PET-Recycling Schweiz
Verein PRS PET-Recycling Schweiz
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Rechtsform | Verein |
Gründung | 1990 |
Sitz | Zürich, Schweiz |
Leitung | Jean-Claude Würmli (Geschäftsführer) Hans-Martin Wahlen (Vorstands-Präsident) |
Mitarbeiterzahl | 16 (2018)[1] |
Umsatz | 43,4 Mio. CHF (2018)[2] |
Branche | Recycling |
Website | www.petrecycling.ch |
Der Verein PRS PET-Recycling Schweiz ist in der Schweiz für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen verantwortlich. Dem Verein sind als Branchenorganisation rund 98 Prozent der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Detaillisten als Mitglied angeschlossen.
Recycling
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Verein betreibt ein Sammelstellennetz mit mehr als 50'000 Sammelstellen in der ganzen Schweiz. Während sich gut 9'000 Standorte direkt bei den Verkaufsstellen befinden, machen die freiwilligen Sammelstellen aus dem Arbeits- und Freizeitbereich mit über 41'000 Standorten den weitaus grössten Anteil aus. 2018 lag die Verwertungsquote bei einem Verbrauch von über 1.3 Milliarden PET-Getränkeflaschen bzw. von 38'294 Tonnen bei 82 Prozent (siehe auch Verwertungsquote).[3][4]
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Sammelstelle
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Sammelstelle an Bahnhöfen
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Sammelsäcke bereit zum Abtransport
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Hinweis auf Pet-Tragetasche
Finanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Finanziert wird die Rückführung von gebrauchten PET-Einweggetränkeflaschen in den Wirtschaftskreislauf durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag, der seit 1991 von PET-Recycling Schweiz erhoben wird. Die eingenommenen Mittel werden für Sortierung, Transport, Administration, Kommunikation sowie Anschaffung und Unterhalt von Sammelbehältern verwendet. Gewinn- oder Lenkungsziele werden hierbei keine verfolgt.
Ab 1. Juli 2016 gelten für PET-Einweggetränkeflaschen folgende Abrechnungsansätze:
PET-Einweg-Getränkeflaschen ≤ 50cl Füllvolumen: 2,3 Rappen
PET-Einweg-Getränkeflaschen > 50cl Füllvolumen: 1,9 Rappen
Im Juli 2000 lag der vRB noch bei 4 Rappen.
Rechtsgrundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gesetzliche Grundlage bildet die vom Bundesrat erlassene Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 in der „die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland“ geregelt ist.
Demnach müssen Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PET abgeben, solche Einwegverpackungen in allen Verkaufsstellen zurücknehmen. Die Verwertungsquote soll dabei mindestens 75 Prozent betragen. Wird diese nicht erreicht, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Pfand auf PET-Getränkeverpackungen einführen.
Für die Sicherstellung des Recyclings wird vom Bundesamt für Umwelt eine private, nicht gewinnorientierte Organisation beauftragt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Offizielle Website
- Eintrag des Verein PRS PET-Recycling Schweiz im Handelsregister des Kantons Zürich
- Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
- Bundesamt für Umwelt: PET-Getränkeflaschen – Ökologische Beurteilung
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Geschäftsbericht 2018. (PDF 1,0MB) PET-Recycling Schweiz, abgerufen am 6. Dezember 2019.
- ↑ Geschäftsbericht 2018. (PDF 1,0MB) PET-Recycling Schweiz, abgerufen am 6. Dezember 2019.
- ↑ Verein PRS PET-Recycling Schweiz: Zahlen und Fakten
- ↑ BAFU: [1]