibt, das Niveau sich nicht verändert, siehe Duden. Das große Wb. der dt. Spr.: "19. a) veranlassen, bewirken, dass ein bestimmter Zustand, eine bestimmte Verfassung, Situation, Lage erhalten bleibt; in einem bestimmten Zustand lassen, bewahren").
Strukturell betrachtet handelt es sich laut Valenzwörterbuch um die Lesart 4 von halten mit Subjektkomplement + Akkusativkomplement + Prädikativkomplement: "jemand/etwas bewirkt, dass jemand/etwas mittels irgendetwas über einen längeren Zeitraum so bleibt", als Beispiel wird angegeben: "Die Krankenkassen wollen ihre Beitragssätze möglichst niedrig halten." Hier kann ohne Probleme substituiert werden: Die Krankenkassen wollen ihre Preise hoch halten. Auch "für die Produktion hochhalten" ist diese Lesart anwendbar: die Produktion niedrig halten, die Produktion halten.
Was für Zusammenschreibung sprechen könnte, wäre also nicht die Bedeutungsangabe im WDS, sondern daß mit "hoch" hier nicht die konkrete räumliche Höhe gemeint ist, vgl. Adelung, Grammatisch-kritisches Wb. der Hochdt. Munadart, Zweyter Theil, Leipzig 1796, Sp. 1217f.: "2. Figürlich, wo dieses Wort sehr häufig gebraucht wird, diejenige Eigenschaft der Dinge zu bezeichnen, da sie andere Dinge ihrer Art in etwas übertreffen, denjenigen Grad einer Beschaffenheit, welcher nicht vieler Zusätze, und im Superlativ, welcher gar keiner Zusätze mehr fähig ist; gemeiniglich im Gegensatze dessen, was niedrig oder tief ist. [...] 6) Von dem Preise; im Gegensatze des niedrig oder geringe." Aber diese übertragene Bedeutung ist heute so gegenwärtig, daß selbst das amtliche Regelwerk hier getrennt schreibt (Amtl. Regelwerk 2024, S. 236, Lemma hoch): "hoch anrechnen, hoch besteuern".--IP-Los (Diskussion) 05:23, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Warum hat Crooks so lange NICHT geschossen?

[umgesiedelt ins Café. Spekulationsfragen, was sein KÖNNTE, gehören hier ausdrücklich nicht hin. --Kreuzschnabel 14:35, 22. Jul. 2024 (CEST)]Beantworten

Nachtrag, wie im Café zu sehen: Die Frage wurde seriös beantwortet. Übersiedelung war völlig unnötig. --KnightMove (Diskussion) 12:46, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Unterschied zwischen Auskunft und Café liegt nicht in der Seriosität der Antworten, sondern im Wesen der Frage. Unnötig ist hier nur dein mehrfaches Nachtreten (einmal hier, einmal da). --Kreuzschnabel 23:31, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt hier leider einige Personen, die Fragen nicht als Wissensfragen anerkennen, nur weil sie nicht in ihr eigenes Wissensgebiet fallen. Kriminologie ist eine Wissenschaft. Es ist im Übrigen auch Wissen und keine Spekulation, wenn man weiß, dass ein Grund oder ein Ereignis wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:46, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die mag es geben; in diesem Fall allerdings wurde eine Frage, die mit den Worten „Es ist zwar keine beantwortbare Wissensfrage“ beginnt, als keine beantwortbare Wissensfrage eingeordnet – und sich nun darüber gewundert, dass der dies so formuliert habende Fragesteller darüber sauer zu sein scheint. --Kreuzschnabel 09:43, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

23. Juli

Bl-Senat und Befangenheit

An österreichischen Landesgerichten gibt es einen "Bl-Senat" (kleines L, kein großes I) - Beispielverwendung - der unter anderem als Letztinstanz über Urteile von Bezirksgerichten entscheidet. Zwei Fragen: 1. Was heißt Bl-Senat eigentlich? 2. Wenn gegen einen Richter eines Bl-Senats in einem Fall Befangenheit namhaft gemacht werden kann - welche Konsequenzen hätte das? Die Bl-Senate haben eine fixierte Zusammensetzung von drei Richtern. Bei einer "normalen" Befangenheit eines Richters würde das Verfahren einem anderen Richter zugewiesen. Das geht hier nicht. Entscheidet der Senat dann zu zweit? Wird ein anderer Richter zugeteilt? Und wenn ja, woher kann der kommen? --AF (Diskussion) 08:48, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bl-Senat leitet sich vom Aktenzeichen (Österreich) ab. Bl steht für Rechtsmittel gegen die ehemals als Übertretungssachen bezeichneten bezirksgerichtlichen Strafverfahren. sуrcrо.педія 09:20, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke. Aber sind diese Aktenzeichen nicht üblicherweise auch Abkürzungen? St=Staatsanwaltschaft, Hv=Hauptverfahren, Bl=?? --AF (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kennst Du schon unseren Artikel Aktenzeichen (Österreich)? --Rôtkæppchen₆₈ 10:06, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten?

Gibt es ein Gesetz, in dem steht: Ministerien können etwas verbieten, wenn sie der Meinung sind, es ist falsch oder rechtswidrig? Ich vermute, das gilt dann für Bundesministerien, Landesministerien und auch Kommunen? Kann ein Ordnungsamt sagen: Herr Müller, ihre Bäckerei ist rechtswidrig und sie müssen sie schliessen? Welche Schutzmechanismen verhindern, dass willkürlich etwas verboten wird? Wie wird verhindert, dass vielleicht sogar ohne Rechtsgrundlage etwas verboten wird? Sonst könnte ja das BMI z.B. im Januar 2025 die AfD verbieten, alles was zur AfD gehört beschlagnahmen sowie die Verwendung des Namens AfD verbieten. Die AfD kann dagegen klagen und wird gewinnen, aber bis sie ihre Sachen wieder bekommen und ihre Organisation wieder aufgebaut haben, ist die Bundestagswahl gelaufen. (Es sit klar dass Parteien keine Vereine sind, aber man kann die AfD ja auch ohne Rechtsgrundlage verbieten) --2001:16B8:B88C:9900:4C48:DB5E:B5AC:C344 09:14, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Parteien sind verfassungsrechtlich besonders geschützt und dürfen nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wenn sie ihren Parteienstatus verlieren, wofür strenge Regeln gelten, können sie nach Vereinsrecht verboten werden. Wenn Vereine rechtswidrig handeln, können sie verboten werden, Näheres dürftest du in den einschlägigen Gesetzen finden können.
Und Bäckereien werden geschlossen, wenn sie beispielsweise gegen das Lebensmittelrecht verstoßen. Durch die jeweils zuständigen Behörden. Und jedes Behördenhandeln kann natürlich gerichtlich angefochten werden. --89.1.139.109 09:24, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK)Die Liste dürfte Lang werden, aber nur soviel. Partei verbieten ist bewusst schwierig, geht nur vor dem Bundesverfassungsgericht. Vereinigungen sind einfacher, Unternehmen nur wenn eine Bedrohung für die freiheitlich demographsiche Grundordnung von ihnen ausgeht. Wenn man über Gesundheitsgefahren und Lebensmittelkontrollen redet, dann ist das ein ganz anderes Blatt. Und das Seuchenschutzgesetz gibt auch noch weitreichende Möglichkeiten um Dinge zu verbieten. Aber das und was sonst noch existiert ist dann Spielball für Juristen.--Maphry (Diskussion) 09:25, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Für Deutschland: Nur auf der Grundlage von Gesetzen des Bundes und der Länder, die unter Umständen in Verordnungen und Satzungen konkretisiert werden. Siehe Willkür (Recht), Rechtsstaat und Rechtssicherheit. „ohne Rechtsgrundlage verbieten“ Das ist ein Widerspruch in sich, weil ein Verbot eine rein rechtliche Angelegenheit ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hätte es so verstanden, dass jemand ein Verbot ausspricht, obwohl er gar nicht dazu ermächtigt ist. Das geschähe beispielsweise, wenn ich morgen bestimmte, dass Eheschließungen zwischen Einwohnern von Geilenkirchen und Übach-Palenberg ab sofort verboten seien, was ich natürlich gar nicht darf.
Ein Verbot ist selbst ein rechtlicher Akt. Aber in einem Rechtsstaat wie dem unseren bedarf es auch einer Rechtsgrundlage, um ein solches aussprechen zu dürfen. Und generell kann ein Verbot nur wirksam werden, wenn die Autorität des Verbietenden. es zu erlassen, auch anerkannt wird. --185.238.219.21 10:48, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(Deutsche) Kommunen können als örtliche Ordnungsbehörden recht viel verbieten, soweit es rechtswidrig oder gefährlich ist. Das Zauberwort lautet Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel, in den Worten des preußischen Gesetzgebers: "Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird." (der Polizeibegriff ist hier eine eher überkommener und meint Ordnungsbehörde). sуrcrо.педія 09:51, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
1. Unter anderem Parteiengesetz, Vereinsgesetz, Gewerbeordnung. 2. Keine Frage erkennbar. 3. Gewerbeuntersagung. 4. Rechtsstaat. 5. Verwaltungsgerichtsbarkeit. --2003:F7:DF23:8300:DDA8:923:6A41:9EDA 10:02, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zu den Schutzmechanismen gegen Willkürlichkeit: Das Rechtsstaatprinzip bedeutet auch, dass, wie es der Artikel so schön fomuliert, der Rechtsstaat „einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet“. Das bedeutet, dass jegliches Verbot zwingend eine verfassungskonforme und rechtliche Grundlage haben muss. Zwingend, weil das Grundgesetz in Art. 20 bestimmt: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Neben der Verpflichtung, die Ausübung der vollziehenden staatlichen Gewalt an das verfassungskonforme Recht zu binden, besteht zusätzlich ein Kontrollsystem, in dem Bürgerinnen und Bürger im Zweifel die Rechtmäßigkeit von vollziehender Gewalt und Rechtsprechung anfechten und überprüfen lassen können. Mehr dazu steht in den Artikeln Rechtsweg, Instanz (Recht), Rechtsschutz, hier insbesondere Effektiver Rechtsschutz über die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG und Widerspruch (Recht). --88.72.111.207 16:01, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bereiten sich hier AfD-Mitglieder auf Verbotszenarien vor? Oder wie erklärt sich die Bandbreite von Bäckerei und AfD? Ist dem Fragesteller aufgefallen, das das Wort rechtswidrig im Zusammenhang mit einer Zusammenhang mit einer Bäckerei schon irgendwo komisch klingt? Es können baupolizeiliche, hygienische, arbeitsrechtliche..... Gründe vorliegen, aber kaum politische. Vielleicht wäre mal ein Banner hilfreich, das wir eine Rechtsberatung zum AfD-Verbot nicht anbieten und bereiten dieser Trollerei langsam ein Ende. --scif (Diskussion) 23:57, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich vermute eher, dass das Verbot zweier GmbHs des Compact-Magazin-Hintergrunds frageursächlich ist, weil das ja selbst von seriösen Medien als Angriff auf die Pressefreiheit angesehen wird. Ob die Publikationstätigkeit der jetzt verbotenen GmbHs als Presse i.s.d. Art. 5 GG anzusehen ist oder nicht, ist allerdings ungeklärt, zumal diese Tätigkeit den Pressekodex außer acht lässt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Daraus wächst keine Beurteilungsgrundlage, ob eine regelmäßg erscheinende Publikation gemäß Art. 19 Abs. 3 GG durch die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Rechte geschützt ist oder nicht. Im Verfassungsblog hat Sandra Lukosek in ihrem Artikel Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte. Eine Tour d'Horizon durch bisherige Verbotsentscheidungen. aus meiner Sicht einen fundierten Beitrag geliefert, der gleichzeitig auch erfreulicherweise die relevanten höchstrichterlichen Urteile anführt. --88.72.111.207 02:31, 24. Jul. 2024 (CEST) Ergänzend: Ich halte die fragende IP aus Mannheim nicht für einen Troll, nur für leider wenig rechtskundig. Die Überlegung, dass staatliches Handeln, obwohl die Rechtsgrundlage sehr fragwürdig ist, für lange Zeit zu einem Nachteil bei den Betroffenen führen kann, der nicht oder nur sehr aufwändig auch zu berechtigten und mühsam erstrittenen Kompensationsansprüchen führt, ist völlig nachvollziehbar und ein imho oft ungelöstes Problemfeld. Es ist meist wenig zufreidenstellend, irgendwann nach langer Zeit doch noch Recht zu bekommen. Der Rechtsfriede ist dann zwar wiederhergestellt, aber die Benachteiligten haben für die Durchsetzung ihres Rechts einen hohen Preis zahlen müssen. --88.72.111.207 03:43, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! --Rôtkæppchen₆₈ 10:10, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist nicht nur ein ungelöstes Problemfeld, sondern ich behaupte: der Staat nutzt das in den letzten Jahren gezielt aus. Es werden Vorwürfe in den Raum gestellt, daraufhin wird die Wohnung der Beschuldigten durchsucht und Computer und Handy beschlagnahmt. Diese Durchsuchung und Beschlagnahme ist der Hauptzweck der Aktion. Ob sich daraus etwas ergibt spielt ab dann überhaupt keine Rolle mehr. Es kommen sogar Leute monatelang in Untersuchungshaft, weil sie nicht alle Spendengelder für Demos gegen den Staat verwendet haben. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 16:42, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Behauptung ist nichts wert, wenn sie nicht schlüssig mit einer belegenden Faktenlage verbunden ist. Für Behauptungen ohne diese Grundlage gibt es die sozialen Medien, in denen eine breite Leser*innenschaft dankbar alle möglichen Behauptungen unkritisch glaubt, liked, übernimmt und weiterverbreitet. Entsprechend nebulös sind deine Formulierungen:
  • der Staat (aha, wer genau und wer nicht, gibt es Namen und wenn nein warum nicht?),
  • in den letzten Jahren (seit wann genau, warum erst seitdem, was ist passiert, damit sich das änderte, Beispiele?),
  • gezielt (aha, wie funktioniert das, gibt es interne Vorgaben, auch schriftlich, durch wen, wo nachlesbar?),
  • in den Raum gestellt (nach welchen Tatsachen und Kriterien werden von wem Vorwürfe erhoben und Beurteilungen vorgenommen, wer entscheidet das auf welcher Faktenlage?),
  • Leute monatelang in Untersuchungshaft (U-Haft basiert auf einer richterlichen Entscheidung - hast du einen besseren Vorschlag? Für die Dauer gibt es gesetzliche Grenzen.),
  • weil sie nicht alle Spendengelder für Demos gegen den Staat verwendet haben (aha, haben sie das? Und welches Recht wurde dadurch aus Sicht der Staatsanwaltschaft verletzt? Da gibt es doch sicher ein Gesetz. Was steht denn da drin?).
Sic tacuisses... --88.72.111.207 18:30, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Film(?!) gesucht, nur Szene in Erinnerung

Ich habe etwas im Kopf und mir will beim besten Willen nicht einfallen woher. Es müsste ein Film sein, könnte aber theoretisch sogar aus einem Videospiel stammen. Zur Szene:

In einem Restaurant treffen sich zwei, drei, vier der Protagonisten (ggf. Nebencharaktere), um etwas zu besprechen. An einem der Nebentische sitzt ein Pärchen, von denen die Frau sehr laut lacht (oder spricht). Daraufhin bekommt sie von einem der Gangster (ggf. einer der Dons, auf jeden Fall jmd. jähzorniges) gesagt, dass sie leise zu sein hat. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachkommt (und wohl zunächst sogar sich verbal widersetzen will), wird ihr Partner auf brutalste Weise zusammengeschlagen, woraufhin sie im Anschluss beteuert, wie Leid ihr das alles tut.

Kann sogar so etwas bekanntes wie Der Pate sein so stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich finde bei Google absolut nichts zu der Szene. Tendentiell ein Mafia-Film, aber wie gesagt, nur so eine Ahnung. --KayHo (Diskussion) 13:36, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

würde auf GoodFellas tippen. sicher bin ich mir aber nicht --Future-Trunks (Diskussion) 18:02, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine ähnliche Szene ist auch in Brügge sehen … und sterben?, aber die Details passen nicht. --KnightMove (Diskussion) 16:02, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht kann dir diese Auflistung auf die Sprünge helfen... --Joschi71 (Diskussion) 01:18, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hab ich auch schon durchgeforstet, eine wie geschildert ist nicht dabei. Die Szene mit dem Stift ziemlich am Anfang von Casino (Film) ist ebenfalls anders. --Chianti (Diskussion) 01:26, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

britische und US-amerikanische “captains” im Ilag Vittel

Welche britischen und US-amerikanischen “captains” halfen bei der Führung des Internierungslagers Vittel? --89.245.25.3 15:00, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ein Blatt fällt vom Baum

Vor vielen Jahren las ich die Beschreibung vom Herunterfallen eines Blattes von einem Baum.

Wie es sich dabei in der Luft bewegte, von der Sonne beschienen wurde, dafür wurden Worte gefunden die eine ganze Seite füllten.

Aber wer beschrieb diesen Vorgang? Wie lautet die Überschrift?

Leider fand ich bis jetzt niemand der mir diese Fragen beantworten konnte.

Aber vielleicht Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

--81.28.134.54 18:35, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich kenne nur die Filmszenen mit der umherwirbelnden Feder in Forrest Gump bzw. Plastiktüte in American Beauty (1999). Beide (bzw. alle drei, die Feder kommt ja zweimal) sind detaillierter als die typische Filmeinstellung, aber dann doch eher nicht so detailliert, dass man sie in der Erinnerung mit einer ausgiebigen schriftlichen Beschreibung verwechseln würde. (Nur bevor halt gar niemand antwortet, liefere ich halt mal das für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch eine der beiden Szenen gemeint war.) --Karotte Zwo (Diskussion) 10:16, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Blattbeschreibung kenne ich nicht, aber das würde gut zu Peter Handke passen. Ich hab vor Jahren einige Kurz"geschichten" von ihm gelesen, die genau solche Sachen zum Inhalt hatten. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 13:07, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zu welchen Bestandteilen der MGH gibt es deutsche Übersetzungen?

Wo kann ich das herausfinden? Denn die 18 Seiten, die ich aktuell brauche, selbst aus dem Lateinischen zu übersetzen ist nichts, was man schnell erledigen kann, und eine schon existente professionelle Übersetzung wäre doch sehr hilfreich.

--2A00:8A60:C000:1:41E2:4D71:1358:29B5 18:56, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

MGH??
GRUß --2003:C6:1739:450B:649D:7560:E87C:6852 20:07, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Monumenta Germaniae Historica --Proofreader (Diskussion) 20:09, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
War nicht die Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe komplett auf Deutsch?
http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/anzeige.php?reihe=Ausgew%C3%A4hlte+Quellen+zur+deutschen+Geschichte+des+Mittelalters.+Freiherr+vom+Stein-Ged%C3%A4chtnisausgabe TassiloDux (Diskussion) 16:41, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, und welche Teile der übrigen Quellensammlungen sind da enthalten, und welche nicht? --109.42.179.230 16:45, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Im Link sind unten alle Einzelbände angegeben, ich fürchte das muss man durchsehen. Aber der OPAC der Regesta Imperii ist eigentlich ziemlich ausführlich.
Darf ich fragen, was genau du suchst? Evtl. weiß ich das zufällig und kann helfen. TassiloDux (Diskussion) 22:59, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Übersetzung der Quellen zum Rheinischen Bund von 1254. MGH Const. II, 428 - 437; und evtl. noch Übersetzungen von Urkunden König Wilhelms von Holland, wenn es solche geben sollte. In der Redaktion Geschichte hatte ich auch schon eine ähnliche Frage gestellt. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 07:58, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Heinz Quirin: Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. 5. Auflage, Stuttgart 1991, ISBN 3-515-05867-2 hat auf S. 243-267 einen Anhang Quellenübersichten in der zumindest im Abschnitt Erzählende Quellen jeweils eine Spalte Übersetzungen anführt (überwiegend mit Verweisen auf Die Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit). Aktueller dürften jeweils die Einträge im Repertorium Geschichts­quellen des deutschen Mittelalters sein, allerdings auch mit einem Fokus auf den erzählenden Quellen. Es gibt auch noch Norbert Ohler: Bibliographie ins neuhochdeutsche übersetzter mittelalterlicher Quellen. Wiesbaden 1991, ISBN 3-447-03165-4, den ich nicht eingesehen habe. Hilft aber alles für die speziellere Frage wohl eher nicht weiter. --HHill (Diskussion) 10:16, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsche Band der 1970er Jahre gesucht, die "klassische" Musik auf elektronischen Instrumenten spielte

Habe so etwas dunkel im Hinterkopf, und ich komme nicht drauf. Nein, nicht Switched-On Bach von Wendy Carlos, – aber so ähnlich. Es gab doch in den 1970er Jahren auch eine deutsche Band, die ebenfalls "klassische Musik" (Bach, Beethoven, Mozart, also "Klassik" im umgangssprachlichen Sinne) auf elektronischen Instrumenten machte.

Oder bilde ich mir das alles nur ein? Ich habe schon etliche Internetseiten über die Geschichte der elektronischen Musik und die Anfänge des Synthesizers durchgestöbert, und habe nichts gefunden. Die gesuchte Band trat damals wohl auch "live" auf, war also kein reines "Studio-Projekt" von Elektronik-Tüftlern. --Doc Schneyder Disk. 19:30, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Sicher deutsch? Ansonsten fällt mir bei Bearbeitung von Klassikern vor allem Emerson, Lake and Palmer ein. --Blutgretchen (Diskussion) 19:37, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aus den Niederlanden: Ekseption?--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:40, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Treffer, versenkt. Ekseption war es. Ich hatte die Musik eher "elektronischer" in Erinnerung. Dabei sind ja nur die Orgeln von Rick van der Linden mehr oder weniger "elektronisch". --Doc Schneyder Disk. 19:45, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Vergügen gibt es auch heute noch. Hörenswert: Ludwig van, Klaviersonate Nr. 14 op. 27 Nr. 2 cis-moll (Mondscheinsonate), 3. Satz presto agitato - Tina S., arranged for electric guitar by Dr.Viossy, played by Tina S. --88.72.111.207 22:07, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kannte ich schon. ;-) --Doc Schneyder Disk. 14:53, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich wollte ja spontan schon auf Kraftwerk (Band) tippen, da die beiden Hauptmitglieder eine komplette Ausbildung in klassischer Musik samt Hochsulabschluß darin besaßen. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 04:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich war bei meiner "Recherche" wohl zu sehr auf die Pionierzeit elektronischer Musik und auf Synthesizer fixiert. Und bevor ich die Frage hier stellte hatte ich irgendwann auch den Gedanken, dass ich mir das mit "der Band, die den 70ern klassische Musik spielte" irgendwie nur "einbilde". --Doc Schneyder Disk. 14:53, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
kennt den niemand mehr Rondo veneziano 176.1.2.75 16:15, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der zweite Satz unseres Artikels Rondò Veneziano schreibt „dem Stil der venezianischen Barockmusik nachempfunden“. Das ist also nicht Vintage, sondern Retro. --Rôtkæppchen₆₈ 08:20, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Weisungsbefugnis

Kann man einem oder mehreren Mitarbeitern weisungsbefugt sein, ohne deren Vorgesetzter zu sein?

--176.199.210.203 21:04, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ja als externer bist du in der regel den internen weisungsabhängig, es sei denn dein vorgesetzer sagt etwas anderes! --2A01:599:440:9BFE:CDC9:4A98:66E8:DE4C 21:11, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Fehlt hier nicht ein "von"?
gruß --2003:C6:1739:4507:649D:7560:E87C:6852 22:48, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Oder ein gegenüber --2A01:599:440:9BFE:CDC9:4A98:66E8:DE4C 23:52, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
genau.
LG --2003:C6:1739:4507:649D:7560:E87C:6852 16:24, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Z. B. dürfen Op-Koordinatoren auch Chefärzten vorschreiben, wann und in welchem Op Operationen stattfinden. --Doc Schneyder Disk. 21:12, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
klar, guckst du VEFK... Flossenträger 22:26, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Artikel Direktionsrecht und entsprechend höchstwahrscheinlich auch all die dahinterstehenden Gesetze erwähnen Hierarchieebenen gar nicht erst. Weisungsbefugt ist der Arbeitgeber, und welche seiner Vertreter er wem Weisungen zukommen lässt, bestimmt er offenbar selbst. Ein Beispiel, das der Artikel nennt, sind etwa betriebliche Bekleidungskonventionen - die werden nicht vom Vorgesetzten erlassen (sagt ja schon das "betrieblich"), sondern etwa von der Personalabteilung. --Karotte Zwo (Diskussion) 22:55, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Arbeitgeber kann und muss sein Direktionsrecht aber auch so delegieren, dass er selbst Weisungen von einem Untergebenen annehmen und befolgen muss, beispielsweise wenn er einen Sicherheitsbeauftragten ernennt, der dann auch dem Geschäftsführer Weisungen zur Arbeitssicherheit erteilen darf. Oder der Geschäftsführer muss sich vom Technischen Leiter weisen lassen, doch bitteschön den Laserdrucker nicht an die USV anzuschließen, weil die dessen Lastspitze nicht verträgt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:37, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Devinitiv Ja. Kommt halt darauf an was wie geregelt worden ist. Da kann eben in einer Firmenweisung explizit festgelegt sein, dass der Mitarbeiter in der Funktion X gegenüber der gesamten Schicht Weissungsbefugt ist. In meiner Lehrfirma hatte der Qualitätsprüfer bzw. die Person die diese Funktion in einer Schicht übernahm solche bereichsübergreifenden Befugnisse. Der war unter anderem berechtigt Arbeiter vom Arbeitsplatz wegzuweisen, wenn er sich oder andere gefährdet hat. --Bobo11 (Diskussion) 00:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nope, der Sicherheitsbeauftragte hat per Definition keine Weisungsbefugnis, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt auch nicht.(DGUV 1 - Grundsätze der Prävention, §20(2)) Flossenträger 08:30, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob der Begriff „Vorgesetzter“ klar definiert ist. Meist wird wohl disziplinarischer Vorgesetzter gemeint sein. Eine Weisungsbefugnis kann aber auch nur fachlich sein; die Person, die sie ausüben darf, muss nicht auch disziplinarischer Vorgesetzter sein. Bei mir gab/gibt es sowas. Ich arbeite in einem Helpdesk, da kümmern sich ein paar Leute darum, wie wir bestimmte Supportentscheidungen treffen; sie dürfen mich anweisen, was ich inhaltlich zu tun habe. Diese Leute dürfen mir aber keinen Urlaub genehmigen oder verweigern bzw. mich abmahnen, sie sind nicht mein Chef. eryakaas • D 22:15, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

24. Juli

Warum ist es im Winter kälter als im Sommer?

Zunächst erscheint die Frage trivial, ja klar ist es im Winter kälter, aber wenn bei uns Winter ist, ist auf der Südhslbkugel Sommer. Nach dieser Grafik ist allerdings die gesamte Erde im Winter kälter.https://climate.copernicus.eu/sites/default/files/custom-uploads/2407%20Record%20temperature/era5_daily_global_temp_20240721.png


