ADB:Schnepff, Erhard
Luther vom Vater für das Rechtsstudium ausersehen, aber von der Mutter bald für den geistlichen Stand gewonnen, studirte 1509–11 in Erfurt, wo Justus Jonas und Eobanus Hesse seine Lehrer waren, und vom 11. December 1511 ab in Heidelberg Jurisprudenz, welche er später mit der Theologie vertauschte. Seine Hinneigung zu der evangelischen Lehre wurde entschieden durch die Disputation, welche Luther 1518 (April) mit den Heidelberger Theologen hielt. S., Billicanus, Butzer, Brenz, Franz Irenicus u. A. wurden damals durch den Scharfsinn, die Freundlichkeit und Milde Luther’s gewonnen und besuchten ihn in seiner Herberge, um sich von ihm über manches, das sie nicht völlig verstanden hatten, noch gründlicher unterrichten zu lassen. Um 1520 finden wir ihn als Prediger der neuen Lehre in Weinsberg, nach 2 Jahren von dort vertrieben in gleicher Stellung auf der Burg Guttenberg bei Neckarmühlbach „unter dem Schutze Dietrich’s von Gemmingen“, des Freundes des tapferen Hartmuth v. Kronberg und des Nachbarn Götz v. Berlichingen. Hier lernte er Hebräisch von Kaspar Gräter, dem späteren Hofprediger Herzogs Ulrich von Württemberg. – 1524 kam er nach Wimpfen, wo ihn harte Kämpfe mit der dortigen Geistlichkeit, den eingedrungenen Wiedertäufern und den aufrührerischen Bauern erwarteten. Um nicht von diesen als Feldprediger fortgeführt zu werden, verheirathete er sich eiligst mit Margaretha Wurzelmann, Tochter des dortigen Bürgermeisters (1525). Die nach der Niederwerfung der Bauern in jenen Gegenden durchgeführte Reaction scheint auch S. von Wimpfen vertrieben zu haben. Er verließ indeß Süddeutschland nicht, ohne seinem Namen dort für immer eine ehrenvolle Erinnerung gesichert zu haben. Am 21. October 1525 nämlich hatte er mit Lachmann „und mehr als zwölf anderen Geistlichen“ das von Brenz verfaßte und handschriftlich an Oecolampadius gesendete, später ohne Zustimmung der Betheiligten im Drucke veröffentlichte Syngramma Suevicum in Schwäbisch-Hall unterschrieben und sich damit gegen Zwingli und die vermittelnden Straßburger für Luther in der Lehre vom Abendmahl für immer entschieden. – Im Herbste 1526 folgte S. einem Rufe des Grafen Philipp III. von Nassau und Saarbrücken, „heros pius, magnanimus et fortis evangelii restaurator“, um in der Herrschaft Weilburg die Reformation einzuführen, disputirte am 31. October e. a. in Weilburg siegreich mit der dortigen altgläubigen Geistlichkeit, insbesondere mit dem Trier’schen Dr. theol. Terwich, nahm aber, nachdem er in seinem neuen Amte mancherlei Unbill von seinen Gegnern ertragen hatte, den Ruf des Landgrafen Philipp von Hessen an seine neugegründete Universität Marburg an und begann dort im Frühjahr 1527 theologische Vorlesungen zu halten. 1529 und 1530 begleitete er seinen Landesherrn auf die Reichstage von Speier und Augsburg. Er predigte an beiden Orten häufig und nahm an den Verhandlungen über die Confessio Augustana in Lutherischem Sinne in sehr fördernder Weise theil. Auch in den Tagen des Schwankens und der Furcht verlor er nicht den Muth. „Der einzige Schnepff“, schreibt der Nürnberger Hieronymus Baumgärtner am 13. September 1530 nach Haus an Lazarus Spengler, „hat noch ein Schnabel, christenlich und beständig zu singen, darum er vor den anderen oft scurriliter verspottet wurde. Wenn er nicht dabei wäre, wollten