Territorialabtei

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Wappen des Abts einer Territorialabtei (erkennbar am Galero mit zwölf grünen Quasten und Hirtenstab)

Eine Territorialabtei oder Gebietsabtei (lateinisch abbatia territorialis; historische Bezeichnungen: abbatia nullius (dioecesis), Gefreite Abtei, Exem(p)te Abtei) ist eine römisch-katholische Abtei mit bistumsähnlicher Funktion. Sie gilt als eigene Teilkirche und kann immediat oder einer Kirchenprovinz zugeordnet sein. Ihr Abt besitzt die Jurisdiktionsgewalt eines Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt. Er ist Mitglied der örtlichen Bischofskonferenz.

Neuere Entwicklung

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Die Zahl der Territorialabteien wird seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil vom Heiligen Stuhl weitestgehend reduziert. Ziel ist die Entflechtung von monastischen und diözesanen Aufgaben. In der katholischen Kirche gibt es heute weltweit noch elf Territorialabteien.

Im Jahre 2002 wurde das Territorium der traditionsreichen italienischen Benediktinerabtei Subiaco bis auf einen kleinen Rest den umliegenden Bistümern zugeschlagen. Die Bezeichnung ‚Territorialabtei‘ ist hier seitdem nur noch ein Titel mit rein symbolischem und historischem Wert. So beschränkt sich z. B. das Territorium der Territorialabtei Subiaco lediglich noch auf die Abtei selbst.

Ebenso wurde 2014 das bis dato 53 Pfarreien umfassende Gebiet der benediktinischen Erzabtei Montecassino dem Bistum Sora-Aquino-Pontecorvo zugeschlagen und das Territorium Montecassinos auf das eigentliche Abteiareal beschränkt. Titel und Vollexemtion einer Gebietsabtei bleiben dem Erzkloster der Benediktiner jedoch erhalten.

Die römische Territorialabtei San Paolo fuori le Mura musste 2005 das von ihr betreute Seelsorgeterritorium abgeben. Hier wurde die ehemalige Territorialabtei zu einer normalen Abtei abgestuft. Auf der Liste der möglicherweise aufzugliedernden Territorialabteien stehen weitere alte Klöster, darunter die italienischen Abteien Monte Oliveto, Montevergine und Santissima Trinità di Cava de’ Tirreni.

Die zisterziensische Territorialabtei Claraval in Brasilien wurde im Dezember 2002 aufgelöst und das „diözesane“ Gebiet dem Bistum Guaxupé eingegliedert. Die Zisterzienserabtei besteht als normales Kloster weiter.

Derzeitige Territorialabteien

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Die Veränderung dieser Territorialabteien ist vorerst unwahrscheinlich, da sich die Schweizer Kantone ein Mitspracherecht bei der diözesanen Gliederung vorbehalten.

Ehemalige Territorialabteien

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Albanien

Australien

Brasilien

Deutschland

Frankreich

Italien

Kanada

Luxemburg

Spanien

  • Las Huelgas – Benediktiner (Frauenkloster), 1189–1873

Südafrika

Tanganjika / Tansania

USA

  • Dieter Albrecht: Art. Berchtesgaden, in: LThK, 3. Aufl., Bd. 2, Freiburg 1994, Sp. 243;
  • Benedikt XVI.: Motu Proprio Die altehrwürdige Basilika für die Basilika St. Paul vor den Mauern und ihren exterritorialen Bereich vom 31. Mai 2005.
  • Basilius Doppelfeld: Art. Belmont (North Carolina), in: LThK, 3. Aufl., Bd. 2, Freiburg 1994, Sp. 194;
  • Ilona Riedel-Spangenberger: Grundbegriffe des Kirchenrechts. Paderborn 1992 [Artikel »Abt« und »Teilkirche«];
  • {Päpstliche Jahrbücher}: Annuario Pontificio per l’anno 1947, Vatikanstadt 1947; Annuario Pontificio per l’anno 1966, Vatikanstadt 1966; Annuario Pontifico per l’anno 2003, Vatikanstadt 2003; Annuario Pontificio per l’anno 2010, Vatikanstadt 2010;
  • Oskar Stoffel: Art. Praelatura territorialis und Abbatia territorialis, in: LThK, 3. Aufl., Bd. 8, Freiburg 1999, Sp. 483 f;
  • Oskar Stoffel: Art. Praelatura territorialis und Abbatia territorialis, in: Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg 2004, Sp. 774 f;