Atomwaffenfreie Zone
Vertrag (von) | Region | Unterzeichner/ Ratifikation |
Jahr Unterzeichnung/ in Kraft |
---|---|---|---|
Antarktisvertrag | Antarktis | 45/45 | 1959/1961 |
Tlatelolco | Lateinamerika/Karibik | 33/33 | 1967/1968 |
Rarotonga | Südpazifik | 13/13 | 1985/1986 |
Zwei-plus-Vier-Vertrag | ehem. DDR und Berlin | 6/5* | 1990/1991 |
Atomwaffenfreie Zone Mongolei | Mongolei | 1/1 | 1992/2000 |
Bangkok | Südostasien | 10/10 | 1995/1997 |
Pelindaba | Afrika | 53(54)/40 | 1996/2009 |
Semei | Zentralasien | 5/5 | 2006/2009 |
* von allen noch existenten Vertragsparteien ratifiziert (die DDR bestand nicht mehr) |
Der Begriff atomwaffenfreie Zone oder kernwaffenfreie Zone bezeichnet einen räumlichen Bereich, der frei von Kernwaffen ist. Erstmals tauchte er in den 1950er Jahren auf, als im Kalten Krieg das atomare Wettrüsten zwischen Ost und West begann und auch in der Bundesrepublik Deutschland über die atomare Bewaffnung der Bundeswehr nachgedacht wurde. Von Seiten der Friedensbewegung forderte man eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Der nach dem polnischen Außenminister benannte Rapacki-Plan von 1957 sah ebenfalls eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa vor, scheiterte aber. Nachdem jedoch Briten, US-Amerikaner und Franzosen Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland stationiert hatten, schien der Begriff innerhalb Deutschlands obsolet geworden zu sein, hatte jedoch global weiter seine Berechtigung (siehe Atomwaffensperrvertrag).
Kernwaffenfreie Zonen, die in völkerrechtlichen Verträgen festgehalten sind, existieren in der Antarktis, in Lateinamerika, im Südpazifik, in Südostasien, Afrika, Zentralasien und Teilen Deutschlands (durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, nach dem im Beitrittsgebiet und ganz Berlin weder ausländische NATO-Truppen noch Atomwaffen stationiert werden dürfen).
Der Begriff lebte in Deutschland mit der Friedensbewegung Anfang der 1980er Jahre, die sich gegen die sogenannte Nachrüstung im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses wandte, wieder auf. Schulen, Kommunen u. ä. erklärten sich zur atomwaffenfreien Zone, um ihre Ablehnung gegen Atomwaffen kundzutun. Da jedoch diese Institutionen, selbst wenn sie Träger hoheitlicher Gewalt waren, juristisch keine Kompetenz der Verteidigung haben, galten diese rein deklaratorischen Stellungnahmen als rechtlich irrelevant.
Heute taucht der Begriff immer wieder im Zusammenhang mit der atomaren Rüstung im Nahen Osten und Asien auf. Länder wie Israel, Pakistan und Indien sowie Nordkorea widersetzen sich mit ihren Atomprogrammen dem Ziel der fünf offiziellen Atommächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und Volksrepublik China), atomwaffenfreie Zonen aus sicherheitspolitischen Gründen zu erhalten.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinz Gärtner: A Nuclear-Weapon-Free Zone in the Middle East. Kurzanalyse. Österreichisches Institut für Internationale Politik. April 2011 (PDF, abgerufen am 27. April 2013).
- Axel Krohn: Nuklearwaffenfreie Zone. Regionales Disengagement unter der Rahmenbedingung globaler Grossmachtinteressen. Das Fallbeispiel Nordeuropa (= Militär, Rüstung, Sicherheit. Bd. 51). Nomos, Baden-Baden 1989, ISBN 3-7890-1698-5.
- Roberta Mulas: Nuclear Weapon Free Zones and the Nuclear Powers: Lessons for a WMD/DVs Free Zone in the Middle East. Policy Brief No. 5/2011, HSFK, Frankfurt am Main (PDF, abgerufen am 27. April 2013).
- Harald Müller: Eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen und Mittleren Osten: Ein Konzept der kleinen Schritte. HSFK-Report Nr. 5/2011 (PDF, abgerufen am 27. April 2013).
- Rolf Mützenich: Ein Mittlerer Osten ohne Massungsvernichtungswaffen – von der Utopie zum Konzept. In: Internationale Politik und Gesellschaft 4/2004 (PDF, abgerufen am 27. April 2013).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA): Nuclear-Weapon-Free-Zones. Übersicht der Vereinten Nationen über atomwaffenfreie Zonen. Abgerufen am 27. April 2013.