wir aller Theologen halber schon eins mit [169] dem Widertheil sein“. Gegen die Anerkennung der bischöflichen Jurisdiction kämpfte er erfolgreich, ebenso unterstützte er seinen Landesherrn in seinen Bemühungen, die Evangelischen in einem Bündniß wider den Angriff des Kaisers und seines Bruders zu vereinigen. – Als mit Hülfe des Landgrafen Philipp der vertriebene Herzog Ulrich von Württemberg wieder in sein Land eingesetzt worden war (1534), trat S. (wahrscheinlich am 29. Juli 1534) neben dem Zwinglianer Ambrosius Blaurer in seine Dienste. Obgleich beide für gemäßigt galten, vermochten sie doch erst nach hartnäckigen Kämpfen sich zu einigen. Endlich unterschrieben sie beide zur großen Freude des Herzogs „die Marburger Formel“, welche den Leib Christi im Abendmahl als „substantive und essentialiter, nicht aber quantitative, qualitative oder localiter gegenwärtig“ annahm. Dies geschah am 2. August im Schlosse zu Stuttgart. Es war damit ein hochwichtiger Schritt gethan, „der erste Ausdruck der sich bildenden Einheit der deutsch-evangelischen Kirche, der Vorgang der württembergischem Concordia von 1536“ (Ranke). Allerdings fehlte es trotzdem nicht an solchen, welche immer von neuem den Zank anzufachen bemüht waren (z. B. Butzer), glücklicher Weise zuletzt ohne Erfolg. Daß es so kam, war zu einem guten Theil Schnepff’s Verdienst. Nach einem Jahre schon durfte Blaurer über ihn urtheilen: „Er ist ein guter Mensch, der aufrichtig Gott fürchtet, so daß ich mich in keiner Weise über ihn beschweren kann“.
Schnepff: Erhard S., Reformator in Schwaben, Nassau und Hessen, geboren am 1. November 1495 zu Heilbronn, wo seine Familie zu den alten Patriciergeschlechtern gehörte, als Erstgeborner wieZur kirchlichen Verwaltung des Landes wurde das Herzogthum in zwei Theile zerlegt, einen nördlichen, „das Unterland“, mit dem Verwaltungssitz in Stuttgart, den S., und einen südlichen, „ob der (Stuttgarter) Steig“, mit dem Sitz in Tübingen, den Blaurer erhielt. S. war dadurch in mancher Hinsicht vor Blaurer bevorzugt. Er stand auch sonst in der Gunst des Herzogs, von dem er ausersehen wurde, ihn mit nur noch zwei Genossen auf der Reise nach Wien zur Ableistung des Lehnseides zu begleiten (Juli 1535). – Nach der Durchführung der Reformation in seinem Bezirke erhielt S. den Auftrag, zu ihrer Aufrechterhaltung eine Reihe von kirchlichen Ordnungen auszuarbeiten. So verfaßte er die erste „Württembergische gemeine Kirchenordnung“, die Brenz durchsah und im März 1536 drucken ließ; dann die Eheordnung (1537) und mit Heinz v. Lüdder die „Ordnung eines gemeinen Kasten“ (1536) und in Gemeinschaft mit Blaurer ein „Bedenken“ über die Wiedertäufer (1536). Auch bei der Neuordnung der Verhältnisse der Universität Tübingen war S., wenn sie auch nicht in seinem Bezirke lag, nicht unbetheiligt. Man legte ihm zur Last, daß er die Schweizer (Zwinglianer) fern gehalten habe, während er in der Berufung Melanchthon’s mit Blaurer einig war. Aber dieser lehnte, nachdem er beinahe ein Jahr in Tübingen verweilt hatte (April 1537 bis Februar 1538), ab. – In diese Zeit fielen die Verhandlungen des sog. Uracher Götzentages (Sept. 1537), auf welchem eine feste Ordnung wegen der Bilder und Bildwerke in den Kirchen hergestellt werden sollte. S. und Blaurer waren die Hauptsprecher, jener für die Beibehaltung der guten