Der Vampyrschrecken im neunzehnten Jahrhundert
Dem Jahre 1872 blieb es vorbehalten, den Beweis von der ungeschwächten Fortdauer der ohne Frage furchtbarsten Wahnvorstellung, welche jemals die überreizte Phantasie eines kranken Gehirnes ausgesponnen hat, bis vor ein preußisches Obertribunal zu bringen. Denn furchtbar muß der Vampyrglaube nicht blos wegen seines selbst starke Nerven erschütternden Inhalts genannt werden, sondern noch mehr wegen der Lebensgefahr, in welche er, einer ansteckenden Seuche gleich, die von ihm Befallenen stürzt. Ich bitte im Voraus diejenigen meiner freundlichen Leser, die leicht von bösen Träumen heimgesucht werden, den nachfolgenden Bericht, welchen ich aus den zuverlässigsten Quellen schöpfen konnte, lieber Vormittags oder bei hellem Tage, als Abends oder Nachts zu lesen, da ich mich außer Stande sehe, das Gräßliche des Gegenstandes zu mildern, obwohl ich mich natürlich bestreben werde, es nicht durch Uebertreibungen zu verschlimmern.
Am 5. Februar 1870 war zu Kantrzyno (Kreis Neustadt in Westpreußen) der Antheilsbesitzer und Kirchenvorsteher Franz von Poblocki im Alter von dreiundsechszig Jahren an der Auszehrung verstorben und auf dem Friedhofe des jenseits der Provinzialgrenze belegenen Dorfes Roslasin (Kreis Lauenburg in Pommern) am 9. Februar beerdigt worden. Wenige Tage darauf erkrankte sein ältester, achtundzwanzig Jahre alter Sohn Anton und starb am 18. desselben Monats, nach Aussage des erst kurz vor dem Tode herbeigerufenen Arztes an der sogenannten galoppirenden Schwindsucht. Da fast gleichzeitig die Gattin des Erstgenannten und eine jüngere Tochter desselben erkrankten, ein zweiter Sohn und ein Schwager (von Wittke) sich sehr unwohl fühlten und alle Genannten über unbeschreibliche Angst und Beklemmung klagten, so kam man auf den „in hiesiger Gegend weitverbreiteten Aberglauben“ – ich gebrauche die Worte des freundlichen Auskunftgebers, dem ich die meisten Einzelnheiten verdanke –, daß der verstorbene Vater ein sogenannter Vampyr sei, und daß sie Alle sterben müßten, wenn nicht schleunigste Hülfe geschafft werde. Ein Vampyr ist der Ueberlieferung nach ein Leichnam, welcher im Grabe fortlebt, des Nachts aus demselben emporsteigt, um lebenden Menschen, zunächst seiner eigenen Blutsverwandtschaft, den kostbaren Lebenssaft auszusaugen, um sich damit zu ernähren und in gutem Zustande zu erhalten, statt, gleich anderen Leichen, zu verwesen. Die Angegriffenen, die sich zuweilen im Traume an der Gurgel gepackt und gewürgt fühlen, aber sich des furchtbaren Besuchers, der auf ihrer Brust liegt, nicht erwehren können, siechen schnell dahin und müssen nach ihrem Tode (gleichsam durch den Biß des Vampyrs mit einer unter den Todten grassirenden Lebensseuche angesteckt) ebenfalls Vampyre werden, und so weiter ohne Ende, bis man durch Gewaltmittel dem Schrecken der Gegend ein Ende macht. Die abergläubischen Mittel gegen den Vampyrismus lassen sich in drei Classen theilen: Vorbeugungsmittel gegen Leute, die Anlage haben, Vampyre zu werden, Ermordung der Vampyre und Heilmittel für die bereits angesteckten.
Nach den Anschauungen, die sich im Bereiche dieses Aberglaubens, der, wie wir später sehen werden, eigentlich in griechisch-katholischen Ländern zu Hause, jüngeren Ursprungs aber in Polen und Westpreußen ist, ausgebildet haben, bringt der Mensch die Anlage zum Vampyrwerden mit der sogenannten Glückshaube, die sonst fast in allen Zeiten und bei allen Völkern, wie schon der Name sagt, als ein glückbringendes Zeichen betrachtet wurde, auf die Welt. Solche Vampyrs-Candidaten sollen ferner stets ein wenig rechthaberisch und geizig sein. Die Hauptkennzeichen ergeben sich am Leichname. Das Gesicht bleibt roth, das Blut flüssig; die Todtenstarre und der Verwesungsgeruch bleiben aus, gerade wie bei einem Scheintodten, als welcher der Vampyr ja auch im Volke betrachtet wird. Wie weit diese Kennzeichen an der frischen Leiche des Gutsbesitzers Poblocki beobachtet worden sind, habe ich nicht ermitteln können, jedenfalls hatte man unterlassen, die wirksamen Vorkehrungen bei der Beerdigung zu treffen, welche so einem unruhigen Todten das Wiederkommen verleiden oder erschweren. Dieselben bestehen theils in Beschäftigungsspielen (Beutelchen mit Mohnkörnern zum Zählen oder ein Fischnetz zum Auftröseln), theils in Mitteln, das Aufstehen, Saugen oder Bewegen der Kinnladen zu erschweren (ein paar Ziegelsteine über die Füße, Sand auf Augen und Mund, einen Stein unter’s Kinn oder in den Mund), theils endlich in religiösen Vorkehrungen, wohin der Gebrauch, den verdächtigen Todten kleine Espenholzkreuze in die Hände zu drücken, gehören möchte. Die sicherste, aber, wie man sagt, für den Todten qualvollste Maßregel besteht darin, daß man ihn verkehrt, Mund und Gesicht nach unten, in den Sarg legt. Sind diese Mittel unterlassen worden und hat sich der Todte durch sein dem Leben Anderer nachstellendes Benehmen als Vampyr entpuppt, so giebt es, von den schwächeren zu den stärkeren Mitteln aussteigend, verschiedene Wege, ihn unschädlich zu machen, die alle auf Ermordung des nur scheinbar todten Vampyrs hinausgehen. Sie bestehen darin, daß man der ausgegrabenen Leiche, die sich dann durch blühendes Aussehen auszeichnet, einen zugespitzten Holzpfahl durch Brust und [556] Herz treibt, den Kopf mit einem Grabscheite vom Rumpfe trennt, ihn aber nicht daselbst liegen läßt, weil er sonst wieder anwachsen würde, sondern ihn zwischen die Beine der Leiche, den Mund zu unterst, legt, oder endlich, wenn Alles nicht hilft, ihn zu Asche verbrennt. Bei dieser Operation vernimmt man, wie die düstere Sage weiter meldet, ein schweres Stöhnen, mitunter auch ein wildes Gelächter aus dem Munde des Vampyrs, und das Lebenden abgesogene Blut fließt in reichlicher Menge aus der Wunde.
