Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach

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Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach
Wappen Flagge
Wappen fehlt Flagge des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden aus Großherzogtum Sachsen
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Weimar
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 3610 km²
Einwohner 429.831 Einwohner
Bevölkerungsdichte 119 Ew./km²
Religionen 94,4 % Ev.
4,8 % Röm.-Kath.
0,8 % Sonstige
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen S
Verwaltung 5 Verwaltungsbezirke
Karte
Karte des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach

Der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Nach Aufforderung durch den Arbeiter- und Soldatenrat Weimars erklärte Großherzog Wilhelm Ernst am 9. November 1918 seinen Thronverzicht. Der Arbeiter- und Soldatenrat übernahm provisorisch die Regierungsgeschäfte und ließ sich ab dem 12. November durch den Vorsitzenden des zehnköpfigen Arbeiterrates August Baudert als Staatskommissar sowie Hermann Leber (SPD) als Kommissar zur Regelung der Ernährungsfragen vertreten.

Am 9. März 1919 wurden die Wahlen für einen neuen Landtag abgehalten und am 20. Mai kam eine Koalitionsregierung bestehend aus Sozialdemokraten und Deutschdemokraten zustande. Staatsminister wurden Arnold Paulssen (DDP) und August Baudert, Staatsräte Adolf Hörschelmann (SPD), Philipp Kühner (DDP), Julius Palm (SPD), Emil Polz (DDP) und Albert Rudolph (SPD).

Am 15. Mai verabschiedete der Landtag eine neue Landesverfassung für den Freistaat, entworfen von dem Jenaer Abgeordneten der DDP, Professor Eduard Rosenthal. Diese diente auch als Vorlage für die zukünftige Verfassung des Landes Thüringen. Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringische Staaten zum neuen Land Thüringen hatte das Parlament eine Vorreiterrolle in Thüringen inne und stimmte für den Beitritt schon am 5. Juni 1919 mit 33 gegen 8 Stimmen.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde.

Wahl zum Landtag

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  • Wahltermin: 9. März 1919
  • Sitze im Landtag: 42
Partei Ergebnis Sitze
DDP 21,60 % 10
DNVP 19,46 % 10
DVP 5,44 % 1
SPD 40,35 % 16
USPD 10,22 % 5
  • Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
  • Gregor Hermann: Der Übergangslandtag und die Gebietsvertretung von Sachsen-Weimar-Eisenach 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).
  • Thomas Herntrich: Thüringen. Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen. Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht. Herausgegeben von Gilbert Gornig, zugl. Diss. Marburg 2010). Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-61024-4.