Naabkreis
Der Naabkreis (in alternativer, meist älterer Schreibweise Nabkreis) mit der Hauptstadt Amberg war einer der Kreise des 1806 gegründeten Königreichs Bayern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1808 kam es zu einer grundlegenden Neuordnung der Verwaltung Bayerns, die von Maximilian von Montgelas initiiert wurden.[1][2] Montgelas war damals der leitende Minister des zwei Jahre zuvor gegründeten Königreichs Bayern.[3] Im Rahmen dieser Reform wurde auch die mittlere Verwaltungsebene komplett umgestaltet, wobei die historisch gewachsenen Territorialeinheiten aufgelöst und stattdessen fünfzehn administrative Kreise geschaffen wurden, zu denen auch der Naabkreis gehörte.
Der Naabkreis mit der Hauptstadt Amberg umfasste 12 Landgerichte und seit 1809 die kreisunmittelbare Stadt Amberg. Bereits 1810 wurde er aufgelöst, der nördliche Teil wurde dem Mainkreis, der südliche Teil dem Regenkreis zugeteilt.
Kreisunmittelbare Stadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Amberg
Landgerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Amberg, Eschenbach, Kastl, Kemnath, Nabburg, Neunburg vorm Wald, Neustadt a.d.Waldnaab, Pfaffenhofen, Sulzbach, Tirschenreuth, Treswitz, Vohenstrauß, Waldmünchen, Waldsassen
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Richard Bauer, Reinhard Heydenreuter, Gerhard Heyl, Emma Mages, Max Piendl, August Scherl, Bernhard Zettel: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. Hrsg.: Wilhelm Volkert. C.H.Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.