Für die Erkranken, die bereits den Besuch des Vampyrs empfangen hatten, giebt es endlich einige wenige Mittel, sich zu retten: sie müssen Erde vom Grabe des Vampyrs essen oder besser sich mit dem Blute desselben salben, oder am besten das letztere mit Branntwein oder mit Mehl zu Brod gebacken genießen. Nach der Ansicht der fanatischen Anhänger dieses Aberglaubens schützen aber auch diese Mittel nur vor dem jähen Tode, und der einmal Angesteckte bleibt dem Geheimbunde der lebendigen Todten dennoch verfallen.
Nachdem der älteste Sohn des Hauses, Anton von Poblocki, seinem Vater so schnell gefolgt war, und mehrere seiner Geschwister sowie die Mutter erkrankt waren, bildete sich die vielleicht schon früher gehabte Vermuthung, daß der Vater in den Vampyrstand getreten sei, zu einer fixen Idee aus, man versammelte an den Betten der Erkranken einen Familienrath, in welchem einstimmig beschlossen wurde, das drohende Unheil durch die wirksamsten der eben erörterten Mittel zu bekämpfen. Die Ausführung wurde dem zweitältesten Sohne Joseph, der durch die beiden Sterbefälle so schnell zum Oberhaupte der Familie geworden war, übertragen. Da sein verstorbener Bruder nunmehr der Theorie dieses Aberglaubens zufolge ebenfalls aus einem Opfer des Vampyrs ein Bundesgenosse geworden war, wurde damit begonnen, ihm in der beschriebenen Art das Haupt vor die Füße zu legen. An dem Leichname des Vaters sollte die nämliche Operation in der Nacht vor dem Begräbnisse des im Stillen enthaupteten Sohnes vorgenommen werden. Joseph von Poblocki traf am Tage vor der Beerdigung, die aus den 22. Februar festgesetzt war, in Begleitung zweier beherzter, mit Radhacke und Spaten bewaffneter Arbeitsleute aus Kantrzyno in Roslasin ein und setzte sich mit dem Todtengräber des Ortes in Verbindung, demselben ein gut Stück Geld anbietend, wenn er das Grab für seinen Bruder so nahe an das des Vaters machen wolle, daß man in der Nacht ohne sonderliche Mühe die Erdscheidewand durchbrechen könne, um den Sarg des vermeintlichen Vampyrs zu öffnen.
Der Todtengräber sagte seine Mitwirkung zu diesem auf Rettung einer ganzen Familie gerichteten Unternehmen zu, und man stärke sich im Dorfkruge durch Bier und Spirituosen zu dem schaurigen Vorhaben. Inzwischen kamen dem Todtengräber doch einige Bedenken gegen den heimlichen Charakter des nächtlichen Werkes; er entdeckte dem Ortspfarrer Block die ganze Angelegenheit, wahrscheinlich erst, um von ihm zu erfahren, ob etwas Unrechtes an der Sache sei. Der würdige Geistliche beschränkte sich nicht darauf, ihm jede Betheiligung an der beabsichtigten Friedhofs-Entweihung zu untersagen und ihm aufzutragen, das Grab für den Sohn in angemessener Entfernung von dem des Vaters aufzuwerfen, sondern er ließ auch die Fremden vor der Ausführung ihres straffälligen Vorhabens warnen und den Arbeitern das Betreten des Friedhofes untersagen. Außerdem beauftragte er seinen Organisten und den Dorfnachtwächter, den Friedhof während der Nacht zu beobachten, um die in Aussicht genommene Grabschändung zu abergläubischen Zwecken zu verhüten. Der Organist wachte bis ein Uhr Nachts, ohne etwas Auffälliges zu bemerken; der Nachtwächter hat dann auch später – aus welchen Gründen, ist nicht erörtert worden – nichts wahrgenommen. Dagegen erwachte der Besitzer des nahe beim Friedhof gelegenen Dorfkruges und vernahm ein dumpfes Gepolter, welches von dem Aufschlagen der hartgefrorenen Erdschollen auf den Sarg hervorgebracht wurde, den man eben im Begriff war, wieder mit Erde zu bedecken. Er rief den auf dem Friedhofe beschäftigten Leuten zu, was sie da machten, erhielt aber keine Antwort und jagte sie endlich durch seine Annäherung in die Flucht. Auf diese Weise wurde die Arbeit unterbrochen und der Sarg erschien am andern Morgen nur zur Hälfte von Erde bedeckt.
Der Pfarrer Block, dem am andern Morgen sogleich Anzeige von dem trotz seiner Vorsichtsmaßregeln ausgeführten Werke des Aberglaubens gemacht wurde, begab sich früh an Ort und Stelle, und ließ den Sarg vollends bloßlegen und öffnen. Der Anblick war der zu erwartende. Der Kopf der Leiche lag am Fußende des Sarges, mit dem Gesichte nach unten gekehrt. Das letztere zeigte einen ruhigen Ausdruck, etwas geröthete Wangen und aufgeworfene Lippen, wie sie der Verstorbene bei Lebzeiten nicht besessen haben soll. Auch zeigte sich kein auffälliger Verwesungsgeruch, der indessen bei einer seit vierzehn Tagen beerdigten Leiche in der kalten Jahreszeit auch kaum zu erwarten gewesen wäre. Blut war im Sarge nicht wahrzunehmen; die Trennungsfläche am Rumpfe erschien natürlich blutroth. Der Pfarrer ließ den Sarg schließen und das Grab zuwerfen, nahm die bei der Flucht zurückgelassene Radhacke, welche sogleich von dem Todtengräber als das Eigenthum eines der Arbeiter erkannt wurde, mit denen er am Tage vorher verkehrt, als Beweismittel an sich, und erhob, nachdem er bei der Beerdigungsfeierlichkeit des Anton von Poblocki Gelegenheit genommen, den Leidtragenden wie den herbeigeeilten Dorfbewohnern das Sinnlose des Vampyr-Aberglaubens darzustellen, gegen Joseph von Poblocki und seine beiden Hülfsarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Entweihung eines Grabes zu abergläubischen Zwecken. Der hiermit eingeleitete Vampyr-Proceß hat länger als zwei Jahre bis zu seiner endgültigen Entscheidung gespielt und verdient wegen der darin hervorgetretenen Meinungsverschiedenheiten der Juristen über eine anscheinend einfache Gesetzesübertretung eine eingehendere Betrachtung.
Das Kreisgericht zu Lauenburg hielt die Rechtswidrigkeit der Handlung für zweifellos und verurtheilte im October 1870 den Gutsbesitzer Joseph von Poblocki und den Arbeitsmann Johann Dzigcielski, welcher an beiden Leichen die von dem Aberglauben geforderte Operation der Köpfung vermittelst eines Spatens vorgenommen hatte, zu je vier Monaten Gefängniß; den andern Arbeiter, welcher nur in weniger wesentlichen Dingen Beistand geleistet, zu sechs Wochen Gefängniß. Die Verurtheilten appellirten gegen dieses Erkenntniß mit dem Hinweise darauf, daß sie sich im Zustande der Notwehr befunden und ohne jede bösliche Absicht Dasjenige begangen hätten, was man ihnen als Verbrechen auslege. Rettung des eigenen Lebens durch ein Mittel, welches keinem Mitlebenden Schaden verursache, welches aber auf öffentlichem Wege nicht zu erreichen gewesen, der Umstand, daß dieses Mittel das einzige sei, was helfen könne, gegen Todesgefahren, die kein Arzt abzuwenden im Stande wäre, seien die Motive der dadurch gewiß hinreichend entschuldigten Handlung. Das Appellationsgericht zu Cöslin schloß sich im Allgemeinen diesen Ausführungen an und sprach die Angeklagten demgemäß von aller Strafe frei, da der Nachweis einer schlechten Absicht, – des dolus, wie die Actensprache sich ausdrückt, – vollkommen mangele. Indessen wollte der Oberstaatsanwalt eine derartige Auffassung, welche die Straflosigkeit jeder durch den Aberglauben veranlagten Gesetzesübertretung, sofern daraus ein directer Schaden für Niemand erwächst, proclamiren würde, denn doch nicht gelten lassen und wies die Angelegenheit zu einer neuen Beweisaufnahme, insbesondere hinsichtlich der Dolus-Frage, vor das Kreisgericht zu Lauenburg zurück. Hier ergab sich nun allerdings bis zur Zweifellosigkeit, daß die Angeklagten, wie man zu sagen pflegt, im besten Glauben – im schlechtesten, wäre wohl richtiger – gehandelt, daß die gesammte Familie noch jetzt fest der Ueberzeugung sei, der verstorbene Vater sei ein Vampyr gewesen, daß man ohne Schwanken beschlossen habe, das einzige Schutzmittel, so schrecklich es auch sei, anzuwenden. Eine der Töchter, Antonie, die sich seitdem an einen Edelmann in Westpreußen verheiratet hat, erklärte freiwillig vor dem Kreisgericht in Neustadt, daß sie es gewesen, welche den Arbeitsmann Dzigcielski überredet habe, dem verstorbenen Bruder den Kopf abzuhacken. Alle Erkrankten der Familie hatten von dem hierbei gewonnenen Vampyrblute – oder von dem des Vaters, genau kann ich diesen Umstand nicht angeben, – genossen und Alle waren darnach gesund geworden, mit Ausnahme der Mutter des Hauptangeklagten, Josephine von Poblocki, die es nicht über sich gewinnen konnte, den schrecklichen Trank zu genießen, die aber auch dafür, wie ihr Sohn Joseph den Gerichten gegenüber behauptete, am 28. Februar 1870, also in demselben Monat, ihrem Gatten [557] und Sohne in’s Grab folgen mußte. Was half es, daß der Arzt ihre Krankheit als ein bei der vorhergegangenen Aufregung sehr erklärliches Nervenfieber bezeichnete: die Familienglieder waren überzeugt, die eigentliche Todesursache besser zu kennen. Ob man auch an dem Leichname der Mutter die mehrerwähnten Vorsichtsmaßregeln getroffen, ist mir nicht bekannt geworden; vielleicht schützte sie dagegen der Aberglaube selber, welcher in der Regel nur von männlichen Vampyren zu erzählen weiß.
Das Kreisgericht beharrte bei seiner Ansicht, daß, wenn auch das große Unglück, welches die Familie heimgesucht hatte, als Milderungsgrund anzusehen sei, man doch in dem Aberglauben, der gewiß das Unglück selbst beförderte, eine gänzliche Entschuldigung ihres Thuns nicht finden könne, und hielt deshalb an der Verurteilung fest. Natürlich appellirten die Verurtheilten von Neuem, und das Appellationsgericht von Cöslin wiederholte sein freisprechendes Erkenntniß, da der Mangel des dolus klar sei, der Hauptangekagte sich entschieden im Zustande einer relativen (!) Nothwehr befunden habe und, im Vampyr-Aberglauben befangen, gar nicht anders hätte handeln können, als er gehandelt habe. Der Oberstaatsanwalt wiederholte nochmals seine Nichtigkeitsbeschwerde, indem er, wie mich dünkt, sehr richtig ausführte, daß von einem gänzlichen Mangel des dolus um so weniger die Rede sein könne, als eine besondere Warnung des Geistlichen vorausgegangen war; der Angeklagte wußte also bei Vornahme seiner That ganz genau, daß er gegen die Staatsgesetze verstoße; er konnte sich also, selbst in seinem Wahne befangen, nicht verhehlen, daß er dem Strafgesetze mit einer gegen das erwartete Gut (die Rettung seiner Familie) freilich gering anzuschlagenden Strafe verfalle. Wenn außerdem das Strafgesetz den Nothstand als einen strafausschließenden Fall betrachte, so könne dieser Paragraph hier keine Anwendung finden, da der Gesetzgeber gewiß keinen durch Aberglauben erzeugten Nothstand im Sinne gehabt habe, den sich der Handelnde in seiner Geisteskrankheit erst selbst schafft, und dessen blinde, erträumte Gefahren er mit grauenhaften Zauberkünsten zu verscheuchen gedenkt. Wenn man erwägt, daß selbst derjenige, der durch Unkenntniß, Unvorsichtigkeit und Leichtsinn die Gesetze übertritt, gestraft wird, so sollte wohl Aberglaube nicht als gänzliche Entschuldigung dienen können, am wenigsten bei einer Familie, die die Mittel besaß, ihren Angehörigen einige Schulbildung anzueignen. Und wie stand es endlich mit der Straflosigkeit der beiden Arbeiter, die sich doch gewiß in keinem directen Nothstande befunden haben, wenn man nicht so weit gehen will, das ganze Dorf Kantrzyno durch das Umsichgreifen der Vampyrseuche für gefährdet zu halten?