Nun ist es doch so, dass der Abstand Sonne Erde im Januar am geringsten. Danach würde man dadoch die höchsten Temperaturen erwarten. https://www.mdr.de/wissen/astrokalender/perihel-erde-sonne-am-naechsten-astronomie-weltraumkalender-104.html --2003:6:23A0:CB96:3484:E96C:A139:7A9D 00:14, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Südhalbkugel hat mehr Wasser- als Landoberfläche. Da das Aufheizen mit Sonnenenergie von Wasserflächen langsamer als das Erwärmen von trockenen Böden ist, dürfte die Erklärung in der Verteilung der Kontinente liegen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:37, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hmmm. Allerdings ist Wasser doch ein Wärmespeicher, ganz im Gegensatz zu Erde oder Sand. Deshalb kühlen Wüsten in der Nacht so stark ab. --Christian140 (Diskussion) 11:54, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das passt trotzdem ins Bild. Mal eine Überlegung zur Realität im Vergleich zu einer uniformen Erde:
Im Nordwinter ist Südsommer:
  • Im Norden kühlen sich die Landmassen schneller ab (Kontinentalklima)
  • Im Süden wärmt sich die Wassermasse langsamer auf (Seeklima)
--> insgesamt kühler
Im Nordsommer ist Südwinter:
  • Im Norden wärmen sich die Landmassen schnell auf (Kontinentalklima)
  • Im Süden kühlt sich die Wassermasse langsamer ab (Seeklima)
--> insgesamt wärmer --Naronnas (Diskussion) 12:07, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Die Nordhalbkugel hat mit 39% einen deutlich größeren Landanteil als die Südhalbkugel (19%) und heizt sich daher viel schneller auf. Dazu kommt noch, dass Antarktika, das einen großen Anteil an der Landmasse der Südhalbkugel hat mit Eis und Schnee bedeckt ist und einen viel höheren Anteil des Sonnenlichts reflektiert als "normales" Land. --Blutgretchen (Diskussion) 00:42, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Die Subtropen (da wo sich die Erde, auch jahreszeitlich, am meisten aufheizt, denn am Äquator ist das mit den jahreszeitlichen Temperaturschwankungen ja nicht so weit her) auf der Nordhalbkugel umspannen praktisch die kompletten USA, Nordafrika, Südeuropa, Südasien. Die auf der Südhalbkugel Südaustralien und die südlichen Zipfel von Afrika und Südamerika - eine viel kleinere Landmasse (der dann im Süden auch praktisch gar nichts mehr folgt, im Norden kommen noch Mittel- und Nordeuropa, Mittel- und Nordasien, Nordnordamerika). Und Landmassen erwärmen sich stärker als Ozeane. --89.217.162.194 00:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ein einfacher Blick auf Jahreszeit#Veränderung von Einstrahlwinkel und Bestrahlungsdauer hätte genügt, um sämtliche merkwürdigen Spekulationen des Fragestellers und sämtlicher Threadteilnehmer zu erübrigen; es liegt nicht am Abstand, sondern am Einstrahlwinkel. Das ist doch wiklich schulisches Unterstufenwissen 5.-7. Klasse! --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 04:43, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Du hast die Frage nicht verstanden. Die Frage lautet anders formuliert: Warum ist die Oberflächentemperatur der gesamten Erde niedriger, wenn auf der Nordhalbkugel Winter ist? Antwort: Es liegt an der ungleichmäßigen Verteilung von Land- und Wasserflächen im Norden und Süden. Die Antworten waren also korrekt und Deine am Thema vorbei. --2.175.140.247 05:54, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde aber auch gefragt, warum dieser Winter mit dem geringsten Abstand zwischen der Sonne und der Erde zusammenfalle. --89.1.139.109 07:26, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das wurde nicht gefragt. Es wurde festgestellt, dass der Nordhalbkugelwinter mit dem geringsten Abstand zwischen der Sonne und der Erde zusammenfällt, und daher (unter Berücksichtigung nur dieses Aspekts) eigentlich eher zu erwarten wäre, dass Südhalbkugelsommer heisser als der Nordhalbkugelsommer sein müsste und deshalb die global heissesten Temperaturen produzieren müsste. Die Frage war dann, warum das eben gerade andersrum ist, und nicht einfach warum es bei uns im Winter kalt ist. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:55, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Treppenwitz am Rande: Auch Jules Verne lässt in Die geheimnisvolle Insel (Roman) durch den ansonsten sehr klugen Ingenieur Cyrus Smith verkünden, der Winter der Südhalbkugel sei kälter als derjenige der Nordhalbkugel, weil er mit dem Aphel zusammenfalle. Dieser Irrtum hat also durchaus Tradition. Tatsächlich wirkt sich die sehr geringe Elliptizität der Erdbahn praktisch gar nicht auf die Temperaturen aus. --Kreuzschnabel 07:30, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Hauptgrund wurde ja genannt. Nur um das ganze mit Zahlen zu unterlegen (dazu nehmen wir Copernicus daten. Generell: Lufttemperatur weltweit hat in etwa eine Schwankungsbreite zwischen 12 und 16 Grad, während die Meeresoberflächentemepratur weltweit in etwa zwischen 20 und 21 Grad schwankt. Heisst die Landoberfläche hat eine deutlich höhere Schwankungsbreite als die Meeresoberfläche (sonst kann man diese Zahlen nicht erzeugen). Nun gibt es zwei Dinge zu beachten: Wo liegt mehr Land (da variiert mehr) und wie ist das Land verteilt. In der Nordhalbkugel liegt dann eben so viel mehr schön verteilt (im Sinne von gleichmässigkeit) über die ganze Halbkugel, dass die Schwankung dort entscheidend ist. Im Süden hat man zwar recht viel am Äquator, aber dann nimmt die Landfläche deutlich ab, hat dann einen Streifen quasi ohne Land bevor dann Antarkika kommt. Generell: Die Schwankung die man im Norden erzeugt, kann durch die geringere Fläche nicht wett gemacht werden, also ist die Schwankung im Norden entscheidend. Und dort ist eben im Sommer mehr wamr als im Winter, und das global. Letztendlich kommt man eben durch eine Varianzanalyse dahin.--Maphry (Diskussion) 09:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Natriumhydroxid

Lösungen von Natriumhydroxid fühlen sich an den Händen extrem schmierig an. Fast wie Schmieröl. Ich nehme an, das hat etwas mit der Verseifung von Fetten zu tun. Meine Frage lautet: Ist Natriumhydroxid auch dann schmierig, wenn man es in Lösung z.b. auf Beton aufbringt und man dann mit Schuhen darüber läuft?

--176.199.210.203 00:49, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zum dritten Satz: Es hat nichts mit der Verseifung von Fetten zu tun, sondern mit der Hydrolyse der Hautproteine. Die Verseifung von Fetten mit Natriumhydroxidlösung braucht Zeit und Temperatur (Seifensieden). Zur Frage: Es kommt darauf an, ob der Sohlenwerkstoff alkalienbeständig ist. Ledersohlen werden wie Haut hydrolysiert und glitschig. Bei Polyurethan ist die Hydrolyse (u.a. der Zerfall von Vintage-Sneakers) säurekatalysiert. PVC verhärtet eher bei Alkalienkontakt (Beispiel Spülmittelschläuche von Industrie- und Gastronomie-Geschirr- und Gläserspülmaschinen). Beton selbst ist, wenn er nicht zu alt ist, selbst alkalisch. --Rôtkæppchen₆₈ 01:10, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das heißt, dass eine solche Lösung nicht per se glitschig ist? --176.199.210.203 00:50, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Natriumhydroxid sofort mit viel Wasser von der Haut abwaschen. Es verursacht schwere Verätzungen. -- Karl Bednarik (Diskussion) 04:23, 24. Jul. 2024 (CEST).Beantworten

Ende von Google Groups

Google hat den Usenetzugang über Google Groups gekappt. Wie kann man jetzt weiter Usenetgruppen nutzen? Ich war gerade noch rechtzeitig Mitglied von de.rec.hoerspiele geworden, und ZACK!, schon schaltet Google alles ab und man kann das ganze nur noch als totes Archiv lesen. Wenn man nach einem neuen Client googlet, bekommt man nur hunderttausendfach die Abschaltmeldung von Google Groups und sich darauf beziehende Nachrichtenseiten als Nachrufe angezeigt, und hier und da ein paar Hinweise für Linux, ich habe aber Windows 10 bzw. 11. Nach langem Suchen habe ich schließlich die Info gefunden, daß es angeblich über Mozilla Thunderbird ginge, aber irgendwie bekomme ich null Nachrichten aus der Gruppe angezeigt: Screenshot --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:09, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bevor du Thunderbird als Newsreader nutzen kannst, muss er erstmal wissen, von welchem Usenetserver du deine Gruppen beziehen willst. Hast du einen? Wenn dein Internetprovider seinen Kunden keinen eigenen anbietet (das ist irgendwie ausgestorben), wird seit ewig der Server der FU Berlin empfohlen, der aber etwas Abogebühr kostet: [14] --Kreuzschnabel 07:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich fürchte, ich bin für sowas einfach zu blöd. Bei Google Groups mußte ich einfach nur wie bei einem normalen Forum oder bei Facebook einen Tab im Browser aufmachen, um sämtliche Diskussionen zu sehen und daran teilzunehmen. So, wie du das erklärst, scheint man erst mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert haben zu müssen, um irgendwie an Usenetgruppen teilzunehmen. Über [15] kann ich jedenfalls sehen, daß die Gruppe auch *NACH* der Schließung von Google Groups noch *IRGENDWIE* aktiv ist, aber ich bekomme einfach nicht raus, wie die Leute das machen. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 10:15, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Usenet funktioniert eigentlich ziemlich simpel. Es braucht einen Server (Provider) und einen Client (Newsreader). Google Groups war halt beides zusammen. Du hast jetzt einen Client (Thunderbird), also brauchst du noch einen Server (den einfach im Client eintragen, fertig). Du kannst den bereits empfohlenen nehmen, oder dir z.B. hier oder dort einen Überblick verschaffen. Letztere Seite hat auch jede Menge Anleitungen. Vielleicht noch da - den Linux-Teil kannst du einfach ignorieren, einen auf Windows lauffähigen Client hast du ja schon, ab jetzt ist nichts mehr betriebssystemabhängig. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:50, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
„So, wie du das erklärst, scheint man erst mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert haben zu müssen, um irgendwie an Usenetgruppen teilzunehmen“ – du siehst mich rätseln. Welcher Teil meiner Erklärungen erweckt in dir diesen Anschein? Wenn ich dir sage, dass du in Thunderbird erst den Mailserver deines Providers eintragen musst, bevor du E-Mails verschicken und empfangen kannst, meinst du dann auch Entsprechendes? --Kreuzschnabel 14:48, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert. Die Einrichtung im Thunderbird ist eigentlich recht einfach, wenn man einen NNTP-Server und eine funktionsfähige Emailadresse hat. Dann File | New | Newsgroup Account... wählen und in die folgenden Dialogboxen eigenen Namen, eigene Emailadresse, gewählten Newsserver (NNTP) und Bezeichnung für den News-Account eingeben. --Rôtkæppchen₆₈ 22:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab mir Deinen Screenshot mal genauer angeschaut. Du hast wahrscheinlich in das Feld für den Newsserver aus Versehen die gewünschte Newsgroup eingetragen. Das kann so nicht funktionieren. Da muss zwingend ein NNTP- bzw Newsserver eingetragen, ohne den es leider nicht geht. Wenn der Server dann funktioniert, klickst Du im Kontextmenü des Newsserver auf Subscribe... und trägst dort dann Deine Newsgroup ein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe es inzwischen mit einigen rund 15-20 Jahre alten Anleitungen geschafft, die kaum noch was mit den seitdem offensichtlich deutlich abgespeckten relevanten Programmen zu tun haben, mir über rund 16 Stunden hinweg über die Uni Berlin einen Zugang einzurichten, bis es endlich funktioniert hat. --2003:DA:CF25:5A03:E1FC:FB3C:BF59:5558 15:45, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gewöhn dich dran, dass das Usenet so gut wie tot ist – oder zumindest sehr, sehr komisch riecht. Wenn du eine neuere Anleitung haben willst, dann schreib eine :) --Kreuzschnabel 23:20, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten (Teil 2)?

Ich mache mal etwas ungewöhnliches und wiederhole meine Frage, weil die Antworten komplett an der Frage vorbei gingen: Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten? Wo steht geschrieben: ein Ministerium kann dieses und jendes verbieten? Also wenn z.B. ein Ministerium sagt, Ölheizungen sind verboten, wodurch wird so ein Verbot rechtswirksam? Mir geht es nicht um die Rechtsgrundlage für Ölheizungen, sondern um die Rechtsgrundlage der Ministerien. Wo sind deren Befugnisse geregelt und wie wird verhindert, dass Ministerien diese Befugnisse missbrauchen. Und kann jede Behörde etwas verbieten? Und ich muss es noch weiter klarstellen, weil die Antworten schon wieder völlig an der Frage vorbei gehen: warum kann ein Ministerium sagen: "wir verbieten den Verschwörungsclub Dingleshausen" und das ist rechtswirksam. Und warum ist es nicht rechtswirksam, wenn der Abgeordnetet Maier es sagt? Ich suche das Gesetz dazu, in dem steht: "eine Behörde oder ein Ministerium kann etwas verfügen oder verbieten, ohne dass die Zulässigkeit von einem Gericht oder einer anderen Instanz vorher geprüft wird." --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 07:42, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich wiederhole meine Antwort: „Für Deutschland: Nur auf der Grundlage von Gesetzen des Bundes und der Länder, die unter Umständen in Verordnungen und Satzungen konkretisiert werden.“ Satzungen sind eher auf der kommunalen Ebene wichtig, treffen also auf die Frage nach Ministerien nicht zu. In vielen Fällen werden es jedoch eher Oberbehörden sein, die im Tagesgeschäft etwas verbieten oder genehmigen.
Beispiel zum Verbot des Einflusses berauschender Mittel im Straßenverkehr: § 24a Straßenverkehrsgesetz 0,5-Promille-Grenze: „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 07:56, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aufgabe von Behörden ist es, geltendes Recht um- und durchzusetzen. Sie gehören der Exekutive an. In deiner ersten Frage fragst du, ob das Ordnungsamt eine Bäckerei schließen kann. Ja, kann es, wenn die Bäckerei nachweislich gegen geltendes Recht verstößt, sich etwa nicht an Hygienevorschriften hält. Das Amt muss die Recht- und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme aber, wenn die Bäckerei dagegen klagt, anhand geltender Gesetze oder Verordnungen vor Gericht nachweisen. --Kreuzschnabel 08:08, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage enthält so viele unrichtige Annahmen und Mißverständnisse, dass es in überschaubarem Rahmen nicht sinnvoll möglich ist, zu antworten (kurzes Beispiel: das Verbot "von Ölheizungen" ist etwas völlig anderes als "das Verbot einer Bäckerei"). Ich würde im Artikel Verwaltungsakt anfangen, und dann Begriffe wie Rechtsgrundlage, Exekutive und "Rechtsbindung der Verwalktung" googeln. --212.88.147.22 08:24, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zu Ölheizungen: Ölheizungen wurden in Deutschland nicht durch ein Ministerium, sondern durch ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz, das Gebäudeenergiegesetz, verboten. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:28, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ministerien können normalerweise garnichts verbieten, es sei denn, sie haben teilweise Funktionen einer Behörde. Das ist der Ausnahmefall und betrifft den Kontakt mit Bürgern normalerweise überhaupt nicht (wie viele haben schonmal einen Bescheid oder sonstige Post von einem Ministerium bekommen?). Behörden, z.B. Ordnungsämter, können alles Mögliche verbieten, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Und diese stammt nicht aus einem Ministerium, das läuft unter Gewaltenteilung. Ggf., wie bei den Heizungen, erstellt ein Bundesministerium einen Gesetzentwurf, den dann das Parlament beschließt (oder nicht). Wenn es ein Gesetz gibt, stellen die zuständigen Ober-)Behörden dazu Ausführungsbestimmungen auf. Auf deren Grundlage verbietet dann die ausführende Behörde (oder nicht). Welche das jeweils ist, wird explizit festgelegt.--Meloe (Diskussion) 08:58, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Verordnungen werden von Ministerien oder von der gesamten Bundesregierung beschlossen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:52, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ministerien können durchaus etwas verbieten – und zwar über eine Rechtsverordnung. Bevor ein Ministerium eine Verordnung erlassen kann, muss es hierzu über ein Gesetz ermächtigt werden, das vom Parlament beschlossen werden muss. Mal eben geht also nichts…--Vertigo Man-iac (Diskussion) 09:25, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hast du ein Beispiel für so eine Ermächtigung per Gesetz? Wo finde ich z.B. die Ermächtigung zum Verbot des islamischen Zentrums HH? --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 10:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde die/der Träger-Verein(igung) verboten auf Grund von Verfassungsfeindlichkeit. Das findet man dann im Vereinsgesetz.--Maphry (Diskussion) 10:36, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dort § 3 In Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz (was auch der Berichterstattung zu dem Verbot zu entnehmen ist). --2A02:3037:20A:AE59:6F5A:391:533A:6956 10:38, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
  • 1. Recht und Gesetz
  • 2. Recht und Gesetz
  • 3. Verkündigung im Amtsblatt oder Gesetzblatt
  • 4. Das ist den Rechtsgrundlagen für die jeweilige Behörde und das jeweilige Verbot zu entnehmen
  • (Fragezeichen vergessen): Weil es im Vereinsgesetz steht
  • 5. Es fehlt ein Parlamentsbeschluss oder eine aus einem Parlamentsbeschluss hervorgegangene Ermächtigung einer Behörde.
  • "ohne dass die Zulässigkeit von einem Gericht oder eineranderen Instanz vorher geprüft wird" ist der Regelfall. Nur bei Parteienverboten und Grundrechtsverwirkungen muss ein Gericht vorher entscheiden. Der ordentliche Rechtsweg bleibt selbstverständlich unberührt und deswegen ist unter jedem Behördenbescheid zwingend auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ansonsten ist das eine Formverletzung, die den Bescheid unwirksam macht.
--2003:F7:DF23:8300:586D:79ED:36C2:F94C 11:05, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Weder in Artikel 9 noch im Vereinsgesetz stehen drin, dass das BMI rechtswirksam Verbote aussprechen kann. Ich würde eher denken, dass man aufgrund dieser Gesetze klagen kann und wenn die Klage gewonnen wird, das Verbot wirksam ist. --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 15:13, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
§ 3 Vereinsgesetz gelesen und verstanden? --212.88.147.22 15:19, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
D.h. solche Verfügungen und Verbote kann das BMI nur aufgrund des VereinsG aussprechen? Oder gibt es noch andere Gesetze, die eine Verbotsbehörde erwähnen? --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 16:12, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da gibt es noch das Bundesverfassungsgericht als Parteiverbotsbehörde und die kommunalen und staatlichen Gewerbeaufsichtsbehörden als Gewerbeuntersagungsbehörden. --Rôtkæppchen₆₈ 16:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und Gesundheitsämter, und Ortspolizeibehörden, und und und --93.198.255.5 16:24, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Bezeichnung Verbotsbehörde scheint mir unüblich zu sein. Häufiger wird vorkommen, dass eine Behörde ermächtigt wird, etwas zu untersagen, oder wie in meinem obigen Beispiel einfach eine Verordnung erlassen darf, durch die etwas untersagt wird.
„D.h. solche Verfügungen und Verbote kann das BMI nur aufgrund des VereinsG aussprechen? Oder gibt es noch andere Gesetze, die eine Verbotsbehörde erwähnen?“ Bitte erst einmal selbst erklären, wie das Wort oder zu verstehen ist. Denn der Inhalt des zweiten Satzes (andere Verbote auf Grundlage anderer Gesetze) ist keine Alternative zum Inhalt des ersten Satzes (Vereinsverbote auf Grundlage des Vereinsgesetzes). --BlackEyedLion (Diskussion) 17:08, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt keine allgemeine "Verbotsbehörde". Im Vereinsgesetz steht der Begriff (erstmals in § 3 Abs. 1) und er wird dort auch für dieses Gesetz definiert (§ 3 Abs. 2: Verbotsbehörde ist ...). Allgemein heißt es "zuständige Behörde". Und es steht in den jeweiligen Gesetzen, welche Behörde wofür zuständig ist. 91.54.46.26 17:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

(Nach links) Immer dann, wenn etwas erlaubnispflichtig ist, gibt es eine Überwachungsbehörde. Beispiel: §1 Kreditwesengesetz (KWG) regelt, für welche Finanzdienstleistungen eine Lizenz erforderlich ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine nachgeordnete Behörde des Bundesfinanzministeriums, kann die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnen, wenn ein Unternehmen ohne passende Zulassung Finanzdienstleistungen anbietet oder (§35 KWG) die Lizenz aufheben. Das Ministerium selbst kann hier also nicht aktiv werden. Es kommt im Verwaltungsrecht also immer auf den konkreten Sachverhalt an, aber ohne rechtliche Grundlage kann keine Behörde tätig werden. Wenn der Gesetzgeber gut gearbeitet hat, ist auch nur eine Behörde zuständig. Das schließt aber nicht aus, dass auch mal mehrere Verbotsgründe vorliegen, die in die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden fallen könnten. Eine allgemeine Verbotsbehörde oder ein zuständiges Verbotsministerium gibt es nicht. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:11, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Du schreibst "kann die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnen, wenn ein Unternehmen ohne passende Zulassung ...". Aber die Behörde, die das Verbot anordnet, ist doch die selbe Institution, die die Grundlage prüft. Das bedeutet doch dass diese Behörde auch ihre Macht mißbrauchen kann? Und wenn jetzt jemand meint Behörden gehören per se zu den Guten, dann möchte ich mal ans 3. Reich erinnern. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 09:46, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Behörde prüft den Sachverhalt, entscheidet und gibt die Entscheidung bekannt. Die Entscheidung wird begründet und der Betroffene über seine Rechte belehrt. Denn ist es Sache des Betroffenen, die Entscheidung z.B. gerichtlich (das ist abhängig von den vorgesehenen Rechtsmitteln) prüfen zu lassen. Die Behörde muß das nicht vorab von einer anderen Instanz prüfen lassen, sie muß sich an die Vorgaben des Gesetzes halten und diese auf den Einzelfall anwenden. 91.54.46.26 10:17, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei Behördenwillkür gibt es immer noch das Verwaltungsgericht. Das wissen auch die Behörden und deren Mitarbeiter. Im Falle des kürzlich verbotenen Youtubekanals eines Parfümherstellers hat die Behörde dann ja auch eingeräumt, dass das ein Irrtum war. und das Verbot für nichtig erklärt. --Rôtkæppchen₆₈ 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja natürlich. Aber nehmen wir mal den fall "Compact": vielleicht hat man da im BMI gesagt: die verbieten wir mal und nehmen ihnen alles weg. Wenn es dann vor Gericht geht, zögern wir das noch ein paar Monate raus und wenn sie dann in einem Jahr wieder erlaubt sind, erholen sie sich nicht mehr von dem Schlag. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 16:45, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Etwas verärgert: Die Problematik wurde dem Fragesteller aus Mannheim bereits bei seiner ersten Frage von mir am 16:01, 23. Jul. 2024 (CEST) ausführlich erläutert. Zitat: „Zu den Schutzmechanismen gegen Willkürlichkeit: Das Rechtsstaatprinzip bedeutet auch, dass, wie es der Artikel so schön fomuliert, der Rechtsstaat „einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet“. Das bedeutet, dass jegliches Verbot zwingend eine verfassungskonforme und rechtliche Grundlage haben muss. Zwingend, weil das Grundgesetz in Art. 20 bestimmt: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Neben der Verpflichtung, die Ausübung der vollziehenden staatlichen Gewalt an das verfassungskonforme Recht zu binden, besteht zusätzlich ein Kontrollsystem, in dem Bürgerinnen und Bürger im Zweifel die Rechtmäßigkeit von vollziehender Gewalt und Rechtsprechung anfechten und überprüfen lassen können. Mehr dazu steht in den Artikeln Rechtsweg, Instanz (Recht), Rechtsschutz, hier insbesondere Effektiver Rechtsschutz über die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG und Widerspruch (Recht).“
Über den Aspekt des Rechtsbehelfs hinaus habe ich auf den lesenswerten und kompetenten Artikel im Verfassungsblog von Sandra Lukosek verwiesen: Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte. Eine Tour d'Horizon durch bisherige Verbotsentscheidungen.. Ein aus meiner Sicht fundierter Beitrag zu den Rechtsgrundlagen, der gleichzeitig auch erfreulicherweise die relevanten höchstrichterlichen Urteile anführt.
Die Nachteile einer zeitraubenden (aber auch hinsichtlich der Zeiträume durch Gesetze beschränkten) gerichtlichen Prüfung sind gegen die Fragwürdigkeit von schnellen aber danach unüberprüfbaren Entscheidungen abzuwägen. Das war aber zunächst nicht der Frageansatz sondern befödert nun, da eigentlich schon alles gesagt ist, die Verstrickung in zusätzliche Diskussionen nach dem Prinzip „Ja, aber...“.
In mir wächst leider der Eindruck, dass wir zwar ernsthaft mit seinen beiden Fragen und den Nachfragen und Überlegungen umgehen, jedoch seine eigene Sorgfalt bei der Auseinandersetzung mit den Antworten aus meiner Sicht zu wünschen übrig lässt. Anders lässt sich nicht erklären, dass er zwei Tage nach meiner Antwort noch immer nicht das Grundprinzip verstanden hat: Fall - Behörde - Rechtsprüfung - Anordnung - Widerspruch - (optional erneute Rechtsprüfung durch die anordnende Behörde) - Widerspruch - Rechtsprüfung durch ein Gericht mit (optional) Instanzenweg bis zu den obersten Gerichten bzw. dann die europäischen Gerichte - Urteil (Beispielfall).
Die Willkür in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, auf die der Fragesteller zu Recht hinweist, erwuchs nicht zuletzt auch zu einem wichtigen Teil aus der Verrechtlichung von Willkür, wie wir sie heutzutage beispielsweise in der Russischen Förderation erleben. So arbeiten Behörden zwar nach dem Gesetz, urteilen Gerichte zwar nach dem Gesetz, die Gesetze selbst und die Rechtspflege sind aber mit dem internationalen Recht und den international anerkannten Grundrechten und Grundsätzen nicht mehr zu vereinbaren. Hinzu kommt durch Besetzungspolitik die Einflussnahme auf die als Schutz- und Prüfungsinstanz eingesetzten obersten Gerichte, wie wir es derzeit in den USA, Ungarn, Polen oder Argentinien (vgl. [[16]]) sehen. In diesem Licht sollten daher auch die Bindung an internationales Recht und europäisches Recht und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie an internationale Gerichte wie den Internationalen Gerichtshof, den Internationalen Seegerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof oder den Gerichtshof der Europäischen Union und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesehen werden. Für eine tiefere Auseinandersetzung empfehle ich für den Einstieg auch das Standardwerk von Otto Kirchheimer: Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt a. M., 1981 (1961 Political Justice: The Use of Legal Procedure for Political Ends, Princeton University Press, Princeton, New Jersey; dt. Luchterhand, Neuwied 1965).
Die Rechtspflege geschieht durch Menschen. Deshalb sind Fehler, Ungerechtigkeiten, Inkompetenz, Bösartigkeit, Desinteresse, Men in mission und aus ideologischen Scheuklappen und Vor-Urteilen oder unzureichender Ausstattung erwachsende mangelnde Rechtstreue integrativer Teil des Systems. Es gibt hier wie (fast) überall keine Perfektion. Und das erstrecht unveränderbar, weil die Rechtspflege durch den auf unseren Freiheiten begründeten Reichtum der Vielfältigkeit unserer Leben und Lebensverhältnisse im Streitfall oft und viel mit Abwägungen, Interpretationen, den Fall berührenden Motivationen, mehr oder weniger kompetenten Gutachten, Umständen und Zusammenhängen, mit Zumutbarkeiten und Angemessenheit zu tun hat. Deshalb sind neben der parteilichen Interessenvertretung durch einen juristischen Beistand die Mechanismen der unabhängigen Kontrolle und der Selbstkontrolle im Rechtssystem sehr bedeutend. Dies ist spätestens seit dem Fall Michael Kohlhaas, dem im 16. Jahrhundert als Hans Kohlhase Rechtsgeschichte schreibenden „Urberliner“ Kaufmann bekannt und Teil des Diskurses über Macht, Recht und Gerechtigkeit. Wer heute in einem demokratischen Rechtsstaat lebt und diesen bei aller Kritik irgendwie doch wertschätzt und vielleicht sogar verteidigen will (oder muss), sollte das dargestellte Bemühen zumindest im Prinzip verstanden haben, einer individuellen, feudalistischen oder diktatorischen Willkür möglichst effektive Grenzen entgegenzusetzen. --88.72.111.207 17:30, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke. Hoffentlich liest und versteht der Fragesteller wenigstens ein bißchen davon. Aber nachdem er nach all den Antworten noch davon ausgeht, eine rechtsstaatliche Behörde handelt nach dem Motto "die verbieten wir mal", habe ich Zweifel daran. 91.54.46.26 17:53, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kann man aus diesen Daten schon meine Note errechnen?

Ich habe heute eine Klausur geschrieben. In der Beschreibung stand, es seien insgesamt 66 Punkte zu erreichen, und ab 36 Punkten habe man bestanden. Die darüber hinausgehenden Punkte müssen sich ja irgendwie auf die Noten 1,0 bis 4,0 verteilen, die es für bestandene Prüfungen gibt. Nach meinen Leistungen rechne ich mit ca. 54-59 Punkten. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich vermutlich eine Note um die 2,0 haben werde, vielleicht mit 1 vorne, vielleicht mit 2 vorne=? Wie wahrscheinlich ist ein Notenschlüssel "10 Punkte über bestanden = eine Note über bestanden"?