und unanstößigen, dieser für die Beseitigung aller Bilder. Bezeichnend für Schnepff’s Standpunkt war es, daß er das Richteramt des Herzogs in dieser Angelegenheit zurückwies und nur das der Universitäten Wittenberg, Tübingen und Marburg anerkennen wollte. Dennoch mußte er sich fügen, als alle übrigen Theilnehmer des Gespräches die Entscheidung dem Herzoge anheimstellten, der sich jetzt für Blaurer’s Auffassung, nämlich die Beseitigung der Bilder, nach einigen Jahren indeß (1540) für die gemäßigte Anschauung Luther’s, d. i. in diesem Falle Schnepff’s, entschieden. – 1537 begleitete S. den Herzog zur Zusammenkunft der Bundesglieder nach Schmalkalden, verfaßte 1539 mit Käuffelin, Gräter und Strauß das Gutachten über die Augustana und Apologie, welches die Wittenberger von den hervorragendsten evangelischen [170] Theologen erbaten, besuchte 1540 den Reichstag von Hagenau, wo er im Auftrage seines Herzogs sich entschieden gegen jede Zurückgabe der Kirchengüter erklärte, erstattete mit den übrigen württembergischen Theologen das bekannte Gutachten gegen die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen und war auf den Religionsgesprächen in Worms und Regensburg (1541) zugegen, ohne indeß besonders hervorzutreten. Da sich aber während der letzten Jahre seine Stellung am württembergischen Hofe offenbar durch das schroffe und herrische Gebahren der weltlichen Räthe des Herzogs mehr und mehr verschlechtert hatte, folgte er am 1. Februar 1544 einem Rufe nach Tübingen als Professor der Theologie und Pfarrer und bald darauf als Superattendent des Stiftes, welches er 1547 im Herbste in dem noch jetzt bewohnten, allerdings veränderten Klostergebäude unterbrachte. Am 29. Februar 1544 wurde er zum Dr. theol. promovirt. – 1545 gab er auf Melanchthon’s Rath das für die Schmalkaldische Zusammenkunft (1540) ausgearbeitete Bedenken heraus, dessen Inhalt im wesentlichen darauf hinauslief, daß man fortan alle Religionsgespräche lassen möge, da die Gegner weder Wahrheit noch Frieden wollten, und erklärte sich ebenso gegen die Beschickung des Concils von Trident seitens der Evangelischen. Trotzdem mußte er noch einmal ein Religionsgespräch, das von Regensburg (1546), besuchen, auf dem ihm die Disputation mit dem Augustinerprovinzial Hofmeister von Colmar zufiel. – Der Schmalkaldische Krieg (1547) und die Einführung des Interim (22. Juli) brachten wie für so viele evangelische Prediger, so auch für Schnepff’s Leben eine entscheidende Wirkung. Nachdem er auf Betrieb Granvella’s von seinem Herzoge wegen seiner feindseligen Haltung gegen das Interim eine Verweisung erhalten hatte, wurde er, da er sich nicht dazu verstehen wollte, gemäß der kaiserlichen Declaration zu lehren, seines Amtes entlassen. Am 11. November 1548, dem Tage, wo in Tübingen wieder die erste Messe gelesen wurde, hielt er seine Abschiedspredigt; am 24. November erhielt er vom Herzoge in gnädigen Worten und „mit einer stattlichen Verehrung“ den Abschied. Gegen das Ende des Jahres verließ er mit seiner Familie Tübingen. „Die ganze Gemeinde gab dem geliebten Prediger mit vielen Thränen das Geleite“. Wohin er sich wenden sollte, wußte er noch nicht. Es war genug, daß der edle und tapfere Eberhard v. Gemmingen ihm und den Seinen einstweilen auf Schloß Bürg bei Neustadt am Kocher eine gastliche Zufluchtsstätte bereitete.
