Reichsstift
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Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).
Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die seit der Frühen Neuzeit mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstifte, die von Fürstbischöfen regiert wurden. Dazu die von Fürstpröpsten regierten Gebiete der Fürstpropsteien und die von Fürstäbten regierten Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen, den Reichsabteien und ‑propsteien.
Erz- und Hochstifte 1792
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Zum Fürstentum erhobene Stifte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6.
- Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003, ISBN 3-486-56729-2.