Es liegt mir natürlich fern, den Urtheilsspruch des Ober-Tribunals der Provinz, welches sich dem freisprechenden Erkenntnisse des Appellationsgerichtes anschloß, hier kritisiren zu wollen; wir können den Beklagten in diesem Processe die endlich im Frühjahre vorigen Jahres erfolgte endgültige Freisprechung von ganzem Herzen um so lieber gönnen, da sie im Grunde nur sich selber geschadet haben, und den Todten die Operation nicht weh gethan haben wird. Eine andere Frage ist es freilich, ob dieser Urtheilsspruch nicht einen verhängnißvollen Präcedenzfall geschaffen, der den relativen Nothwehrstand der Anhänger dieses Glaubens rechtfertigt, und damit dem Aberglauben Vorschub leisten könne. Die Gerichte haben gleichsam eine Berechtigung dieses Aberglaubens noch für das neunzehnte Jahrhundert anerkannt. Da drängt sich die Frage auf: wie steht es mit dieser düstern Form des Aberglaubens, hat sie noch Wurzeln im Volke oder gar unter den Gebildeten? Wir können leider nicht mit Nein antworten. Denn vor wenigen Wochen (Juli 1873) kam vor dem Kreisgerichte zu Schwetz (Westpreußen) die Anklage einer neuen Grabschändung aus gleichen Motiven zur Verhandlung. Der Ziegler M. aus Neu-Klunkwitz hatte mit Hülfe zweier seiner Schwäger und einer dritten Person das Grab seiner verstorbenen Frau geöffnet und ihr den Kopf mit der Axt abgehauen, weil ihre Schwester ihr schnell im Tode gefolgt war. Auch hier war die Stärkung durch Schnaps vorausgegangen, und es hatte den Betheiligten geschienen, als ob sich bei dem erst versuchten Spatenhiebe, der so ungeschickt geführt wurde, daß der Spaten zerbrach, die Leiche erhebe. Das Gericht sprach die Angeklagten wiederum wegen des vermeintlichen Nothwehrstandes von der Leichenschändung frei, verurtheilte sie aber wegen Grabschändung zu acht Tagen Gefängniß. Eine andere Vampyr-Geschichte, gleichfalls aus der neuesten Zeit, die aber größere Dimensionen annahm und ebenfalls ganz ungebildete Leute betraf, werden wir im nächsten Aufsatze zu erwähnen haben.
Was die Bildung der, wie es scheint, dem polnischen Adel entstammenden Familie der Poblocki’s anbetrifft, so dürfte sie, so weit dies in dem Processe hervortrat, diejenigen der Landbewohner (unter denen, wie erwähnt, in Polen und Westpreußen der Vampyr-Aberglaube ebenso verbreitet ist, wie in den außerdeutschen Ländern slavischen Stammes) nicht wesentlich überragen. Obwohl dem begüterten Stande angehörend, konnten die Angehörigen der Familie nur nothdürftig lesen, wohl kaum durchweg schreiben. Indessen wie wenig in Aberglaubensgegenständen auf formelle Bildung Werth zu legen ist, wie sehr zu entschuldigen bei wenig gebildeten, vom Unglück heimgesuchten Leuten der Vampyr-Glaube war, wird uns klar werden, wenn wir demselben Glauben in seinen letzten Consequenzen bei gelehrten Leuten unserer Zeit begegnen, ohne daß sie durch persönliches Unglück zu solchen Schlüssen getrieben wurden. Ich will nicht von Görres reden, der im dritten 1840 erschienenen Bande seiner christlichen Mystik den Vampyr-Aberglauben in seiner vollen Schrecklichkeit heraufbeschwört, sondern von dem gelehrten Professor einer schweizer Universität, Maximilian Perty, der mit seinen aufklärungsfeindlichen Schriften den Büchermarkt überschwemmt, durch das wissenschaftliche Mäntelchen, welches er seinen mittelalterlichen Deductionen umhängt, überall Anerkennung zu finden weiß und dadurch doppelten Schaden in den Geistern anrichtet. Im ersten Bande seines Werkes über die mystischen Erscheinungen der menschlichen Natur (Seite 384 der zweiten 1872 erschienenen Auflage) findet der Professor die natürliche Erklärung des Vampyrismus sehr einfach darin, daß die Seele des im Grabe ruhenden, nicht sterben könnenden Vampyrs jahrelang traumartig umherirre, die bekannten Häuser ihrer Familie aufsuche, dort Hunger und Durst des im Grabe zurückbleibenden inzwischen seelenlosen Leibes stille, indem sie den Verwandten das Blut aussauge, welches sich dabei in einen geistigen ätherischen Körper umsetze und erst wieder nach der Rückkehr zu dem begrabenen Körper dort zu wirklichem nährendem Blut werde!! Wenn man bedenkt, daß derartige Lehren von einem Doctor der Philosophie und Medicin, Professor an der Universität Bern, heutiges Tages öffentlich vorgetragen werden, so wäre es gewiß unrecht, die Poblocki’s wegen ihres Wahnes zu strafen, und doch, wo bleibt die Grenze? Ich denke, es wird nach dem Vorausgeschickten nicht unzeitig erscheinen, der historischen Entwickelung eines Aberglaubens nachzugehen, der in unserer Zeit so herrliche Blüthen treibt, um so mehr, als ich dabei etwas Anderes versprechen kann, als die ohne Sinn und Kritik zusammengeschriebenen Beispielsammlungen, wie sie Calmet, Görres, Perty und ähnliche Denker geleistet haben.
Einem Vampyr selber vergleichbar, der im Grabe der Jahrhunderte ruht, um bei passender Gelegenheit noch in unseren Tagen mit allen Schrecknissen seiner Natur hervorzusteigen, haben wir den Vampyr-Aberglauben in dem Vorhergehenden kennen gelernt. Er hat seine Wurzeln, wie die meisten Aberglaubensformen, in der Kindheitsperiode der Menschheit und breitet sich, wenn nicht über die ganze Erde, so doch wenigstens über die gesammte arische Völkerfamilie aus. In der ältesten Sanskritliteratur begegnet man bereits der Erwähnung feindseliger Dämonen, die nach Menschenblut lüstern sind und namentlich Frauen im Zustande des Schlafes oder der Trunkenheit übermannen. Sie führen die unser Ohr sehr anheimelnden Namen Pisâchas und Vantasias, obendrein sehr bezeichnend, wenn man dabei an’s „Pisacken“ der Lebendigen durch Phantasie- oder Traumgebilde denkt. Noch harmloser gestaltet sich diese Sage in ihrer Ursprungsform, wenn man in Manu’s Gesetzbuche liest, daß Spinnen, Wanzen, Flöhe und ähnliche blutdürstige Thiere als die sichtbaren Verkörperungen der blutdürstigen Pisâchas gelten. Wenn man in Indien die blutsaugenden Fledermäuse Südamerikas – die sogenannten Vampyre der Zoologie – gekannt hätte, würden diese wohl obenan in jener Reihe gestanden haben. Die Seele eines Menschen, der einem Priester Geld stiehlt, ist nach Manu verdammt, vor ihrer endlichen Erlösung tausendmal in den Körper dieser gehaßten Thiere einzugehen. [558] Wer weiß, ob diese mythologische Vorstellung nicht völlig zur Sache gehört und ob heftige nächtliche Insectenplagen nicht die häufigsten Ursachen schwerer Vampyrträume werden! Der Umstand, daß in Europa wenigstens die Heimath der Flöhe und Vampyre dieselbe ist, könnte einen Naturforscher stutzig machen.
Im classischen Alterthume verquickte sich der Vampyrglaube mit der mythischen Vorstellung, daß warmes Menschen- oder Thierblut die Lieblingsnahrung der Götter, Dämonen und Manen sei, weshalb man auch die Letzteren bei der Nekromantie mit dem Dampfe warmen Blutes anlocken zu können glaubte. Daneben treten aber auch Dämonen auf, die lebendigen Menschen das Blut aussaugen, sie dadurch langsam entkräften und dem Tode weihen; der Unterschied des Heidenthums vom Christenthume zeigt sich auch hier darin, daß diese Dämonen in reizender Gestalt dem Menschen nahen. Es sind insbesondere die Lamien, weniger die Strygen und Empusen, welche hierher gehören.
Philostratus in seiner Lebensbeschreibung des Apollonius von Tyana, die einige Kritiker für eine heidnische Concurrenzschrift der Evangelien gehalten haben, erzählt, daß dieser Heilige einst in Corinth seinen jungen und schönen Freund Menippus aus den Klauen einer Lamia, welche die Gestalt eines reizenden jungen Weibes angenommen hatte und sich nur den jungen Männern näherte, befreit habe. Aus diesen echtgriechischen Phantomen entwickelten sich später die sogenannten Incuben und Succuben, männliche und weibliche Dämonen höllischer Natur, die viele Analogie mit den Vampyren bieten, da sie bei ihren wiederholten nächtlichen Besuchen gleichfalls ihre Opfer entkräften und tödten. Ihre Dämonennatur unterscheidet sie von den echten Vampyren, die höchstens Teufelsbesessene sind.
Zum ersten Male tritt uns in der Literatur ein echter Vampyr in einem griechischen Märchenbuche aus dem zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung entgegen, in den „Wunderbaren Geschichten“ des Phlegon aus Tralles. Es ist hier, wo Altmeister Goethe den Stoff zu seiner „Braut von Corinth“ geschöpft hat. In welchem Grade dann gerade dieser düstere Gegenstand die dichtende Phantasie des Menschen angezogen hat, ergiebt sich aus den zahlreichen Meisterwerken der Poesie, die demselben Gegenstande gewidmet sind. Ich begnüge mich, an Byron’s „Vampyr“ und an Balzac’s ergreifende Erzählung „Der Succubus“ zu erinnern. Vampyr-Opern haben unter Anderen Marschner und Lindpaintner componirt; ja selbst in den Werken der Tanzkunst übt die schaurige Idee eines Verkehrs der Todten mit den Lebenden ihren dämonischen Zauber, wie z. B. die hier in Berlin beliebten Ballete Morgano und die Willi’s – denn diese todten Tänzerinnen sind offenbar die weiblichen Gegenstücke der männlichen Vampyre – beweisen.
[569]Der Vampyr-Aberglaube hätte wahrscheinlich ebensowenig wie der Hexenglaube jemals eine größere Gewalt über die Gemüther gewonnen, wenn demselben nicht die Kirche ihre Autorität geliehen hätte. Als die Trennung der griechischen Kirche von der römischen eine Thatsache geworden war, hielten es die Patriarchen der ersteren vor Allem nöthig, eine straffe Kirchendisciplin einzuführen, wozu sich wiederum nichts zweckmäßiger zeigte, als die Ausstattung des Kirchenbannes mit übernatürlicher Gewalt. Sei es, daß man auf einem in Osteuropa vorhandenen Aberglauben fußte oder denselben neu schuf, es schlich sich in die kirchliche Verfluchungsformel der Abtrünnigen der Satz ein: „Dein Platz sei bei dem Teufel und dem Verräther Judas! Nach Deinem Tode sollst Du in Ewigkeit nicht zu Asche werden, sondern unverweslich liegen wie Stein und Eisen!“ Während die katholische Kirchenlehre in vielen Fällen die Unverweslichkeit eines Todten als Zeichen besonderer Heiligkeit auffaßte, bestrebte sich die griechische Kirche, denselben Zustand als Zeichen ihres Fluches darzustellen, und bald bildete sich die neue Lehre dahin aus, daß der Teufel sich des unverweslichen Leichnames als seines Eigenthums und einer Maske bemächtige, um damit die überlebenden Verwandten so lange zu plagen, bis sie dafür gesorgt hätten, daß der Verstorbene vom Kirchenbanne losgesprochen sei. Die griechische Kirche brauchte, wie man sieht, einen Ersatz für das von ihr verworfene, aber für die Kirche sehr einträgliche Fegefeuer. Man nannte solche im Kirchenbanne gestorbene unverwesliche Leichen Tympaniten, weil sie sich durch Aussaugen des Blutes Lebender nähren und dadurch aufschwellen wie eine Trommel oder Schafzecke.
