Faschina Straße
Landesstraße L193 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | Land Vorarlberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 38,6 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hahnenköpfle-Galerie von Damüls nach Faschinajoch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Faschina Straße (L 193) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie ist 38,6 km lang und führt von Nüziders an der Ill nach Au an der Bregenzer Ach. Ein Großteil der Strecke verläuft durch das Große Walsertal. Benannt ist die Landesstraße nach dem Faschinajoch, dem mit 1486 m ü. A. höchsten Punkt der Strecke.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Streckenabschnitt zwischen Rankweil und Satteins wurde durch das Landesgesetz vom 11. Juli 1875 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen, von denen jede einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Instandhaltungskosten übernimmt. In diesem Fall übernahm
der in den Folgejahren entstandenen Bau- und Unterhaltskosten.[1]
Ab 1908 gewährte das österreichische Ministerium für Öffentliche Arbeiten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.750 Kronen für den Bau einer Straße von Sonntag nach Fontanella.[2]
Die Faschina Straße gehörte vom 1. September 1971 bis zur Übertragung ins Landesstraßennetz am 1. April 2002 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3]
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz vom 11. Juli 1875, womit die von Rankweil über Göfis nach Satteins führende Vizinalstraße in die Kategorie der Konkurrenzstraßen eingereiht wird. LGBl. Nr. 40/1875.
- ↑ Finanzgesetz vom 29. Juni 1908, RGBl. Nr. 118/1908, S. 460.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Vorarlberg, BGBl. Nr. 49/1974.
L193
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Die Faschina Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung. In den anderen Bundesländern wird die herkömmliche Straßenbezeichnung mit B weitergeführt – in Vorarlberg allerdings führen die vom Bund übernommenen Straßen wie alle anderen Vorarlberger Landesstraßen ein L in der Bezeichnung. |