Wikipedia:Förderprogramm Freies Wissen/Beschluss 13. MV WMDE
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Antragstext mit Begründungen
[Quelltext bearbeiten]Die Mitgliederversammlung hat beschlossen:
1. Konzept der Community-Förderung
[Quelltext bearbeiten]- a) Das Community-Projektbudget (CPB) wird mit den im Folgenden genannten Änderungen weitergeführt. Ziel des Programms ist die Förderung von Ideen und Projekten Freien Wissens. Diese Projekte sollen insbesondere die Arbeit der Wikimedia-Communitys unterstützen. Der Vorstand wird beauftragt, die im Folgenden dargestellten Maßnahmen in Rückkopplung mit den Communitys umzusetzen.
- b) Der bisherige Name des Programms („Community-Projektbudget“) wird durch einen neuen Namen ersetzt, der verständlich ist und die Inhalte und Ziele des Programms zum Ausdruck bringt. Der neue Namen soll „Förderprogramm Freies Wissen“ lauten [alternativ: Wiki Loves Ideas, Ideenförderung für Freies Wissen]
- c) Der Vorstand wird beauftragt, in Absprache mit den Wikimedia-Communitys eine klare und nachvollziehbare Strukturierung und Beschreibung der WMDE-Förderlandschaft vorzunehmen. Dabei geht es vor allem um eine für die Communitys transparente inhaltliche und formale Abgrenzung zwischen den verschiedenen Förderinstrumenten bzw. um deren wechselseitige Verschränkung. Die Adressaten der einzelnen Programme sind klar zu beschreiben.
2. Ideenförderung und Antragsprozess
[Quelltext bearbeiten]- a) Es wird ein „Ideenportal“ eingerichtet, das Überlegungen zu möglichen Anträgen bereits in einem sehr frühen Stadium (und nicht erst in der eigentlichen Antragsphase) aufgreift und unterstützt. Dem Antragsteller werden weitere Optionen der Förderung aufzeigt, die auch in Kombination genutzt werden können. Das Portal soll insbesondere die Kooperation der Ideengeber, Antragsteller und Communitys fördern. Ideengeber, die selbst keinen Antrag stellen wollen oder selbst aus verschiedenen Gründen kein Projekt durchführen können, sind trotzdem sehr willkommen. Die Ideen sollen, z. B. durch die Suche nach geeigneten Personen, die die Ideen in Projekte umsetzen wollen, aufgenommen werden. Das Ideenportal soll in der Folge auch der (kooperativen oder individuellen) Antragsformulierung dienen und übernimmt dann die Funktion einer Antragswerkstatt. Die an der kooperativen Erstellung von Anträgen Beteiligten – dazu kann auch die Geschäftsstelle gehören – können durch persönliche Treffen (face-to-face) unterstützt werden. Hierfür werden Mittel vom Verein zur Verfügung gestellt.
- b) Der gesamte Prozess der Ideenförderung und der Antragstellung wird durch ein von der Geschäftsstelle organisiertes „Servicepaket“ in Kooperation mit den Communitys umfassend und durch ausreichende Personalkapazität unterstützt. Das Servicepaket beinhaltet Leistungen der Geschäftsstelle, z. B. zur Recherche verwandter Projekte, zur Suche nach Projektpartnern, zur realistischen Einschätzung von Ressourcen und Zeitplänen, zur Schulung im Themenbereich Projektmanagement und generell zur Überwindung verbliebener bürokratischer Hürden.
- c) Um die inhaltliche Bandbreite und die Wirksamkeit des Programms zu erhöhen, wird der Kreis möglicher Antragsteller erweitert. Antragsberechtigt sind insbesondere die Mitglieder der Wikimedia-Communitys, aber darüber hinaus auch Personen und Organisationen außerhalb der Communitys, die einen Beitrag zu deren Unterstützung und zur Erstellung, Befreiung und Verbreitung Freien Wissens leisten wollen. Funktionsträger und Mitarbeiter des Vereins, z. B. Mitglieder des Bewilligungsgremiums (bisher „CPB-Ausschuss“, in Zukunft als „Beirat“ bezeichnet), des Vorstands und des Präsidiums, sind nicht antragsberechtigt. Diese Einschränkung gilt jeweils bis zum Ende der Wahlperiode, für die die Funktionsträger gewählt wurden bzw. bis ein Jahr nach Ausscheiden eines Vorstands.
- d) Die Ausschreibung des Programms soll über mehr Kanäle erfolgen als bisher. Es sollen mit Unterstützung der Communitys Kampagnen entwickelt werden, um mehr und andere potenzielle Ideengeber und Antragsteller zu finden als in der Vergangenheit. Die Formen der Ansprache zur Einwerbung vieler guter Ideen und Anträge muss vielfältiger werden.
- e) Anträge können jederzeit gestellt werden (keine Antragsfristen). Falls in einem Jahr die Summe der beantragten Projektmittel die im Haushalt für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt und im Folgejahr keine höheren Mittel zur Verfügung gestellt werden, werden Antragsfristen eingeführt, um allen Antragstellern gleiche Chancen im Wettbewerb um die besten Projekte einzuräumen. Die Antragshöhe (Budget) pro Projekt wird nicht begrenzt. Die Projektdauer soll maximal zwei Jahre betragen, wobei in begründeten Fällen eine Verlängerung möglich ist.