Während S. noch mit Melanchthon verhandelte, der in treuer Freundschaft sich unausgesetzt bemühte, dem Bedrängten im Norden ein Unterkommen zu verschaffen, bot sich dieses ihm schneller als er erwartet in der erwünschtesten Weise. Im Sommer 1549 wurde auf seine vorhergegangene Bewerbung S. von den Söhnen des gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen mit dessen Genehmigung an die neuerrichtete Universität – ursprünglich akademisches Gymnasium – Jena zunächst als Lehrer des Hebräischen mit einem Gehalt von 150 Gulden berufen. Am 22. Juli trat er sein Amt an und erwarb sich bald solche Zufriedenheit, daß er schon nach einem Vierteljahr eine willkommene Zulage an Naturalien, nämlich 6 Erfurter Malter Korn, 12 Eimer Wein, 20 Klafter Holz und 3 Schock Hühner, und nach einigen Jahren (1551 und 1553), da er einen Ruf nach Rostock abgelehnt hatte, noch weitere Zulagen erhielt. Seine Lage wurde dadurch höchst befriedigend; er fühlte sich noch heimischer in Thüringen, als sich seine Tochter Blandina mit seinem Collegen, dem Theologen Victorin Strigel, der seine Gattin verloren hatte, verheirathete. Auch an Arbeit und Ehren fehlte es nicht; nachdem er noch das Pfarramt und die Superintendentur Jena, dazu die Prüfung und Ordination der Geistlichen übernommen hatte, galt er mit Recht als einer der angesehensten und hervorragendsten Männer der Kirche und der Wissenschaft in seiner neuen Heimath. Johann [171] Friedrich berichtete 1550 an seinen Vater, „daß die Schule zu Jena also Gottlob mit den Leuten bestellt und nunmehr Dr. Schneppen Person halber weiter versehen ist, daß es christlich löblich und billig nicht für ein gering Kleinod dieses armen Ländleins zu halten“.
Aber so glücklich sich so sein Lebensabend zu gestalten schien, so unruhig sollte er enden. Von den heftigen theologischen Kämpfen und Fehden, die in dieser Zeit auf den protestantischen Universitäten oft mit unerhörter Bitterkeit und Gehässigkeit ausgefochten wurden, sollte S. nicht verschont bleiben. Der zwischen Wittenberg und Jena sich mehr und mehr entwickelnde Wettstreit hätte auch ihn schon früher leicht zur Theilnahme an den beginnenden Streitigkeiten wegen der Adiaphora im Leipziger Interim führen können. Indeß seine Verehrung für Melanchthon, der gerade in dieser Zeit, wo er die erbittertsten Schmähungen und Angriffe erfuhr, sich an seiner Zuneigung und Freundschaft aufzurichten schien, hielt ihn vorerst vom Kampfe fern. Melanchthon war immer bemüht, bei den ausbrechenden Controversen zuerst Schnepff’s Urtheil zu hören. Dies Verhältniß änderte sich aber schon im Osiandrischen Streite, als S. mit Amsdorf, Justus Jonas, Strigel, Mörlin u. a. m. die „Censurae, d. i. Erkenntniß aus Gottes Wort und heiliger Schrift über die Bekenntniß Andreae Osiandri von dem einigen Mittler Jesu Christo und von der Rechtfertigung des Glaubens. Datum 18. Januar 1552“ verfaßte, eine Schrift, die an Grobheit wenig zu wünschen übrig ließ. Dadurch gerieth man auch mit Brenz und den Württembergern in Streit und als aus Anlaß des Majoristischen Streites S. an dem Convent zu Weimar, der sog. „Flacianischen Synode“ theilnahm (Jan. 1556) und die Forderungen an die Wittenberger: Rückkehr zur Augsburgischen Confession, Verdammung der Zwinglischen und Schmalkaldischen Lehre, der Lehre vom freien Willen und dem Synergismus u. a. m. unterschrieb, war der Bruch mit Melanchthon entschieden. Das brachte ihm nur den Spott der Wittenberger ein, der sich in Johann Major’s geistreichem und witzigen Gedichte „Synodus avium“ gegen die Jenenser und alle Diejenigen wendete, die „der Sache (des Philippismus) nicht nur einen Stich zu geben, sondern ihr die Gurgel ganz abzuschneiden“ (Flacius) beflissen