--2A00:8A60:C000:1:E455:A7A2:EEFC:EB39 12:20, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Simple Antwort: Nein. Du musst den Notenschlüssel für deine spezifische Prüfung kennen. Es gibt solche, die zu den besseren Noten hin immer enger und zu den schlechteren hin immer weiter werden. Es gibt solche, die mehr oder weniger arithmetisch linear sind. Und solche, die eine weniger klar erkennbare Systematik haben, da sie auf typischen empirischen Verteilungen basieren oder aber von den entsprechenden Bürokraten nach Augenmaß festgelegt worden sind. Und es gibt auch solche Prüfungen, in denen es dem Lehrer oder Prüfer überlassen ist, wo er die Grenzen zieht. Also nochmals: Nein. -- 79.91.113.116 12:27, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch Fälle, wo der Lehrkraft der Klassendurchschnitt vorgegeben wird. Der Notenschlüssel wird dann erst errechnet, wenn alle Arbeiten bepunktet sind. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und auch bei einer festgelegten, linearen Skala gilt meist nicht, dass die beste Note nur mit der vollen Punktzahl erreicht wird, wovon in der Fragestellung offenbar ausgegangen wird. Gäbe es bei dieser Prüfung die 1,0 bei linearer Verteilung z.B. schon mit 60 Punkten, wären 54-59 Punkte auf jeden Fall schon im Einser-Bereich, ggf. im oberen. --Karotte Zwo (Diskussion) 13:23, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es das in der Schule? Aber doch wohl kaum an der Universität. --109.42.178.34 13:57, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die vorgebenen Notenschnitte? Gerade an der Uni ist es zumindest unter Studenten eine verbreitete Ansicht, dass es mitunter vorgegebene Durchfallquoten gibt, um den Studiengang auszudünnen. Belege dafür, dass das in der Praxis wirklich in der Form gemacht wird, kenne ich keine. --Karotte Zwo (Diskussion) 14:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei uns wird jedenfalls in so manchem Studiengang mit hohen Durchfallquoten gerechnet. In den letzten Monaten sind immer wieder Meldungen über Klausuren mit mehr als 90 % Durchfallquote durch die Medien gegangen. Und ein Kommilitone hat anekdotisch aus seinem abgebrochenen Physikstudium erzählt, er sei einmal in einer Vorlesung gewesen, die mit einer Klausur abschloss und für ein folgendes Pflichtpraktikum qualifizierte. In der Vorlesung seien über 300 Studenten gewesen, aber es habe nur 40 Praktikumsplätze gegeben. Sie hätten den Professor gefragt, wie das funktionieren soll, die Plätze würden doch bei Weitem nicht ausreichen. Der habe gesagt: "Doch, die Plätze reichen aus, das wissen wir aus Erfahrung. Die meisten von euch werden die Klausur eh nicht bestehen." --109.42.178.34 14:13, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Sache dürfte sich eher auf der intuitiven Ebene abspielen. Wenn es keinen vorgegebenen Notenschlüssel gibt, werden die meisten Lehrkräfte eine ungefähre (keine exakte) Vorstellung haben, wie eine typische Notenverteilung aussieht. Davon können sie aber natürlich auch mal deutlich abweichen, wenn sie die abgelieferten Leistungen insgesamt eher für desaströs oder aber herausragend halten. -- 79.91.113.116 14:17, 24. Jul. 2024 (CEST) Und dann gab es noch den Musiklehrer, dessen Sohn mit mir in der gleichen Klasse war. Wir beiden hatten mit deutlichem Abstand die besten Arbeiten; er hat es irgendwie geschafft, mir einen Punkt mehr zu geben und hat dann genau unterhalb von meiner Punktzahl die Grenze zwischen 1 und 2 gezogen. Aber jetzt nicht noch zu viel davon, ich will die Auskunft nicht wieder veromaanekdoten. -- 79.91.113.116 14:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Anekdote mit dem Musiklehrer klingt aber merkwürdig. Warum hat der ausgerechnet seinem Sohn die schlechtere Note gegeben? Und durfte er den überhaupt unterrichten und bewerten?
Ansonsten noch ein Hinweis zu den Durchfallquoten, weil womöglich doch viele nicht die leicht zugänglichen Informationen zur eröffnet habenden IP-Adresse nachgucken: Es geht um die RWTH Aachen. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 07:56, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Musiklehrer: Weil es an einer Schule üblicherweise nur wenige Musiklehrer gibt und sich solche Situationen nicht vermeiden lassen (und das war irgendwann in der Mittelstufe, also nicht relevant für Abitur etc.). Und weil er seinem Ethos gemäß auch nicht den leisesten Verdacht aufkommen wollte, seinen eigenen Sohn zu bevorteilen. -- 79.91.113.116 08:40, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist umgekehrt: Die Studiengänge bekommen "Durchschleifquoten" nahegelegt, vor allem in Mangelfächern wie z. B. Pflegewissenschaften oder bestimmten Lehramtsstudienfächern, auch will die Industrie eine ausreichende Auswahl an Ingenieurabsolventen (ohne die Absicht zu haben, die auch alle einzustellen.) Und dann müssen die Lehrkräfte ganz gegen ihre Überzeugung, daß 90 % einfach zu doof sind und rausgeprüft werden sollten, Mindestquoten von, was weiß ich, 40 % oder so, der "Ersties" auch zum Abschluß durchschleifen. --77.8.129.235 03:04, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es hängt alles davon ab, ob es eine Feste Vorgabe für Notenvergaben gibt oder nicht. In UK Beispielsweise hat man normalerweise die Prozentzahlen vorgegeben mit denen man dann welche Note erhält (wobei es sich jedoch manchmal eben auf die Vergleichskohorte bezieht, was es dann wiederum schwieriger macht). In DACH sind solche Regeln eher unüblich, von dem her bist du wohl auf das Wohlwollen der Lehrperson angewiesen.--Maphry (Diskussion) 14:39, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In der DDR gab es feste Quoten und die waren allgemein bekannt. Für eine 1 mußte man 96% erreichen, für ne 2 dann 80% usw. Da gabs dann auch kaum einen Ansatzpunkt, über Noten zu diskutieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:49, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Diskussionen über Noten laufen ja wohl eher nicht über den Ansatz, die Notenskala zurechtrücken zu wollen, sondern halt über die Bewertung der gelösten Aufgaben. --Karotte Zwo (Diskussion) 17:25, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Diskussionen über Noten habe ich in der Schule vor allem bei den mündlichen Noten/Mitarbeitsnoten erlebt. --109.42.179.230 18:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Noten sagen mehr über die fähigkeiten der lehrerInnen aus, als über die der schülerInnen! --2A01:599:443:385B:46A6:23F1:F08A:D2F1 22:50, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
das gilt besonders für Musiklehrer:|:Innen. --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:09, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hat die Bundespolizei Flächenflugzeuge?

Angeblich hätte das Bundesland Hessen oder ein hessischer BuPoli-Standort für Überführungsfluge sowas? Ist da was dran? --scif (Diskussion) 13:19, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

https://www.google.com/search?q=Hat+die+Bundespolizei+Fl%C3%A4chenflugzeuge. Bitte das Seitenintro lesen, verstehen und beherzigen. --Chianti (Diskussion) 13:40, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Polizei Hessen#Fahrzeuge (≠ Bundespolizei (Deutschland)). --Sitacuisses (Diskussion) 13:50, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@ChiantiIch weiss nicht welche Arroganz dich zu deinem Edit bemüssigt aber der Unterschied zwichen LaPo und BuPoli ist mir geläufig, auch zwischen Hessen und NRW. Die zweite Antwort war zielführender , wenngleich die Frage offen bleibt, ob ein Überwachungsflugzeug auch für Überführungen genutzt werden kann. --scif (Diskussion) 16:41, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie sich mit der angegebenen Internetrecherche in wenigen Sekunden ermitteln lässt, lautet die Antwort auf die Frage in der Überschrift nein. --Chianti (Diskussion) 17:58, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Firefox-Neustart ohne Sitzungswiederherstellung

Mein Firefox default-Profil hat sich an einer Wikipedia-Seite aufgehängt.
"Keine Rückmeldung" - hat sicher jeder Firefox-Nutzer schon mal gehabt.
Insgesamt sind nur 7 Tabs offen.
Bisher hat keiner der unzähligen Tipps aus dem WWW etwas gebracht.
Wenn ich den kritischen Task schließe, schließt das Profil komplett.
Schließen der anderen Tasks bringt keinen sichtbaren Effekt.
Bei jedem Neustart in beliebiger Konfiguration lädt der Browser alle Tabs neu und stockt erneut.
Kein Menüpunkt ist bedienbar, ebenso keine der Schaltflächen.
Meine aktuell einzig verbliebene Idee ist, die Sitzungswiederherstellung abzustellen, ohne den Browser zu starten.
Etwa so: Firefox -P [Parameter]
Geht das? Wenn ja, wie?
--2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 15:42, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

firefox -safe-mode --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 16:13, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit firefox -P startest du die Profilverwaltung. Da kannst du ein neues profil anlegen, das dann deine alte Sitzung nicht wiederherstellen wird. Das allerdings auch deine Einstellungen, Lesezeichen etc. nicht hat. --Kreuzschnabel 16:15, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Unter Windows kannst Du auch Dein defektes Profil unter %APPDATA%\Mozilla\Firefox\Profiles\ umbenennen oder löschen und beim nächsten Firefox-Start ein neues anlegen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:25, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
1. Im safe mode hängt sich das Profil auf.
Bei jedem Neustart in beliebiger Konfiguration lädt der Browser alle Tabs neu und stockt erneut.
2. Das beantwortet nicht meine Frage.
Was habe ich wohl gemacht, um die Frage überhaupt stellen zu können?
Ich möchte das Profil nicht wegwerfen, sondern wieder benutzbar machen.
--2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 16:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hast du schon die sessionstore-backups des betreffenden Profils gelöscht? In Windows: Lokaler Datenträger - Benutzer (Users) - Benutzername - AppData (Anwendungsdaten) - Roaming - Mozilla - Firefox - Profiles - Profilname - sessionstore-backups. Dort die recovery.jsonlz4 und die recovery.baklz4 (und evtl. die previous.jsonlz4) löschen. --Chianti (Diskussion) 16:45, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Cool. Eine sehr kenntnisreiche Antwort. 👍
Tatsächlich versucht das Profil jetzt keine Sitzungswiederherstllung mehr.
Es hängt sich jetzt beim Laden der Startseite auf.
Damit ist meine erhoffte Lösung hinfällig und ich habe überhaupt keine Idee mehr. 😟
-- 2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 17:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hilft das? Wie oben im safe-mode starten, dann Cache löschen, dann wieder normal starten? --Rôtkæppchen₆₈ 18:57, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ohne Internetzugang Firefox neu starten? --2.173.234.63 19:32, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Tatsächlich ließ sich dieses Mal zu meiner Überraschung der safe mode benutzen.
Ebenfalls zu meiner Überraschung war das Häkchen Vorherige Fenster und Tabs öffnen noch da.
Weggeklickt. Profil neu gestartet. Läuft. - Großartig. 👍
Vielen Dank. -- 2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 19:34, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
gerne! :-) --2.173.234.63 20:10, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wann Schweizer, wann Schweizerische...

Die frage kam gerade im Kollegenkreis: Wieso heißt es ausschließlich Schweizerische Botschaft, während man sonst in D fast immer von "Schweizer" Alpen, Käse, Kantonen usw. spricht? Gibt es für die Verwendung Regeln, und flls ja, sind die in der Deutschschweiz anders als uin D selbst? --217.70.160.66 16:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

In der Schweiz gibt es auch den offiziellen Namen Schweizerische Bundesbahnen. --109.42.179.230 16:37, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt "keine allgemeine Regel und kein erkennbares Prinzip dafür". Aber die ungeschriebenen Gesetze werden hier erläutert. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:48, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie du an deinem Eröffnungsbeitrag siehst, ist "Schweizer" XYZ der normale adjektivische Gebrauch in der Nichtschweiz. "Schweizerisch" kommt meiner Erfahung vor allem bei Eigennamen vor (klingt halt noch mehr nach Schweiz), siehe z.B. UBS#Geschichte und die schon angesprochene SBB. --Chianti (Diskussion) 16:51, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das findet sich auch anderswo: Die Hamburgische Bürgerschaft und die Hamburger Kunsthalle. Mit Bremen geht das auch. Bei Hannover ist es anders: Hannoversche, Hannoveraner. Zu "Hannover" als Adjektiv finde ich gerade nichts. Geht wohl wegen der Endung nicht. --2.173.21.137 10:04, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In der Hannover Chronik dürfte Hannover als Adjektiv gebraucht sein. --Karotte Zwo (Diskussion) 11:07, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hmm - stimmt. Könnte sein. Das könnte aber auch ein Deppenleerzeichen im Kompositum Hannover-Chronik sein. Das mögen Andere beurteilen. In Grammatik bin ich das Gegenteil von sattelfest. --2.173.21.137 16:27, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wann "nach XYZ-land" und wann "ins XYZ-land"?

@ Rolz Reus: Für völlig neue Fragen bitte neuen Abschnitt aufmachen, DANKE!--Chianti (Diskussion) 23:56, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich fahre nach Deutschland und fliege auch nach Irland. Aber mekrwürdigerweise fahre ich nicht nach Saarland. Wie kommt das? Rolz Reus (Diskussion) 23:33, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Weil man "das Saarland" sagt. Und irgendwann im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts scheint es unüblich geworden zu sein, "nach" als Richtungsangabe mit mehr Wörtern als einem einzelnen Substantiv zu verbinden, insbesondere nicht mit Ortsangaben mit Artikelwörtern. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 23:43, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Präposition gen wird nur noch in Zusammenhang mit Italien verwendet. --2003:F7:DF00:D900:49EB:B3BB:76B0:D84E 10:11, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hahaha.
Sehr witziges Wortspiel.
Und nein, gen wird durchaus noch mit allen möglichen Richtungen verwendet. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gen Au. --77.8.129.235 03:08, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nach meinem persönlichen Sprachgefühl würde ich sagen es macht einen Unterschied ob das "-land" sich auf einen Staat oder auf ein geografisches Gebiet bezieht. Das hängt auch am Artikel: Staaten mit "-land" sind ohne Artikel, Gebiete mit "-land" dagegen sind mit "das".
Jetzt ist das Saarland aber natürlich auch ein Staat, aber eben nur ein teilsouveräner Gliedstaat. Dort ist also Betonung als "das Land an der Saar" stärker als etwa "Land der Deutschen" --Naronnas (Diskussion) 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ob "nach" (eigentlich mit Dativ, was mangels Artikeln kaum noch erkennbar sein dürfte) oder "in" (mit Akkusativ) hängt heutzutage am Artikel. Noch vor 100 Jahren hat man wohl auch noch häufig "nach der Schweiz" oder "nach dem östlichen Teil Deutschlands" statt "in die Schweiz" oder "in den östlichen Teil Deutschlands" verwendet. Ein gutes Beispiel für die ausschließliche Wirkung des Artikels ohne Bezug zum konkreten Wort/Namen: "Er reiste nach Polen." "Er reiste in das kommunistische Polen."
Vielleicht hat sich "nach" auch nur bei artikellosen Zielen gehalten, weil in diesen Fällen das Richtungs-"in" mit dem Akkusativ nicht von dem Orts-"in" mit dem Dativ unterschieden werden kann und "in" bei solchen Namen tendenziell als Ortsangabe wirkt.
Die Frage, wann ein geografischer Name mit oder ohne Artikel verwendet wird, ist dann noch eine ganz andere und komplizierte Baustelle. Beispielsweise kann man sich fragen, ob der Umstand, dass geografische Namen im Maskulinum oder Femininum (und auch im reinen Plural) immer mit dem bestimmten/spezifischen/proprialen Artikel stehen und solche im Neutrum nur selten (abgesehen von jenen Fällen mit restriktiven Attributen, wo jeder implizierte spezifische Artikel bei allen Namen wieder sichtbar wird), eine Besonderheit der Neutra ist oder ob geografische Namen ohne einen ständigen Artikel automatisch als Neutrum behandelt werden.
Namen menschlicher Siedlungen sind immer artikellos. Namen souveräner Staaten, die nicht maskulin, feminin oder Pluraletantum sind, sind eigentlich immer artikellos. Namen, die als Komposita oder Nominalphrasen aus einem normalen Substantiv und einem benennenden Namen oder einem definierenden Adjektiv zusammengestellt sind, übernehmen die Genus- und Numerus-Rektion des Substantivs und erhalten als einzigartige Objekte einen spezifischen Artikel. Ausnahmen oft bei "-land", wenn es eine unabhängige Entität ist (und nicht nach Flüssen benannt?). Nicht-souveräne Landschaften haben oft auch als Neutrum den bestimmten Artikel. Objekte der physischen Geographie wie Berge oder Flüsse sind oft ohnehin maskulin oder feminin. Gebirge und Inselgruppen sind normalerweise im Plural und haben dann ebenfalls Artikel. Gebirge im Singular sind auch oft Maskulina oder Feminina. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 11:09, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Namen menschlicher Siedlungen sind immer artikellos“ – als die Allaussage falsifizierendes Gegenspiel werfe ich einfach den Haag in den Ring, und das ist als Akkusativ der deutschen Fassung „der Haag“ zu lesen, die bis vor einiger Zeit durchaus noch geläufig war.--91.221.58.28 11:51, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wer spricht im heutigen Deutschen denn bitteschön von "dem Haag"? Ich würde beispielsweise sagen "Das kleine Den Haag wurde im 17. Jahrhundert zum Zentrum der Vereinigten Niederlande". "Wir durchfahren bald Den Haag, das in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen ist."
Selbst bei rein deutschen Siedlungsnamen bezwingt diese Regel die Rektion der Stammwörter: "die Neustadt", aber "das unter Eisenbahnfreunden sehr bekannte Neustadt an der Weinstraße". --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 12:29, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kaiser-Wilhelm-Koog scheint sowohl auf Wikipedia als auch auf der Website der Gemeinde mit Artikel "der" bezeichnet zu werden (was bei zumindest mehreren anderen Koogs nicht der Fall ist). -- 79.91.113.116 13:42, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Plural von Koog ist übrigens "Köge". --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:08, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ist diese Website vertrauenswürdig?

https://booking.sms-timing.com/powerarea/book/subscribe/event

? --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 22:18, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hast Du Dich vertippt? Bei mir erscheint 404. --Rôtkæppchen₆₈ 22:47, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, ich habe nur versucht, die konkrete Reservierung zu entfernen und einen allgemeinen Link zu erstellen. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 22:48, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Von https://powerarea.nl/de/ kommt man, wenn man auf "Tickets" klickt, auf https://booking.sms-timing.com/powerarea/book/product-list . sms-timing.com leitet weiter auf https://www.bmileisure.com/de/sms-timing. Es ist also eine Buchungsplattform für Kart- und andere Vergnügungsparks. --Chianti (Diskussion) 23:19, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der unverständliche "deutsche" Text bei der Anmeldung lässt allerdings schnell die Alarmglocken schrillen. Und deren Forderung, etwas digital zu unterschreiben. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 23:22, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das könnte eine Maschinenübersetzung sein, ist schließlich ein Anbieter aus den Niederlanden. Und eine verbindliche Bestellung zu unterschreiben bzw. digital zu signieren ist nicht gerade ungewöhnlich. --Chianti (Diskussion) 23:53, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In meinem Paralleluniversum ist der Anbieter aus Flandern in Belgien. --Rôtkæppchen₆₈ 00:43, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Blinker am Außenspiegel kaputt, Spiegel selbst in Ordnung – verkehrstüchtig?