- f) Personalkosten können grundsätzlich beantragt werden, allerdings nicht zur direkten Erstellung von Inhalten für die Projekte, z.B. für die Artikelarbeit oder für die Erstellung von Photographien. Es können Personalkosten gefördert werden, die für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bei der Erstellung von Inhalten eingesetzt werden, z.B. Beschaffung von Literatur, Programmieren eines Editors, Projektmanagement usw. (unterstützende Dienstleistungen). Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel dürfen keine überhöhten Stunden- bzw. Tagessätze gezahlt werden. Als Richtgröße kann die Bruttovergütung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst gelten.
- g) Das Antragsverfahren soll einfach, übersichtlich und verständlich (benutzerfreundlich) gestaltet werden und keine unnötigen Hürden aufbauen. Die Informationen zum Programm, zu den Förderrichtlinien und zum Antragsverfahren müssen leicht auffindbar sein. Die Antragsteller werden bei der Formulierung ihres Antrags unterstützt. Die formale Unterstützung (Überprüfung der Vollständigkeit des Antrags, der Übereinstimmung mit den Budgetrichtlinien usw.) wird von der Geschäftsstelle durchgeführt. Zur inhaltlichen Unterstützung (fachliche Qualität, Projektmanagement, Fokussierung der Ziele usw.) werden die Antragsteller auf Wunsch durch externe Berater unterstützt.
- h) gestrichen
- i) Für alle eingereichten Anträge wird von der Geschäftsstelle eine formale Vorprüfung und Beratung bezüglich Vollständigkeit und Korrektheit durchgeführt. Ziel dabei ist, möglichst viele Anträge in eine begutachtungsfähige Form zu bringen. Die Anträge werden dann von der Geschäftsstelle anonymisiert und in dieser Form veröffentlicht.
3. Entscheidungsprozess
[Quelltext bearbeiten]- (a) Die Entscheidung über die Anträge wird in regelmäßigen Abständen per Community-Abstimmung getroffen.
- (b) Zur Abstimmung wird ein online-basiertes Entscheidungsportal eingerichtet. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der Communitys. Dies sind Personen mit einem Account der Wikipedia oder anderer Wikimedia-Projekte, die eine allgemeine Stimmberechtigung in Wikimedia-Projekten besitzen.
4. Umsetzung, Begleitung und Evaluation der Projekte
[Quelltext bearbeiten]- a) Die Umsetzung interessanter Projektideen soll umfassend unterstützt werden. Dazu werden im auszubauenden Servicepaket vielfältige Angebote gemacht. Ziel ist es, möglichst viele genehmigte Projekte praktisch umzusetzen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wichtige und innovative Projektideen, für die keine Durchführenden gefunden werden, können auch vom Verein (Geschäftsstelle), möglichst unter beratender Beteiligung des Ideengebers, umgesetzt werden.
- b) Damit kritische Phasen in der Projektdurchführung (Unterschätzung der Arbeitspakete und der notwendigen Ressourcen, Überschätzung der eigenen Arbeitskapazität für das Projekt, Überwindung begrenzender Faktoren aus dem Projektumfeld usw.) nicht zum Scheitern eines Projekts führen, gehört zum Servicepaket auch – soweit gewünscht – das Angebot einer professionellen (externen) Projektberatung und –begleitung, z. B. zum Thema Projektmanagement oder Mediation.
- c) Die Projekte sollen begleitend und nach ihrem Abschluss evaluiert werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und aus aufgetretenen Problemen zu lernen. Die formale Evaluation, einschl. des Controllings der Mittelverwendung, soll durch die Geschäftsstelle erfolgen. Darüber hinaus soll die inhaltliche Evaluation vom Beirat und/oder den Communitys mit Unterstützung der Geschäftsstelle durchgeführt werden. Dazu können externe Experten hinzugezogen werden. Die Evaluation soll auch der Frage nachgehen, wie wirksam das jeweilige Projekt und seine Ergebnisse für die Communitys sind bzw. in Zukunft wahrscheinlich sein werden.
5. Evaluierung und Weiterentwicklung des Förderprogramms
[Quelltext bearbeiten]- a) Zum Förderprogramm wird ein „Programmportal“ eingerichtet, in das die Communitys ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Programms (z. B. der Förderrichtlinien, des Bewilligungsprozesses usw.) einbringen. Dort entwickelte Änderungsvorschläge sollen der Mitgliederversammlung z. B. in Form eines Antrags, der von einem Mitglied übernommen wird, vorgelegt werden.
- b) Zum Förderprogramm wird jährlich ein Bericht in schriftlicher Form an die Mitgliederversammlung erstellt. Die Geschäftsstelle organisiert die Erstellung des Berichts. Sie liefert auch die formalen Daten (z.B. Budgetsituation; Projektaufstellung, strukturiert nach beantragt, bewilligt, laufend, beendet, abgebrochen, von Communitys genutzt). Die inhaltliche Bewertung des Programms wird vom Beirat, ggf. mit Unterstützung externer Experten, zugeliefert. Der Bericht enthält einen Teil, in dem die Communitys (z. B. vertreten durch ihre Mitglieder im Beirat oder von Community-Mitgliedern selbst organisiert) ihre Auffassung zum Stand des Programms darstellen.
- (c) Weitergehende Beschlüsse zur Umsetzung dieses Antrags trifft das Präsidium.