gewesen waren. Vielleicht sah S. schon jetzt, wohin man durch solche Verketzerung der Gegner gerieth. Jedenfalls bemühte er sich, in dem Streite zwischen Amsdorf und Menius, auf dessen Seite V. Strigel stand, Frieden und Eintracht zu fördern. Als aber im April 1557 Matthias Flacius nach Jena berufen wurde, war es um Schnepff’s und seiner bisherigen Collegen Unbefangenheit und theologische Selbständigkeit geschehen. Schon vor dem Erscheinen dieses streitbedürftigen, ruhelosen Gelehrten hatte Herzog Johann Friedrich dafür gesorgt, daß kein Widerspruch oder Zweifel gegen ihn unter den Jenensern laut wurde. Wirklich ließ sich jetzt S. von ihm und seinen Anhängern derart zur Gegnerschaft gegen Melanchthon bestimmen, daß er auf dem Religionsgespräch zu Worms (August 1557), wo mit den Römischen verhandelt werden sollte, bei dem Präsidenten des Gespräches, Jul. v. Pflug, einen Protest gegen alle in der letzten Zeit unter den Evangelischen hervorgetretenen Secten, wie Wiedertäufer, Sacramentirer, Osiandristen, Majoristen u. s. w. einreichte, sich und seine Begleiter Mörlin, Sarcerius, Stößel und Strigel dadurch von den übrigen evangelischen Genossen schied und damit nicht nur das Gespräch zu Falle brachte, sondern auch den Römischen den wohlfeilen Ruhm des Sieges über die Evangelischen gewährte. „Einen größeren Schimpf hat die Reformation im 16. Jahrhundert nicht erfahren“ (Nitzsch). Freilich muß man anerkennen, daß S. unter dem rücksichtslos zwingenden Drucke seines Fürsten und dessen Günstlings Flacius handelte. Dennoch bleibt sein Verhalten tadelnswerth genug. Man erkennt an seinem weiteren Auftreten, daß er sich selbst in dieser Lage [172] nicht wohl fühlte. Als Flacius zur Fortsetzung seines bisherigen Regiments in den Herzog drang, daß er von ihm, den Jenenser Theologen und Amsdorf eine Confession und eine Confutation aller bisherigen Irrthümer verfassen lassen möchte, lehnte S. (Novbr. 1557) die Betheiligung daran in Gemeinschaft mit seinen Collegen Hügel und Strigel drei Mal ab, und gleichzeitig damit die vom Herzoge gewünschte Verhandlung mit Flacius wegen einer von diesem gegen Menius erlassenen Streitschrift. Erst als die Confession und Confutation S., Strigel und Hügel allein übertragen wurde, übernahmen sie deren Abfassung, „vielleicht unter dem günstigen Eindruck der eben damals, am 1. Febr. 1558, erfolgten feierlichen Eröffnung der hohen Schule als Universität“, und nicht ohne eine ihre Handlungsweise rechtfertigende Erklärung. Am Palmsonntage überreichten sie dem Herzoge ihre Arbeit; welcher Art ihr Inhalt war, erkennt man daran, daß S. und Hügel auf dem darauffolgenden Weimarischen Convente sich nicht dazu bringen ließen, Menius und Major wegen ihrer Lehrmeinungen zu verdammen. Auch an den übrigen Ketzergerichten Amsdorf’s und Flacius’ betheiligte S. sich nicht mehr. Freilich lief er damit Gefahr, wie bald nachher Strigel, ebenfalls von jenen verklagt und verfolgt zu werden. Aber er wurde ihr rechtzeitig entrückt. Er starb nach kurzer Krankheit am Mittag des 1. Nov. 1558, seines Geburtstages. Seine Leiche wurde in der Stadtkirche von Jena beigesetzt, wo sich auch sein Bildniß, gemalt von Peter Gottland, befindet.
- Vgl. J. Rosa, Oratio de vita E. Schnepfii. Lipsiae 1562. – M. Adam, Vitae G. theologorum, 320, 578. – Th. Pressel, Ambrosius Blaurer. Stuttgart 1861 u. desgl. Elberfeld 1861. – Heyd, Blaurer u. Schnepff in der Tübing. Zeitschr. 1838. – Stälin, Wirtemberg. Geschichte IV. – Schwarz, Das erste Jahrzehnt der Universität Jena, 1858. – Weizsäcker, Gesch. der evang.-theolog. Facultät der Universität Tübingen, 1877. – Insbesondere: J. Hartmann, Erhard Schnepff, der Reformator in Schwaben, Nassau, Hessen und Thüringen, 1870.