Seit der Mitte des elften Jahrhunderts, in welchem die griechische Kirche selbstständig geworden war, wurden eine Menge Geschichten in Umlauf gesetzt, welche die bindende und lösende Macht des Priesterwortes in dieser Richtung an Beispielen beweisen sollten. Viele sind von Reisenden des fünfzehnten, sechszehnten[1] und siebzehnten Jahrhunderts gesammelt worden; Heineccius hat eine besondere Abhandlung „über die Erlösung der Tympaniten“ verfaßt, in welcher viele Beispiele erzählt werden, die in der Hauptsache alle auf dasselbe hinauslaufen, so daß man gezwungen wird zu glauben, Experimente, wie das nachfolgend erzählte, welches dem dritten Bande der Geschichte der griechischen Kirche von Heineccius entnommen ist, seien wirklich öffentlich in den Kirchen zur Beförderung des Glaubens angestellt worden. Mahomed der Zweite hatte diesem Berichte zufolge davon vernommen, daß die im Banne der griechischen Kirche gestorbenen Todten erst nach Aufhebung des Fluches zu verwesen begännen, und befahl dem Patriarchen des von ihm eroberten Constantinopel der Curiosität wegen, einen derartigen Leichnam aufsuchen zu lassen und das Experiment vor Zeugen zu wiederholen. Man erinnerte sich, daß der Patriarch Gennadius vor vielen Jahren eine Priesterwittwe in den Bann gethan, die darin ohne Absolution gestorben war. Als man das Grab öffnete, fand man einen gräulichen Anblick, nämlich einen Körper, der wie eine Trommel aufgeschwollen und so hart wie Stahl und Eisen war. Man legte denselben in einen Sarg, der zur Verhütung aller Täuschung mit des Sultans Siegel verschlossen wurde, und trug ihn in die christliche Kirche. Daselbst hielt der Patriarch das Amt, sprach die Frau vom Banne los und verlas das darüber ausgefertigte Schriftstück. Sobald er damit fertig war und Amen gesagt, vernahm man innerhalb des Sarges ein gewaltiges Prasseln, und als man ihn öffnete, fand man nichts in demselben, als ein Häufchen Asche mit einigen Knöchelchen.
Diese und ähnliche Geschichten, bei denen das Poltern im Sarge immer zum Handwerk gehört, möchten manchem Leser spanisch vorkommen, und ich will sie in unsere Sprache übersetzen. „Sie sehen hier, meine hochverehrten Herrschaften, ein hölzernes, außen schwarz angestrichenes Kästchen, ganz leer, ohne doppelten Boden oder irgend welche Vorrichtung – bitte, sich selbst zu überzeugen! – und hier eine große, massiv gearbeitete Puppe, – wollen Sie sich gefälligst durch Anfassen überzeugen? – die ich in das Kästchen lege, welches sie so vollkommen ausfüllt, daß ich, wie Sie sehen, nur mit Mühe den Deckel schließen kann. Ich decke ein Tuch darüber, damit nichts heraus und nichts hinein kann, und bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit genau auf das Kästchen zu richten. So wie ich spreche: ‚Hocus, pocus, fiat‘ und den Deckel mit der Spitze meines Zauberstabes berühre, hören Sie ein Klimpern im Kästchen, und finden nach dem Oeffnen die Puppe in’s Land der Dummen abgereist und an ihrer Stelle einen niedlichen Kranz, an welchen die Taschenuhren geknüpft sind, welche Sie die Güte hatten, mir vorhin zu leihen, und an denen Sie, obwohl ich sie vorher in jenem Mörser zerstieß, ganz genau sehen können, was die Glocke geschlagen hat.“ Damit man mich nicht eines frivolen Spottes über Gegenstände des griechischen Glaubens zeihe, erlaube man mir noch ein historisch verbürgtes Parallelstück aus der Geschichte der katholischen Kirche zu erzählen, bei welchem die Taschenspielerei direct nachgewiesen wurde.
Im Beginne des sechzehnten Jahrhunderts kam ein wunderthätiges Madonnenbild im Augustinerkloster zu Genf plötzlich in den Ruf, durch eine besondere Gnade kleine, ohne Taufe gestorbene und somit, gleich den Trommelflüchtigen der griechischen Kirche, dem Teufel verfallene Kinder auf seinem Altare so lange wiederzubeleben, daß die Taufe an ihnen vollzogen werden könne. Diese raffinirte Erfindung führte Hunderte von Kinderleichen nach jener Kirche, die man in Reih und Glied auf den Altar legte, jede mit einer Flaumfeder vor den Mund, die sich dann zum Zeichen des Lebens während der heiligen Handlung rhythmisch bewegte. Bisweilen sah man Schweißtropfen auf dem Leibe der Kleinen, fand ihre Glieder nach der Taufe warm, und bemerkte noch andere unbeschreibliche Erinnerungen an ihr zeitweiliges Aufleben auf dem Altare. Indessen am 11. Mai 1535 wurde die Klosterkirche auf Antrag des Stadtrathes geschlossen, weil man in Erfahrung gebracht, daß hinter dem Altare einige fromme Schwestern angestellt worden, mit Hülfe einiger Blasebälge die keinen Leichen für die Zeitdauer der Taufe athmen zu lassen und sie durch heiße Steine in Schweiß zu bringen. Anton Froment und Agrippe d’Aubigné sind meine Gewährsmänner.
