Haager Übereinkommen
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Haager Übereinkommen (nach der niederl. Stadt Den Haag benannt) steht für:
- mehrere Übereinkommen zum Internationalen Privatrecht und Zivilverfahrensrecht der ständigen Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
- Haager Beweisüberinkommen HBÜ, Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
- Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ESU)
- Haager Minderjährigenschutzabkommen
- Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern, Haager Kinderschutzübereinkommen (HSÜ)
- Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (Haager Trustübereinkommen)
- Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
- Haager Apostille-Übereinkommen:
- siehe auch: Internationaler Urkundenverkehr
Weitere Verträge:
- Haager Abkommen, 13 Verträge nach den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907
- Haager Landkriegsordnung des IV. Haager Abkommens im Speziellen
- Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten der UNESCO von 1954
Siehe auch: