Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Staatsgerichtshof des Landes Hessen (StGH) | |
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Zweck: | Verfassungsgericht des Landes Hessen |
Präsident: | Wilhelm Wolf |
Gründungsdatum: | 13. Oktober 1948 |
Sitz: | Wiesbaden, Luisenstraße |
Website: | https://staatsgerichtshof.hessen.de |
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist das Verfassungsgericht des Landes Hessen. Der Gerichtshof hat seit 2010 seinen Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in einem Nebengebäude des Hessischen Justizministeriums in der Luisenstraße.[1]
Verfassungsrechtliche Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Struktur, Zuständigkeiten und Verfahren des Staatsgerichtshofs sind in den Artikeln 130 bis Art. 133 der Verfassung des Landes Hessen und im Gesetz über den Staatsgerichtshof geregelt. Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan des Landes Hessen. Der Staatsgerichtshof entscheidet:[1]
- über Grundrechtsklagen,
- über Verfassungsstreitigkeiten,
- über die Vereinbarkeit von hessischen Gesetzen und Rechtsverordnungen mit der Verfassung des Landes Hessen,
- in Verfahren bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheid,
- Anklagen gegen ein Mitglied der Landesregierung,
- in den sonstigen ihm durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Zusammensetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern, von denen fünf Richter im Landesdienst (Berufsrichter) sein müssen. Ihre Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss, der aus acht Landtagsabgeordneten besteht und erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit der richterlichen Mitglieder beträgt sieben Jahre. Sechs weitere Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden zum Beginn jeder Legislaturperiode vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. Ihre Amtszeit entspricht der Dauer der Legislaturperiode. Die Wiederwahl der richterlichen wie auch der weiteren Mitglieder ist zulässig.[1]
Präsident und Vizepräsident des Staatsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer der jeweiligen Amtszeit als Mitglied des Staatsgerichtshofs aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.[2]
Mitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 2023 (nicht richterliche Mitglieder 2019 gewählt[3]) sind Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen:[4]
Richterliche Mitglieder
- Jürgen Gasper, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Dirk Liebermann, Richter am Oberlandesgericht
- Harald Wack, Präsident des Verwaltungsgerichts[5]
- Präsident des Staatsgerichtshofes: Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts
- Annett Wunder, Richterin am Landessozialgericht[5]
Nicht richterliche Mitglieder
- Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofes: Ute Sacksofsky, Universitätsprofessorin
- Gerhard Böhme, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D.
- Desirée Dauber, Richterin am Bundesgerichtshof[6]
- Steffen Detterbeck, Universitätsprofessor
- Ulrich Fachinger, Rechtsanwalt
- Georg D. Falk, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.
Geschäftsleiter
- Geschäftsleiter des Staatsgerichtshofes: Mark Häuser[4]
Landesanwaltschaft
Die Aufgaben des öffentlichen Klägers beim Staatsgerichtshof werden von der Landesanwaltschaft wahrgenommen, die wie die richterlichen Mitglieder vom Wahlausschuss gewählt wird. Landesanwältin ist Stand 2016 die Marburgerin Monika Böhm.[4]
Antragsberechtigte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einen Antrag an den Staatsgerichtshof kann stellen:
- eine Gruppe von Stimmberechtigten, die mindestens ein Hundertstel aller Stimmberechtigten des Volkes umfasst
- der Landtag
- ein Zehntel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder
- die Landesregierung
- der Ministerpräsident
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weimarer Republik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einen Staatsgerichtshof gab es in der Zeit der Weimarer Republik bereits im Volksstaat Hessen. Dessen Rechtsgrundlage war Art. 50 der Verfassung des Volksstaates Hessen sowie das Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 13. Mai 1921 (Rbl. S. 99 ff.).
Nach 1945
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verfassung des Landes Hessen ist nach einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 in Kraft getreten. Anschließend wurde der Gesetzestext über den Staatsgerichtshof von der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Landtag ausgearbeitet, dreimal beraten und am 10. Dezember 1947 verabschiedet. An der Erarbeitung des Gesetzes waren beteiligt: Leo Bauer, Max Becker, Emil Carlebach, Friedrich Caspary, Adam Euler, Karl Kanka, Ludwig Metzger, Cuno Raabe, Elisabeth Selbert, Erwin Stein und Albert Wagner. Die Wahl der ersten Mitglieder durch den Hessischen Landtag fand am 13. Oktober 1948 statt[7]. Am 3. November 1948 wurden die Mitglieder vereidigt und nahmen ihre Arbeit unmittelbar danach auf.[8] Der erste Präsident des modernen Staatsgerichtshofs war Karl Lehr.
Am 2. November 2018 wurde das 70-jährige Jubiläum des modernen Staatsgerichtshofs als Verfassungsorgan des Landes Hessen gefeiert.[9]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 8. Juni 2010 wurde das neue Dienstgebäude in der Luisenstraße in Wiesbaden eingeweiht. Vorausgegangen ist dem eine zweijährige Umbauphase von zwei nebeneinanderliegenden denkmalgeschützten Gebäuden. Die Häuser wurden ca. 1830 als zwei freistehende zweigeschossige Wohnhäuser zu fünf Achsen mit seitlichen Toreinfahrten erbaut. Sie waren Teil des so genannten „historischen Fünfecks“ von Wiesbaden. Ihr Baustil orientierte sich am klassizistischen Historismus Im Jahre 1955 wurden die beiden Häuser saniert und in Verwaltungsgebäude umgebaut. Dabei entstand schon ein Treppenhaus zwischen den beiden Häusern.
Beim Umbau seit 2008 wurde die Verbindung beider Häuser mit Genehmigung des Denkmalschutzamtes als moderne Fuge gestaltet. Ein Gebäude musste wegen maroder Bausubstanz komplett entkernt und neu aufgebaut werden.[10]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Landes Hessen
- Liste der Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Hessischen Staatsgerichtshofs
- Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG) in der Fassung vom 19. Januar 2001
- Übersicht der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Organisation und Verfahren. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 19. Mai 2016, abgerufen am 11. Mai 2021.
- ↑ Plenarprotokoll 17/9. Hessischer Landtag, 3. Juni 2008, S. 512, abgerufen am 11. Mai 2021.
- ↑ Hessischer Landtag (Hrsg.): Plenarprotokoll 20/8. Wiesbaden 2. April 2019, S. 496 (hessen.de [PDF]).
- ↑ a b c Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, abgerufen am 7. Juni 2023.
- ↑ a b Plenarprotokoll 20/132. (PDF) Hessischer Landtag, 23. März 2023, S. 10852 f., abgerufen am 7. Juni 2023.
- ↑ Präsident Poseck ausgeschieden – Dauber rückt nach. 1. Juni 2022, abgerufen am 7. Juni 2023.
- ↑ Hessischer Landtag (Hrsg.): Plenarprotokoll 1/47. Wiesbaden 13. Oktober 1948, S. 1705 (hessen.de [PDF]).
- ↑ 25. Jahre Staatsgerichtshof. Ansprachen beim Festakt im Plenarsaal des Hessischen Landtags aus Anlass des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Hessischer Landtag, 13. November 1973, abgerufen am 28. Mai 2021.
- ↑ 70 Jahre Staatsgerichtshof des Landes Hessen. Hessische Staatskanzlei, 2. November 2018, abgerufen am 11. Mai 2021.
- ↑ Feier zur Einweihung des neuen Dienstgebäudes am 8. Juni 2010. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 2. November 2018, abgerufen am 11. Mai 2021.
Koordinaten: 50° 4′ 46″ N, 8° 14′ 33″ O