Blattlinie
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Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz[1] die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.
Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift[2] und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.[3]
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.
§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz[4] legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Tageszeitungen in Österreich: Was ist von welchem Blatt zu erwarten? asklubo digital services GmbH, 22. Oktober 2014
- Stefan Pröll: Blattlinien in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen 28. Oktober 2015
- Joachim Riedl: Kronen-Zeitung: Abschied von einem Mythos Die Zeit, 24. Juni 2010
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.
- ↑ Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.
- ↑ Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011
- ↑ Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) ( des vom 25. Juni 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.