Moin, mir hat man den linken Außenspiegel meines Peugeut 208 teilweise demoliert. Das Gehäuse ist noch da und klappbar, der eigentliche Spiegel intakt, aber die Verkleidung (das farbig lackierte Teil) und der Blinker fehlen. Blinker ist auf dem verlinkten Bild das weiße Stück am unteren Rand des Spiegelgehäuses. Darf ich damit fahren, auch weiter als bis zur Werkstatt? Ja, ich habe Google, Gesetze im Internet und das Archiv benutzt, bin aber nicht ganz schlau geworden. eryakaas • D 22:51, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Laut diesem https://www.motor-talk.de/forum/kein-tuev-wegen-spiegelblinker-t7121947.html?page=1 Forumsbeitrag ist das ein erheblicher Mangel, der allerspätestens bis zur nächsten HU behoben sein sollte. --Rôtkæppchen₆₈ 23:12, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Laut Fahrtrichtungsanzeiger bzw. § 54 StVZO sind jene in Deutschland hingegen nur vorne und hinten vorgeschrieben, die am Aussenspiegel wären also ein verzichtbares Extra. Was dort aber vorgeschrieben ist, sind die Blinkintervalle, und die hat das Auto von dem Motor-Talk-User nicht mehr eingehalten. Möglicherweise wurde gerade das als Mangel angesehen, und wenn einfach gar nichts mehr blinkt, ist gut. --Karotte Zwo (Diskussion) 23:23, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die abweichenden Blinkintervalle sind seit Erfindung des elektronischen Blinkrelais vor mehreren Jahrzehnten Standard. Wenn nicht die erforderliche Anzahl Blinker blinkt, blinken die Blinker schneller, um Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Benutzerin:Eryakaas’ Blinker blinken vermutlich auch schneller. --Rôtkæppchen₆₈ 23:33, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das war auch schon bei vor-elektronischen Blinkgebern so. --2.173.21.137 12:05, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das hab ich auch gelesen; danke für die Erklärung des motor-talks, dort steht ganz schön viel Insiderisch ;-) Werd mir das Auto morgen nochmal genauer anschauen, hatte heute gar keine Zeit dazu. – Danke euch.
PS: Außenspiegelblinker an sich können sicher nicht vorgeschrieben sein, gibt ja genug Fahrzeugtypen, die sowas nicht haben. Fraglich ist, ob sie funktionieren müssen, wenn an sich vorhanden, oder die Abdeckung geschlossen sein muss; Autohaus-Mitarbeiterin sagte sowas: der TÜV hätte sie selbst als Betroffene verdonnert, weil man sich daran verletzen könnte (scharfe Kanten). Klingt mir aber etwas nach konkretem Einzelfall, denn bei mir ist nix gesplittert. eryakaas • D 23:37, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das ist - falls es der vordere Blinker ist und kein zusätzlicher - ein Verstoß gegen § 54 StVZO und kostet laut Bußgeldkatalog S. 457 15 Euro. --Chianti (Diskussion) 23:35, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vorderer Blinker? Der an der „Ecke“ des Fahrzeugs ist intakt, der am Spiegel nicht. Und ich bin zu blöd, Seite 457 zu finden. Auf S 345 finden ich "354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war. § 54, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Meinst du das? Im Prinzip will ich ja grade wissen, ob meine Beschädigung zu mangelhaft ist. eryakaas • D 23:49, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das war gemeint (weil es S. 457 im PDF ist). Wenn das Auto nicht länger als 6 m ist (§ 54 IV Nr. 1 StVZO), reichen die Blinker an den Ecken vorne und hinten. Wenn also diese Blinker intakt sind, besteht keine Bußgeldgefahr. --Chianti (Diskussion) 00:12, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
6 Meter Länge schafft nichtmal die Langversion des Rolly Royce Phantom, ich glaube, da ist der Peugot 208 fein raus. --Karotte Zwo (Diskussion) 00:23, 25. Jul. 2024 (CEST) [EDIT: Die aktuelle Langversion. Die vorherige war tatsächlich 6,08 m lang.]Beantworten
Ein Blinker nach vorne, einer nach hinten und drei zur Seite
Der Maybach 62 hat den Blinker unten an der Türe, der Mercedes-Benz Pullman 220 mittig und dann gibt es natürlich noch die ganzen (Klein-)Transporter. Da der 208 kürzer als 4 m und schmaler als 1,60 m ist, würden sogar Blinker nur an der Seite reichen ... --Chianti (Diskussion) 01:17, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Tüvingenieur sagt: "Was an Lichtanlage am Wagen vorhanden ist muss auch funkeln und in Ordnung sein, ob Nebelleuchten, Extrascheinwerfer, oder zusätzliche Blinker." Die Betriebserlaubnis erlischt jedoch nicht. --RAL1028 (Diskussion) 23:47, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht ja nicht um die HU, sondern darum, ob die vorgeschriebenen Blinker funktionieren. --Chianti (Diskussion) 00:16, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist dann wohl Ermessenssache des kontrollierenden Beamten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:46, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die in der StZVO vorgeschriebenen Blinker funktionieren ist es kein Verstoß gegen diese, wenn die nicht vorgeschriebenen nicht funktionieren. Also: kein Ermessen, kein Bußgeld.--Chianti (Diskussion) 01:20, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Du vergisst, dass bei ausgefallenem Blinker die Blinkfrequenz nicht mehr der in der StVZO vorgeschriebenen entspricht. --Rôtkæppchen₆₈ 13:14, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Aussage des TÜV-Ingenieurs ist diejenige, die uns auch in der Fahrschule beigebracht wurde: „Die serienmäßig angebrachten Scheinwerfer u. ä. Beleuchtungen müssen funktionieren. Man kann auch weitere (zugelassene) Scheinwerfer und Beleuchtungen (Nebelscheinwerfer, Suchlampen, zus. Fernlicht etc.) installieren, die nicht vorgeschrieben sind. Wenn aber solche zusätzlichen Beleuchtungen angebracht sind, dann müssen sie auch funktionieren, sonst ist es eine OWi.“ Es kommt also nicht auf eine etwa vorgeschriebene Mindestanzahl von bsplsw. Fahrtrichtungsanzeigern an (an jeder Ecke einer), sondern auf die tatsächlich vorhandenen. Die müssen alle funktionieren. Da es sich bei dem beschädigten Blinker AFAIU um ein Serienbauteil handelt, gilt das hier erst recht. -> Ab in die Werksatt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 07:11, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es das Fahrzeug auch ohne die Spiegelblinker gibt, ist das nicht serienmäßig. --2.173.21.137 08:11, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
das ist irrelevant, wie Mottenbruch richtig darlegte. Generell: Wenn eingebaut, dann funktionstüchtig. Gilt z.B. auch für Schnickschnack wie Tempolimiterkennungssoftware. --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:00, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aha. Hier kommt es darauf an, ob man das Problem dadurch umgehen könnte, daß man den Blinker einfach abbaut, sofern es sich um eine Zusatzausstattung handelt, um dem Problem aus dem Wege zu gehen. Da der Blinker AFAIU ab Hersteller in den Außenspiegel eingebaut ist, geht das aber hier nicht. Das hat nichts damit zu tun, ob es das Auto auch ohne diesen Blinker gibt. Denn wenn es das Auto auch ohne diesen Blinker gibt, dann sollte dann ein anderer Außenspiegel verbaut sein, und den ganzen Außenspiegel kannst Du natürlich nicht abmontieren.
Überkleb die Beschädigung mit schwarzem Tape. --2.173.21.137 06:34, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Für die Diskussion ist es völlig unerheblich, warum der Blinker nicht funktioniert – bsplsw. ob er kaputt oder schwarz abgeklebt ist. Ob Letzteres wegen Vorsatz noch schlimmer ist, weiß ich nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 07:11, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da gehts ja nicht um Vertuschung, sondern darum, andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen Blinker, der nicht blinkt, zu verunsichern. --Ailura (Diskussion) 08:58, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig. Letztendlich sollte der Fragesteller selbst herausbekommen, ob es den Spiegel dieser Serie auch ohne Blinker gibt. Wenn nicht, kann er davon ausgehen, dass der Blinker notwendig ist. --2.173.21.137 09:18, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das wäre aber keine verlässliche Vorgehensweise, da dieser Spiegel an mehreren Fahrzeugtypen unterschiedlicher Länge verwendet werden könnte. Viele Autohersteller haben Gleichteileprogramme, um die exorbitante Zahl notwendiger Ersatzteile einzudämmen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:21, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es müßte den Spiegel nicht nur ohne Blinker geben, sondern er müßte auch einen solchen angebaut haben – nicht einen mit kaputtem Blinker, sondern einen ohne Blinker – bzw. wahrscheinlich zwei, nämlich auf jeder Seite einen. Die Frage dabei ist dann allerdings noch, ob durch einen solchen Austausch der Außenspiegel die Betriebserlaubnis des mit Blinker-Spiegel ausgelieferten Fahrzeugs erlischt. Hint: Wenn Du in einen E 350 eine Fünf-Liter-Maschine einbaust, dann ist das nicht schon deshalb zulässig, weil es die E-Klasse ja auch mit 5 Litern gibt. Die BE bezieht sich nämlich auf das konkrete Auto, und nicht auf alles, was es sonst noch so „serienmäßig“ gibt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:13, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
„Vertuschung“ und „Vorsatz“ bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedliche Dinge. Der Blinker blinkt aber auch dann nicht, wenn Du ihn schwarz abklebst, „verunsichert“ also genauso viel oder wenig. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:13, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Guten Abend, ich danke euch allen für eure Beiträge! Ich habe mir heute, wie angekündigt, den Schaden nochmal genauer angesehen. Es gibt kein Problem mit dieser Frequenz, da zwar die ganze Abdeckung des Spiegels einschließlich der des Blinkers fehlt, aber die kleine orange Leuchte (rund, keinen Zentimeter groß) noch da ist und brav im richtigen Rhythmus blinkt.
Ich will den Schaden übrigens selbstverständlich reparieren lassen, aber ich kann es nicht sofort demnächst tun (warum, spielt hier keine Rolle). Ich fahre nicht täglich mit dem Auto, wollte aber halt wissen, wie viele Sorgen ich mir machen muss, wenn ich es doch brauche. Das habt ihr mir mit der Erklärung „was verbaut ist, muss funktionieren“ beantwortet. Nur wo das steht außer in euren Antworten (muss es ja, wenns eine OWi ist), habe ich noch nicht verstanden bzw. gefunden. eryakaas • D 20:54, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
§ 49a Abs. 1 Satz 3 StVZO: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ Das war einfach. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:24, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Berühmtes schottisches Schloss gesucht

Es steht auf einer endlos grünen Wiese und besteht nur aus drei Türmen in einem gleichmäßigen Dreieck. Es ist außergewöhnlich klein in der Fläche, die Türme aber normal groß. Eigentlich wirkt es eher wie eine eigenwillige Spielerei. Man sieht es auch im Film Das Privatleben des Sherlock Holmes . Rolz Reus (Diskussion) 23:31, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Meinst Du Caerlaverock Castle? --Rôtkæppchen₆₈ 23:35, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Oder den Broadway Tower? --Hareinhardt (Diskussion) 23:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Broadway Tower. Wikipedianern bekannt vom Bild des Jahres 2007.
„… Broadway Tower in Worcestershire made fleeting appearances“. --Sitacuisses (Diskussion) 00:09, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Falls das hier gemeint ist, das ist laut der Liste der Drehorte auf IMDb das Castle Stuart. Für die nächste Suche: bei IMDb rechts oben auf "Alle Themen" klicken, dann unter "Details" den Punkt "Dreharbeiten und Produktion" auswählen. --Chianti (Diskussion) 23:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Möglicherweise ein sog. Folly Beispiele kann man im zitierten Artikel oder im englischen Pendant finden und anschauen. --Elrond (Diskussion) 09:05, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, der Broadway Tower ist es! Liegt nicht in Schottland, aber das ist nicht meine Schuld, sondern die von Billy Wilder, der diese "Folie" einfach mal nach Schottland verfrachtet hat. Rolz Reus (Diskussion) 21:48, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

25. Juli

Alkohol in der Bibel.