Es wird nach dem Obengesagten für Niemanden mehr auffallend erscheinen, daß der Vampyrismus stets nur in Ländern griechischen Bekenntnisses und in den nächsten Nachbarländern epidemisch aufgetreten ist. Sein Vorkommen im übrigen Europa ist stets nur sporadischer Art gewesen. Nach den Berichten zahlreicher Reisenden wurde der Vampyrismus dort zeitweise zu einer förmlichen Pest und Landplage, denn die vom Teufel besessenen Vampyre beschränken ihr Kommen endlich nicht mehr auf die Nacht; sie liefen hellen Tages, zum Beispiel auf den Weinbergen der Insel Chios umher, übten auf der Landstraße allerlei Schabernack und tödteten Thiere und Menschen; aber sie erscheinen nicht immer blos Leben nehmend, sondern zuweilen – und das ist der Humor von der Sache – Leben gebend. Ein Reisender notirt es als einen besondern Vorzug des griechischen Archipels, daß man daselbst die Vaterschaft unehelicher Kinder auf einen Vampyr schieben könne. Vorwiegend blieb indessen ihre Erscheinung im höchsten Grade unheimlich und gefürchtet. Auf der Insel Chios bildete man sich, wie Leon Allatius [570] im sechszehnten Jahrhundert erzählt, ein, die Brukolaken riefen des Nachts vor den Häusern den Namen der Bewohner; wer darauf antworte, müsse sterben; sie antworteten daher immer erst auf den zweiten Ruf oder auf wiederholtes Klopfen. Brukolaken, Broukolaken, Zorzolaken, Nomolaken sind die griechischen Benennungen der Tympaniten; auf der Insel Kandia nannte man sie Katakhanes, in Serbien Vukodlaken, in Dalmatien, wo man sie als Mädchennachsteller und Urheber der Bleichsucht ansieht, Wudlowaken; in der Moldau Prekolitschen; in der Walachei Murony; in Polen Uziers. Die Walachen unterließen früher bei keiner Leiche gewisse Vorsichtsmaßregeln, die den Teufel hindern sollten sich ihrer zu bemächtigen.
In den älteren Vampyrgeschichten, die in so großer Zahl vorhanden sind, daß man damit Bände anfüllen könnte, tritt der kirchliche Ursprung dieser Aberglaubensform besonders deutlich hervor. So namentlich in einer Geschichte, die Erasmus Franciscus erzählt, welche 1672 in dem Marktflecken Kring in Krain passirt sein soll. Daselbst war vor sechszehn Jahren ein Mann, Namens Georg Grando, gestorben, der seitdem in den Straßen umherlief und bei den Leuten, die sterben sollten, Nachts an die Thür klopfte, insbesondere aber seine lebende Frau durch seine Nachtbesuche beständig belästigte. Dieselbe floh zum Supan (Bürgermeister) und bat ihn um Beistand. „Der Supan bittet deswegen einige beherzte Nachbarn zu sich, giebt ihnen zu saufen, spricht ihnen zu, sie sollen ihm Beistand leisten, daß solchem Uebel möge abgeholfen werden; weil dieser Georg bereits viele ihrer Nachbarn gefressen hätte, dazu die Wittwe alle Nächte überwältige. Worauf sie sich entschlossen, den unruhigen Nachtgänger anzugreifen und ihm das Handwerk zu legen. Diesem nach haben sich ihrer Neun aufgemacht, mit zwei Windlichtern und einem Crucifix und das Grab geöffnet. Da sie denn des entdeckten todten Körpers Angesicht schön roth gefunden, welcher sie auch angelacht und das Maul aufgethan. Worüber diese streitbaren Gespenstbezwinger dermaßen erschrocken, daß sie alle mit-einander davon gelaufen. Solches kränkte den Supan, daß ihrer neun Lebendige mit einem einzigen Todten nicht sollten zurecht kommen können, sondern bei bloßem Anblick desselben das Hasenpanier ergriffen. Derohalben sprach er ihnen zu und frischte sie an, daß sie mit ihm wieder umkehrten zum Grabe und ihm einen geschärften Pfahl vom Hagedorn durch den Leib zu schlagen sich bemühten, welcher Pfahl allemal wieder zurückprallte. Indessen hielt der Supan inzwischen dem Todten das Crucifix vor’s Gesicht und sprach also: ‚Schau, Du Strigon! hier ist Jesus Christus, der uns von der Hölle erlöset hat und für uns gestorben ist‘ etc. Dabei drangen dem Gespenst die Thränen aus den Augen. Da man den Pfahl nicht einzutreiben vermochte (was bei ihrer Betrunkenheit nicht zu verwundern gewesen sein möchte), begannen sie ihm den Kopf abzuhacken. Worauf der Todte ein Geschrey gethan und sich gewunden nicht anders, als ob er lebendig wäre, auch das Grab voll geblutet. – – Von welcher Zeit das Weib und andere Leute Ruhe vor ihm gehabt.“ Mit das Wunderbarste an der Sache bleibt, daß diese lachenden, weinenden und sich windenden Vampyre, die sonst so geschwind zu Fuße sind, der Execution niemals entfliehen. Wir sehen hier einen förmlichen Exorcismus dem besessenen Leichnam gegenüber, und da nach späterer Vorstellung nicht blos der ausdrücklich vollzogene Kirchenbann, sondern auch ein des Kirchenbannes würdiges Leben dem Teufel Gewalt über die Leichen der griechischen Christen gab, so war in Südosteuropa bald im eigentlichen Sinne des Wortes „der Teufel los“.
