Personalvertretungsgesetz

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Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Bezirks-, Gesamt- und Hauptpersonalräte sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Landespersonalvertretungsrecht liegt bei den Ländern. Diese haben jedoch die „Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung“ bzw. die „unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften“ im zweiten Teil des BPersVG zu beachten. Jedes Bundesland hat daher ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), das für die Beschäftigten von Einrichtungen der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für weitere dem jeweiligen Land unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt.

Daneben gibt es das Bundespersonalvertretungsgesetz für die Beschäftigten von Einrichtungen der Bundesverwaltung und die bundesweit tätigen Sozialversicherungen. So gilt das BPersVG etwa auch in den Gemeinsamen Einrichtungen der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern. Das BPersVG wurde 2021 novelliert mit zahlreichen Neuerungen.[1]

In der DDR galt das Gesetz zur sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) – Personalvertretungsgesetz – der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 und konnte nach Festlegungen des Einigungsvertrages noch bis zum 31. Mai 1993 im Beitrittsgebiet Anwendung finden.[2]

Der Personalrat ist von seiner Wahl und seinen Aufgaben vergleichbar mit dem Betriebsrat, der die betrieblichen Interessen der Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes, also in der Privatwirtschaft, d. h. in Unternehmen in der Rechtsform des Zivilrechts wahrnimmt. Dessen Tätigkeit ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert.

  • Lothar Altvater, Eberhard Baden, Sebastian Baunack, Peter Berg, Martina Dierßen, Gunnar Herget, Michael Kröll, Dirk Lenders, Gerhard Noll: BPersVG – Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften. Kommentar für die Praxis mit vergleichenden Anmerkungen zu den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. 10. Auflage. Bund Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-7663-6753-2.
  • Alfred Fischer, Hans-Joachim Goeres, Andreas Gronimus: Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder (= Ingeborg Franke, Hans-Dietrich Weiß [Hrsg.]: GKÖD. Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht. Band V). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-503-00899-5.

Einzelnachweise

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  1. Synopse: BPersVG-Reform 2021, wesentliche Änderungen in fett
  2. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - Anlage 1.19.1 EinigVtr – Kapitel XIX, Sachgebiet A: Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen, Abschnitt II: Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen einschließlich des Rechts der Soldaten (Memento des Originals vom 7. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de, Nr. 15