Benutzer Diskussion:Der1eurojobber
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Noclador
Keine Sorge, so anonym ist das Internet nicht. Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) folgt. --Carstenwilms 16:46, 29. Dez. 2007 (CET)
- und eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 Absatz 1 StGB) kriegst Du auch noch. --Noclador 17:34, 29. Dez. 2007 (CET)