Wer war die erste bekannte betrunkene Person

--188.23.206.151 05:27, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung, und die Bibel ist kein Geschichtsbuch. Aber Noah dürfte ein ziemlich früher Fall gewesen sein: https://www.bible.com/de/bible/877/GEN.9.20-21.BIBEL.HEUTE --2003:E7:BF1E:FA5C:6691:EA95:F329:3191 05:38, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gott, oder wie erklärst du sonst das Schnabeltier sуrcrо.педія 08:46, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die älteste Beschreibung dürfte sich im Gilgamesch-Epos befinden, dort trinkt Enkidu zu viel. Das ist aber genauso mythologisch wie die Bibel. --Naronnas (Diskussion) 09:03, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

hHier steht, dass in der Bibel 240 Mal das Wort "Wein" vorkommt und im Kapitel "Trunkenheit in der Bibel" kommt u.a. Lot und Noah vor „Lot, der Neffe Abrams, verschafft seinen Töchtern Nachwuchs, nachdem sie ihm Wein zu trinken geben und sie „sich zu ihm legen“ (vgl. Gen 19,35). Die Trunkenheit des Noah (Gen 9,21-27) dient der Botschaft, dass Menschen und Völker sich unterschiedlich verhalten, so wie eben seine drei Söhne.“ Ob über Adam in diesem Zusammenhang etwas steht, habe ich nicht gefunden.

Einen Namen kenne ich nicht, aber prähistorisches Picheln ist sehr wahrscheinlich. Denn selbst schon Schimpansen lassen ab und zu mal die alkoholische Sau raus. Psychedilly Circus (Diskussion) 12:30, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Archäologische Fundstätten wie Göbekli Tepe legen nahe, dass der Mensch nur deshalb seßhaft geworden ist und Getreide angebaut hat, um Bier für seine Partys zu brauen. --Optimum (Diskussion) 18:52, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Nummern an tschechischen Landstraßen

Moinsen, bei Fahrten durch Böhmisch-Sibirien fallen mir immer wieder kleine Schilder mit Nummern auf, etwa hier: https://www.mapillary.com/app/?pKey=179262430760429 (das kleine rechts an der Leitplanke mit Aufschrift 13-610P). Die stehen offenbar immer an Stellen, wo kleine Gräben o.ä. in Rohren unter der Straße durchgeführt werden. Ist das eine Bauleitnummer des Wasserdurchlasses oder was anderes, das mehr zufällig dort steht? --Kreuzschnabel 09:35, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das sind Brückennummern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:47, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Vergrößerung der Pluralvarianten mit unterschiedlichen Formen der Pluralstämme im Neuhochdeutschen gegenüber sonstiger Flexionsvereinheitlichung

An sich ist die deutsche Flexion ja im Laufe der Zeit immer einheitlicher geworden. So enden im Neuhochdeutschen alle Formen der zweiten Person Singular (alle du-Formen) mit Ausnahme des Imperativs auf "-st" (was im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen noch anders war), alle Imperative bestehen aus dem endungslosen Stamm (nur bei den starken Verben mit Ablaut von e zu i im Präsens Singular, der traditionell, aber alltagssprachlich langsam verschwindend, auch Imperativ der du-Form auftritt, unterscheidet er sich vom Infinitivstamm ohne Infinitivendung, wobei der Imperativ oft noch ein "-e" als Endung aufweist und sich auf diese Weise vom interjektionalen Inflektiv unterscheidet), mit der Ausnahme "sind" enden alle Verbformen der 1. und 3. Person Plural auf "-en" wie der Infinitiv, und auch bei "sind" sind immerhin die erste und die dritte Person zusammengefallen wie bei allen anderen Verben, mag sich auch ausnahmsweise nicht die Form der 1. Person Plural Indikativ Präsens (mit seit dem Frühmittelhochdeutschen mit Infinitiv, Konjunktiv Präsens und Präteritum und Indikativ Präteritum in 1./3. Person Plural zusammengefallener Endung), sondern jene der 3. Person Plural Indikativ Präsens durchgesetzt haben. Mit der spät eingetretenen Ausnahme im Genitiv Singular Maskulinum und Neutrum (wobei es da wohl auch mitunter Ausnahmen geben soll, insbesondere wenn das Substantiv selbst schwach ist und im Genitiv auf "-en" statt "-s" oder "-es" endet) haben alle starken Formen der Adjektive die Genus- und Kasusendungen der Pronomina und Artikelwörter der (nicht-reflexiven) dritten Person. In der Kasusdeklination im Plural der Substantive gab es im Mittelhochdeutschen noch vier Varianten: 3 unterschiedliche Formen für Nominativ/Akkusativ, Genitiv und Dativ. (Beispielsweise bei starken Neutra der 1. Klasse), 2 Formen für Nominativ/Genitiv/Akkusativ und Dativ (beispielsweise starke Maskulina), 2 Formen für Nominativ/Akkusativ und Genitiv/Dativ (wohl manche starke Feminina), und 1 Form für alle Kasus (schwache Substantive). Im Neuhochdeutschen gibt es noch genau zwei Varianten: 2 Formen für Nominativ/Genitiv/Akkusativ und Dativ. 1 Form für alle Kasus.

Aber abweichend von dieser Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung hat sich die Anzahl und Varianz unterschiedlicher Klassen der Pluralbildung von mittelalterlichem zu heutigem Deutsch erhöht.

Gibt es eine Erklärung für diese Entwicklungen der deutschen Grammatik und Morphologie? --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 10:29, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

1. Es sollten alle unnötigen Teile des Beitrags entfernt werden. Warum muss sich jemand, der die Frage nach den Pluralformen beantworten möchte, minutenlang mit Imperativen und 2. Personen Singular auseinandersetzen? 2. Bitte den Text, der sich mit verschiedenen Fragestellungen befasst, entsprechend in mehrere Absätze gliedern. 3. Bitte Beispiele angeben. Sobald das alles geschehen ist, werde ich mich mit der Frage beschäftigen. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:59, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und ich würde mich über kürzere Sätze freuen. Das geht hier ja zu wie bei Thomas Mann, nur nicht so poliert... 176.4.228.200 11:22, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Aufforderung zur Kürzung widerspricht aber dem Mitteilungsbedürfnis dieses Fragestellers,. Er entdeckt so viele interessante sprachliche Besonderheiten, die er der interessierten Leserschaft mitteilen möchte. Und damit das hier in der Auskunft formal richtig ist, endet alles mit einer Variante der Frage "Gibt es eine Erklärung dafür?". 91.54.46.26 11:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Verbformen waren ein Beispiel für eine Vereinheitlichung. Denn im Althochdeutschen hieß es beispielsweise noch "du nimis(t), du nemes(t), du nami, du namis(t), nim (du)", im Mittelhochdeutschen dann "du nimest, du nemest, du næme, du næmest, nim (du)", im Neuhochdeutschen aber "du nimmst, du nehmest, du nahmst, du nähmest, nimm (du)". Im Althochdeutschen hieß es "du horis(t), du hores(t), du horitos(t), du horitis(t), hori (du)", im Mittelhochdeutschen "du hœrest, du hœrest, du hôrtest, du hôrtest, hœre (du)" und im Neuhochdeutschen "du hörst, du hörest, du hörtest, du hörtest, hör(e) (du)". Im Mittelhochdeutschen noch "du solt, du sülest, du soldest/soltest, du soldest/du söldest", im Neuhochdeutschen "du sollst, du sollest, du solltest, du solltest". Wo es früher je nach Verbklasse und Kategorie der Konjugation (in den obigen Reihe habe ich immer folgende Reihenfolge gewählt: Indikativ Präsens, Konjunktiv Präsens/Konjunktiv I, Indikativ Präteritum, Konjunktiv Präteritum/Konjunktiv II, Imperativ (Präsens)) unterschiedliche Personalendungen für die du-Form/die 2. Person Singular gab, sind es heute bei allen Verben genau zwei Formen Nullendung oder Schwa im Imperativ und alle anderen Formen mit "-st", wobei dieses mit einem Stamm auf einen s-Laut (geschrieben als "s", "ss", "ß" oder "z/tz" (gesprochen "ts")) verschmilzt und man dann vielleicht auch für eine Endung auf "-t" plädieren könnte.
Was Beispiele für die Deklinationsklassen angeht: Mittelhochdeutsch "der tac, des tages, dem tage, den tac; die tage, der tage, den tagen, die tage", "der man, des mannes, dem manne, den man; die man(ne?), der manne, den mannen, die man(ne?)", "daz lant, des landes, dem lande, daz lant; diu lant, der lande, den landen, diu lant", "daz wort, des wortes, dem worte, daz wort; diu wort, der worte, den worten, diu wort", "daz brot, des brotes, dem brote, daz brot; diu brot, der brote, den broten, diu brot", "diu zît, der zîte, der zîte, die zît; die zîte, der zîte, den zîten, die zîte" "diu kraft, der krefte, der krefte, die kraft; die krefte, der krefte, den kreften, die krefte" vs. Neuhochdeutsch "der Tag, des Tages, dem Tage (dem Tag), den Tag; die Tage, der Tage, den Tagen, die Tage", "der Mann, des Mannes, dem Manne/dem Mann, den Mann; die Männer, der Männer, den Männern, die Männer", "das Land, des Landes, dem Lande, das Land; die Länder, der Länder, den Ländern, die Länder", "das Wort, des Wortes, dem Worte, das Wort; die Worte/Wörter, der Worte/Wörter, den Worten/Wörtern, die Worte/Wörter", "das Brot, des Brotes, dem Brote/dem Brot, das Brot; die Brote, der Brote, den Broten, die Brote", "die Zeit, der Zeit, der Zeit, die Zeit; die Zeiten, der Zeiten, den Zeiten, die Zeiten", "die Kraft, der Kraft, der Kraft, die Kraft; die Kräfte, der Kräfte, den Kräften, die Kräfte". Und das sind noch nichtmal alle Deklinationsklassen des Deutschen beider Zeitalter. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 12:23, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dennoch spielt die Konjugation für Deine Frage überhaupt keine Rolle, so daß es sinnvoller wäre, einfach die Frage zur Pluralbildung zu stellen. Die Konjugation vereinheitlicht sich nicht ausschließlich, Beispiele: Übergang schwacher Verbformen zu den starken: preisen, (be-)weisen, scheinen, zumindest im Partizip II bei winken, Nutzung der Konjunktivform "bräuchten" statt "brauchten" usw. Also als Tip, wenn Du hier wirklich Antworten erwarten willst, stelle einfach Deine Frage, am besten mit einem kurzen Beispiel.
Zu Deiner Frage: Während seit dem Ahd. die Kasusmarkierungen zunehmend schwinden, wird der Plural zunehmend verdeutlicht (Braune/Heidermanns, Ahd. Gr. I., 16. Aufl., S. 245, §192a). Der Unterschied zwischen dem mhd. und frnhd. Pluralsystem ist nicht sehr groß: "Zwischen den Flexivinventaren des normalisierten Mhd. und des standardisierten Nhd. hat sich - abgesehen vom Pl.-s - nichts verändert. Für den Ausbau der deutlichen Numerusunterscheidung durch deutliche Kennzeichnung des Pl. werden keine neuen Flexive geschaffen oder fremde herangezogen, sondern bereits vorhandene Möglichkeiten verstärkt genutzt." (Hartweg/Wegera, Frnhd., 2. Aufl., S. 155). Ich gebe mal folgendes Beispiel: ahd. lembir > mhd. lember > frnhd. lemmer (Lämmer). -er war im Mhd. noch auf wenige Substantive beschränkt, und zwar Neutra. Im Frühneuhochdeutschen wächst diese Gruppe weiter und erfaßt auch Maskulina (eine Entwicklung, die schon im Mhd. eingesetzt hat), z. B. man > menner (Männer). Einige diese Pluralformen sind dann im Neuhochdeutschen zum -e- oder -en-Plural gewechselt, z. B. mhd. ort > frnhd. örter (schon mhd. belegt) > nhd. Orte, Örter veraltet, sonst laut Duden. Das große Wb. der dt. Spr. noch in der "Seemannssprache, Mathematik, Astronomie". In einigen Fällen besteht noch heute eine Konkurrenzsituation, z. B. bei -mal: Denkmale/Denkmäler, teilweise mit Bedeutungsdifferenzierung: Worte/Wörter, Männer/Mannen, Länder/Landen.
Kurz: Im Neuhochdeutschen werden die schon in älteren Sprachstufen vorhandenen Pluralendungen häufiger genutzt, um so Doppeldeutigkeiten zu vermeiden, z. B. bei einigen Feminina, z.B. diu vröude, die vröude, nhd. die Freude, die Freuden - in diesem Fall ist die Unterscheidung von Singular und Pl. Nom. im Nhd. durch die Vereinheitlichung des Artikels nicht mehr gegeben. Aber auch mhd. Doppeldeutigkeiten wurden beseitigt, z. B. die zungen, was Akk. Sg. oder eben auch Nom./Akk. Pl. sein konnte und nur anhand des Kontextes aufgelöst werden kann: "Aristoteles gicht, es wær pesser, das ain mensch ân zungen [Sg.] wær als ein storch wann das er zwô zungen [Pl.] solt haben". Zur Entwicklung der einzelnen Pluralendungen siehe Reichmann/Wegera (Hrsg.), Frnhd. Gr., S. 184-186, § M 26 - § M 29.--IP-Los (Diskussion) 04:04, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Krankenkasse Urfahr Umgebung

wo war früher die Krankenkasse Urfahr Umgebung

--90.146.124.240 11:05, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

In Österreich. --Erastophanes (Diskussion) 13:40, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten


Just guessing: Urfahr --Bahnmoeller (Diskussion) 13:41, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.882943&portal=oegkportal --Vsop (Diskussion) 14:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich nehme an, gefragt ist, wo die Gebietskrankenkasse Urfahr ihren Sitz hatte, bevor sie in Linz in der Hauptstr. 16 ansässig wurde. --Proofreader (Diskussion) 17:21, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das wird irgendwo im Bezirk Urfahr-Umgebung gewesen sein, möglicherweise sogar im Linzer Stadtteil Urfahr, nach dem der Bezirk benannt wurde. Man müsste mal die Geschichte dieser Krankenkasse näher untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die territorialen Veränderungen in und um Urfahr seit 1903. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In den Stadtadressbüchern von Linz von 1914 und von 1940 nicht enthalten:
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC02842876_1914/242/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC02842876_1914/274/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/fullscreen/AC02840302_1940/31/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/fullscreen/AC02840302_1940/123/ --BlackEyedLion (Diskussion) 20:24, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Im Östereichischen Amtskalender 1989 S. 185 findet .google die Adresse 4010 Linz, Gruberstr 77, wo die Österreichische Gesundheitskasse, in der die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 2018 aufging, auch heute noch allerlei Geschäftsstellen unterhält (neben dem „Kundenservice Linz Urfahr“ in der Hauptstraße 16-18). Hellsehen, was der Fragesteller mit „früher“ meint und worum es ihm dabei geht, kann er nicht ernsthaft erwarten. --Vsop (Diskussion) 21:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

"Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz"

Was genau ist in einer Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister in Österreich ein "Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz" (einer lebenden Person)? Der aktuelle Hauptwohnsitz gemäß Meldung? Der letzte, den sie angemeldet hatte (und jetzt lebt sie offenbar in einem anderen Land)? Oder kann beides der Fall sein? --AF (Diskussion) 11:29, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

In Deutschland wäre beides korrekt, aber eventuell habt ihr in Österreich Sonderregeln (nur damit keine missverständnisse entstehen: In Deustchland muss man beid er Kommunikation mit den Behörden wenn man im Inland lebt den aktuellen Hauptwohnsitz nennen und je nach Formular zumeist den letzten Wohnsitz innerhalb Deutschland nach einem Verzug ins Ausland, weil eben diese Gemeinde für Auslandsdeutsche jeweils zuständig bleibt).--Maphry (Diskussion) 11:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nach § 18 Meldegesetz gibt es zwei Alternativen: "angemeldeter oder zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz". Ähnlich auch in § 16: "Der Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war". Wenn jemand noch mit einem Hauptwohnsitz angemeldet ist, trifft das erste zu. Wenn jemand mal gemeldet war, aber nicht mehr ist, das zweite. 91.54.46.26 11:57, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz ist die letzte in Ö gemeldete Adresse, von der man sich aber mitlerweile wieder abgemeldet hat. Normalerweise wird dazu auch dieser Text ausgegeben: Im Zentralen Melderegister scheint zu dieser Person derzeit kein aktueller Hauptwohnsitz auf.
Der aktuelle aufrechte Hauptwohnsitz in Österreich ist mit der Angabe Aktueller Hauptwohnsitz aufgeführt. --TheRunnerUp 12:25, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@TheRunnerUp: Danke schön. Im Anlassfall steht der Satz zu "kein aktueller Hauptwohnsitz" nicht auf der Meldeauskunft. Weißt du zufällig, worauf das ankommt? --AF (Diskussion) 05:03, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Absolutes Elektro-Rätsel!

Datei:Lampenrätsel.jpg

Seit ein paar Tagen stehe ich vor einem Rätsel, das ich wahrscheinlich nur mit Hilfe eurer Schwarmintelligenz lösen kann.
Ich will auf meinem Balkon eine 5V-Lampe anbringen. Hierzu habe ich die Lampe(A) mit einem 5V-Netzteil, das in die 230V Steckdose A eingesteckt ist, verbunden. Die Lampe brennt.
Aber: Die Dose A ist aber zu weit weg, deswegen benutze ich ein Verlängerungskabel und habe nun einen Anschluss B. Ich stecke das Netzteil ein und ... DIE LAMPE(B) BRENNT NICHT!
Bitte glaubt mir: Ich habe alle Spannungen gemessen, am Birnchen, in den Steckdosen, überall. Das blöde Birnchen brennt nur, wenn das Netzteil in der Dose A steckt, obwohl die Dose B ebenfalls 230V-Spannung hat UND auch am Birnchen jeweils 5V-Spannung anliegt. Andere Verlängerungen: Gleiches Ergebnis. Das Netzteil liebt nur eine einzige Steckdose.
Parapsychologie? Andere Erklärung? Was habe ich falsch gemacht? Bitte um Hilfe! Gruenschuh (Diskussion) 14:03, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hat das Verlängerungskabel vielleicht leicht oxidierte Kontakte und das 5-Volt-Netzteil einen Eurostecker, der die spannungführenden Teile der Steckdose nur leicht an einer Stelle berührt? Funktionieren andere Elektrogeräte mit Eurostecker, Schukostecker oder Konturstecker? Hilft der Austausch des Verlängerungskabels? --Rôtkæppchen₆₈ 14:18, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Austausch des Verlängerungskabels half nicht. Am fraglichen Verlängerungskabel funktionieren alle anderen Verbraucher, sogar ein weiteres Netzteil (12V) mit Eurostecker. Ich werde das ganze mal abbauen und das rätselhafte Netzteil an anderen Wandsteckdosen ausprobieren. WAS MICH ABER TOTAL VERRÜCKT MACHT: An der Lampe liegen IMMER 5 Volt Spannung an, EGAL, wo das Netzteil drinsteckt! --Gruenschuh (Diskussion) 14:23, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Anderes Verlängerungskabel schon ausprobiert? Welchen Widerstand haben die Leiter im Verlängerungskabel? --Chianti (Diskussion) 14:20, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK)Verlängerungskabel funktioniert mit was anderem? Weil wenn der Widerstand wegen eines Schadens (Nicht vollständiger Kabelbruch) zu hoch ist. Dann kann es zwar sein, dass du zwar 230 Volt misst aber eben zu wenig Strom fliessen kann. Kann auch an der Dose A liegt, dass der Anpressdruck für die Steckverbindung ungenügend ist usw. . Gerade bei kleinen Strombezügen kann ein zusätzlicher Wiederstand ausreichen, dass das Gesamtsystem nicht mehr richtig funktioniert. Was hat den die 5 Volt Lampe für ein Leuchtmittel (klaissische Glühbirne? LED? usw.). --Bobo11 (Diskussion) 14:22, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
LED --Gruenschuh (Diskussion) 14:26, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

An der Lampe liegen IMMER 5 Volt Spannung an, EGAL, wo das Netzteil drinsteckt! Gruenschuh (Diskussion) 14:24, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kannst du direkt an der LED messen? Welche Stromstärke kommt dort an bei den Varianten? --Chianti (Diskussion) 14:33, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei aus- oder eingeschalteter Lampe? Wenn Du bei ausgeschalteter Lampe 5 Volt misst, die Lampe aber nach dem Einschalten nicht leuchtet, dann kann es ein Übergangswiderstand irgendwo in der Zuleitung sein und das Schaltnetzteil stellt zwar 5 Volt bereit, die aber bei Belastung sofort zusammenbrechen und die Lampe bleibt dunkel. --Rôtkæppchen₆₈ 14:36, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da bin ich bei dir Rotkäppchen, für mich tönt es auch nach einem zusätzlichem Übergangswiederstand usw. . Nur sollten dann unter Last an der LED keine 5 Volt mehr messbar sein. Sondern unter Last sollte die Spannung abfallen. Denn der Spannungsverlust würde das festgestellte Resultat "nicht funktionieren" logisch erklären. --Bobo11 (Diskussion) 16:11, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Browser: Bilder ausblenden?

Firefox/Android ließ früher die Einstellung "keine Bilder anzeigen " zu. In den neueren Versionen ist dies offenbar nicht mehr möglich. Besteht die Möglichkeit, eine ältere Version mit dieser Möglichkeit herunterzuladen oder gibt es alternativ ei en anderen Browser mit dieser Option? Ecosia zB kann das nicht.

--2A02:3038:610:FB80:7D37:65D1:B399:B815 14:15, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Dazu gibt es die Erweiterung Image Block https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/image-block/ . --Rôtkæppchen₆₈ 14:30, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dankeschön --Majtomtom (Diskussion) 18:54, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist eine xpi. Datei, die mein Android nicht öffnen kann. Gibt es eine Alternative? --Majtomtom (Diskussion) 18:57, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab bei meinem Android-Firefox block images in die Erweiterungsssuche eingegeben und bin da drauf gestoßen. Verlinkt hab ich allerdings das Ergebnis der Google-Suche mit Chrome auf Windows 10. Oben auf der von mir verlinkten Seite steht auch „Available on Firefox for Android™“. Da geht die Installation dann nicht über die xpi-Datei. --Rôtkæppchen₆₈ 19:34, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kanonenkugeln und Mauern

In vielen Städten findet man Haus- oder Stadtmauern mit darin steckenden Kanonenkugeln, die an vergangene Kriege erinnern. Soweit ich sehe, sind diese Kanonenkugeln in aller Regel im Nachhinein angebracht worden. Gibt es aber authentische Beispiele, also Fälle, wo tatsächlich eine Kanonenkugel in einer Mauer steckenblieb und das dann entsprechend konserviert wurde? Oder ist so etwas schon rein physikalisch ausgeschlossen? Denn der Zweck des Beschusses war ja, Mauern zu durchbrechen bzw. zum Einsturz zu bringen und das hat man ja nicht selten erreicht, während später Festungsmauern mit flachen Winkeln konstruiert waren, sodass Kanonenkugeln daran möglichst abprallen. Zusatzfrage: Kennt jemand eine Übersicht/Liste mit solchen kugelgeschmückten Mauern? --Proofreader (Diskussion) 20:33, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der kleine schwarze Fleck links des alten Herdes ist mut­maß­lich eine Kanonen­kugel aus Napoleons Armee, die in der Wand stecken­blieb.
Es ist physikalisch nicht auszuschließen, z.B. wenn die Kugel auf nachgiebiges Material trifft, z.B. lehmverputztes Gefache, das aus lehmbeworfenem Flechtholz besteht oder eine mit Steinen verkleidete Wallanlage bzw. eine zweischalige Mauer mit Füllung aus (weicherer) Erde oder Bruchsteinen (Beispiel). Oder einen Holzbalken. --Chianti (Diskussion) 22:53, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zweck des Beschusses war sicher, die Mauer zum Einsturz zu bringen. Nur gelang das natürlich nicht mit einer Kugel allein, wenn aber zahlreiche davon nach und nach das Mauerwerk "bearbeiten" ist der Erfolg dann doch bald zu sehen. Sofern aber die Belagerung abgebrochen oder durch andere Art der Einnahme der Stadt der Beschuss nicht mehr weiterverfolgt wurde, blieben halt auch mal die Mauer stehen, dann eben mit Kugeln drin.
Dass allerdings diese Kugeln "original" bis heute im Mauerwerk stecken halte ich für fragwürdig. Wer hätte denn damals sein Haus, seine Stadtmauer, seinen Wehrturm, mit solch Kugeln bestückt gelassen? Sieht ja nicht gut aus, kann auch mal rausfallen, stört eventuell sogar Statik... Das Ganze vermute ich in späteren Zeiten als nachträglich (wieder) eingefügt, heute wären touristische Zwecke der Grund, vielleicht haben die Eigentümer auch einfach das Ganze witzig gefunden?
Eine Liste ist mir nicht bekannt. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 08:06, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Stierhodensäcke als olympische Maskottchen

Warum wählen die Franzosen ausgerechnet gigantische bovine Scrota als olympische Maskottchen? Ist der Ursprung der Phrygischen Mütze in Frankreich unbekannt? --2003:F7:DF00:D900:843C:59E7:2195:AE60 23:07, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Antwort steht in Phrygische Mütze#Jakobinermütze. Bitte Seitenintro lesen, verstehen und beherzigen. --Chianti (Diskussion) 23:46, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ok, danke. Das passt dann ja exakt zum Riesenbuttplug https://www.theguardian.com/artanddesign/2014/oct/20/paul-mccarthy-butt-plug-sculpture-paris-rightwing-backlash und zur Riesenclitoris https://www.dailymail.co.uk/news/article-9339371/Giant-inflatable-clitoris-set-Paris-highlight-lack-sexual-education-girls.html , die ebenfalls in der Stadt der Liebe gesichtet wurden. Die menschliche Sexualität ist eben sehr vielfältiger, als Putin und die AfD es sich vorstellen können. --2003:F7:DF00:D900:843C:59E7:2195:AE60 00:47, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Chianti (Diskussion) 23:47, 25. Jul. 2024 (CEST)

Bohnert Ethik

Eine Frage, kennt jemand das System der Ethik und Deontische Logik von Bohnert und kann es erklären, bzw. einen erklärenden Text verlinken?

--2A02:8071:60A0:92E0:9B9B:C02B:F5CC:22D1 23:51, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

26. Juli

Ominöser Sendemast (update)

Es gibt neuere Infos zu dem Sendemast. Aufgrund Nachfrage beim benachbarten Recyclingunternehmen hat sich Folgendes ergeben: Das Gelände mit dem Sendemast gehört nicht zum Recyclingunternehmen. Das Gelände gehört(e) der Autobahnmeisterei, jetzt soll dort anscheinend die Bebauung für die Nutzung durch die Polizei hergerichtet werden. Der Sendemast steht schon einige Jahre. Ich vermute mal, dass man den Mast samt Anhänger einfach abgekauft hat und dort betreibt, bis die Bauarbeiten dort abgeschlossen sind. Dann wird sie durch eine fest montierte Antenne auf der neuen Polizeistation /Autobahnmeisterei oder was auch immer ersetzt werden. Wenn der Anschluss dort fertig ist, kann die Polizei binnen Sekunden auf die Autobahn auffahren. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 00:40, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ergänzend: Dieser Beitrag bezieht sich auf Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 24#Ominöser Sendemast. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Geburtsverzögerung mit Baby schon in Geburtskanal - mögliche Folge

In diesem Artikel erhebt eine Mutter den Vorwurf, ihre Geburt sei zweimal mit Periduralanästhesie verzögert worden, damit die Hebammen mehr Zeit für andere Geburten haben. Ich kenne einen analogen Fall, bei dem die Mutter zur Verzögerung mit hochdosiertem (20 mg) Nalbuphin ruhiggestellt wurde, und das, obwohl sie wider die Regeln der medizinischen Kunst schon 9 cm geöffnet war. Dazu die Frage: Wenn solcherart die Geburt verzögert wird und das Kind für mehrere Stunden im Geburtskanal bleibt, wo es ohne die Ruhigstellung wohl schon längst geboren wäre - könnte das zu einer bleibenden Gesichtsasymmetrie führen? Gibt es hierzu Untersuchungen, oder lassen sich Argumente dafür/dagegen vorbringen? --AF (Diskussion) 05:16, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich bin kein Arzt, Geburtshelfer o.Ä. aber mal ein paar Überlegungen. Neugeborene haben noch ziemlich weiche Knochen und man kann alles mögliche damit anstellen um sie in eine andere Form zu bringen, siehe z.B. Schädeldeformation. Deswegen würde ich jetzt eher erwarten, dass es zu keiner dauerhaften Verformung des Gesichts oder Schädels kommt. Allerdings frage ich mich schon, wie es mit der Sauerstoffversorgung etc. aussieht, wenn das Kind schon im Geburtskanal steckt. Oder aber ob man damit nicht nicht u.U. andere Komplikationen provoziert. Und dann noch ganz zu schweigen was das auch für die Mutter bedeutet (physisch und psychisch). Flossenträger 08:15, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Letzteres ist leider auch ein sehr, sehr trauriges Thema.
Sauerstoffversorgung - die sollte doch unverändert funktionieren, solange das Kind an der Nabelschnur hängt und diese nicht abgedrückt o.ä. ist?! --AF (Diskussion) 08:22, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Sketch gesucht

Eine paar Frauen sitzt nebeneinander mit überschlagenen Beinen auf einer Bank. Mehrmals fragt die am einen Ende ihre Nachbarin: „Wie lange noch?“, was Letztere dann Person für Person zum andern Ende durchreicht. Immer kommt ein sinngemäßes: „Es dauert noch“, wieder bis zur Fragerin durchgereicht. Bis zur Pointe, dann heißt es plötzlich: „Ahhh, es ist soweit!“ Das hören dann alle – und überschlagen ihre Beine umgekehrt.

Vor 20, 25 Jahren wurde das in schöner Regelmäßigkeit von Schülerinnengruppen bei Veranstaltungen aufgeführt. Frage: Kommt dieser Sketch aus der Popkultur (wurde also mal von Komikerinnen im TV gezeigt oder so etwas in der Art) oder ist das eher „Volkstum“? Googeln hat nicht geholfen. --L47 (Diskussion) 08:43, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

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