BLKÖ:Paar, Martin
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 21 (1870), ab Seite: 149. (Quelle) | |||
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Peter, Mundino und Philipp. Diese Söhne erhielten von Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1559 die Bestätigung aller ihnen von Kaiser Maximilian I. und König Ludwig II. von Ungarn verliehenen Rechte und Privilegien sammt einer Wappenbesserung. In der darüber ausgefertigten Urkunde wird ausdrücklich anerkannt, daß Peter Freiherr von Paar dem Kaiser Karl V. in Bezug auf das Postwesen große, nicht selten lebensgefährliche Dienste geleistet habe, daher er auch mit allem Rechte das oberste Postmeisteramt in den Niederlanden bekleide. Von Martin’s Söhnen widmete sich Joseph dem geistlichen Stande und wurde Domherr in Speyer, Johann Baptist des Erzherzogs Karl oberster Hof- und zugleich der innerösterreichischen Lande Erbland-Postmeister, erkaufte die Herrschaft Hartberg im Gratzer Kreise in Steiermark, die noch heute zu den Besitzungen der fürstlich Paar’schen Familie zählt. –
13. Martin Paar, ein Sohn des Mundino ist es, der die ersten Posten in Ungarn anlegte und als oberster Postmeister zu Preßburg starb. Aus seinen beiden Ehen mit Camilla de Spino und Anna Carello hatte er die Söhne Joseph, Johann Baptist,