Es sind vornehmlich zwei Fälle, die zu amtlichen Ermittelungen im Anfange des vorigen Jahrhunderts geführt haben und ein ungemeines Aufsehen in ganz Europa hervorriefen, wovon die Protokolle noch heute den Vampyr-Gläubigen als Hauptbeweise ihrer Theorie dienen. Beide kamen bald nacheinander in der Nähe der ungarischen Grenze gegen Bosnien und Serbien vor, in Ortschaften, deren Bevölkerung aus sogenannten Raizen oder Ratzen, einer griechisch-katholischen Secte, bestand. In dem Dorfe Kisolova, Rahmerdistrict, starben 1725 innerhalb einer Woche neun Personen nach vierundzwanzigstündiger Krankheit, die vor ihrem Tode zum Theil ausgesagt hatten, sie seien in der Nacht von einem gewissen Peter Plogojowitz, der vor zehn Wochen im Dorfe gestorben und raizischer Manier beerdigt war, besucht worden, der sich auf sie gelegt und sie im Schlafe gewürgt habe. Man frug bei der Gradisker Behörde um die Erlaubniß an, den Körper auszugraben und nach Gebrauch damit zu verfahren, um weiterem Unheile vorzubeugen. Da man sich weigerte einen Bescheid von der Belgrader Regierung abzuwarten und mit Auswanderung drohte, wurde in Gegenwart des Popen und des „kaiserlichen Provisor“ (Serbien gehörte bekanntlich seit dem Frieden von Passarowitz, 1718, zu Oesterreich) aus Gradisk die Leichenbesichtigung vorgenommen, welche ergab, daß die Leiche nach zehnwöchentlicher Bestattung mit Ausnahme der eingefallenen Nase noch frisch und ohne Geruch erschien, daß Bart und Haar gewachsen war, daß die Oberhaut und Nägel abgestoßen waren und unter denselben Neubildungen befindlich. Man pfählte und verbrannte den Vampyr, dessen Mund und Leib mit rothem Blut gefüllt waren.
Der zweite Fall spielte 1728–1732 in Meduegia (Medvegya) in Serbien, einem damals ganz von raizischer Bevölkerung bewohnten Dorfe. Die Seuche war dort angeblich eingeschleppt worden von einem Haiducken Arnod Parle (Paul), der sich geäußert hatte, er sei früher im türkischen Serbien von einem Vampyr geplagt worden, habe sich aber mit Vampyrblut gesalbt und Erde vom Grabe seines Angreifers gegessen und sei so vom Tode gerettet worden. Kurz nachdem er von einem Heuwagen gestürzt und gestorben war, folgten ihm vier Personen, die ihn als den Urheber ihres Todes bezeichneten. Man grub Alle aus, fand sie vierzig Tage nach ihrem Tode in demselben Vampyrenstand, wie den obengedachten Plogojowitz, pfählte und verbrannte sie.
Inzwischen wurde behauptet, daß ein später eintretendes Viehsterben auch auf ihre Rechnung zu schreiben sei, und eine sechzigjährige Frau, Namens Miliza, welche von dem Fleische der von Vampyren getödteten Schafe (!) gegessen hatte, wurde 1731 als Urheberin eines neuen größeren Sterbens bezeichnet. Innerhalb dreier Monate starben siebzehn Personen in dem kleinen Dorfe, unter denen Einige behaupteten, Vampyrbesuche gehabt zu haben, und die Belgrader Regierung beauftragte den Regimentschirurg Flickinger, im Beisein zweier andern Chirurgen, mit einer Untersuchung. Das von ihnen am 7. Januar 1732 verfaßte und außerdem von zwei Officieren des Alexander von Würtemberg’schen Regimentes unterschriebene Protokoll besagt im Auszuge Folgendes: Es wurden vierzehn Leichen von Männern, Frauen und Kindern ausgegraben, die in den letzten drei Monaten gestorben waren. Vier derselben, die erst fünf resp. sieben Wochen im Grabe lagen, waren völlig verwest, zehn andere dagegen befanden sich nach Ansicht des Chirurgs im „Vampyrzustande“, ihre Eingeweide waren frisch, voller „balsamischen“ Geblüts, Haut und Nägel zum Theil abgestoßen und durch neue ersetzt. Die Leiche der Urheberin, welche durch Essen des an der Seuche gestorbenen Schaffleisches das Sterben eingeleitet hatte und seit drei Monaten beerdigt war, zeigte sich besser genährt und fetter, als sie – nach Ansicht der Ortsbewohner – bei Lebzeiten gewesen war. Man begrub die verwesten Leichen, ließ den andern durch Zigeuner die Köpfe abschlagen, den Leib verbrennen und die Asche in den Fluß Morava werfen. Der erwähnte amtliche Bericht ging durch alle Zeitungen Europas und rief eine ungeheure Aufregung hervor. Alle Welt sprach von den serbischen Vampyren, und in den Jahren von 1728 bis 1760 erschienen mindestens ein halbes Hundert verschiedene, mehr oder weniger umfangreiche und gelehrte Abhandlungen und Bücher über den Gegenstand. Einige derselben sollen direct auf Wunsch des deutschen Kaisers und des Königs von Preußen geschrieben worden sein.
Ich habe bei Abfassung dieses Aufsatzes sechs dieser Abhandlungen vor mir liegen, von denen vier im Jahre 1728 und 1732 bei August Martini in Leipzig erschienen sind. Dieser Buchhändler hatte sich, nebenbei gesagt, ganz auf Sterbeliteratur gelegt, die damals sehr in Mode gewesen sein muß. In seinem einer Abhandlung angedruckten Verlagskataloge zähle ich sechszig verschiedene Bücher, die alle vom Tode handeln und unter denen zehnmal der Titel Sterbekunst, Sterbeschule, „ohnfehlbare Kunst zu sterben“ wiederkehrt. Obige Autoren betrachteten die serbischen Vampyre auf die verschiedenste Weise. Die Einen schieben die Urheberschaft kurzweg dem Teufel zu; Andere glauben die Belebung und Erhaltung der Leichen einem Astral- oder Weltgeiste in die Schuhe schieben zu dürfen; Andere erblicken eine Seuche darin mit häufigem Vorkommen von Scheintod; noch Andere halten [571] Alles für leere Einbildungen und Lügen, so wahnsinniges Zeug aber, wie in dem 1872 gedruckten Buche des Professor Dr. Perty in Bern, habe ich in keinem dieser Berichte gefunden. Der gelehrte Rector der Stiftsschule zu Gandersheim, Christian Harenberg, ist der einzige unter den mir zu Gesicht gekommenen Autoren, welcher mit Nachdruck darauf hinweist, daß der amtliche Bericht selber den Schlüssel zur Erklärung des Sterbens der siebzehn Personen zu Meduegia enthält, indem er es auf den Genuß des Fleisches von Thieren zurückführt, die an einer herrschenden Seuche crepirt waren.
Einen ganz entsprechenden Fall berichtete vor einiger Zeit die Temesvarer Zeitung aus dem Jahre 1873, von welchem man glauben möchte, die Buchstaben der Jahreszahl seien durch ein Versehen des Setzers so zusammengefügt und sollten eigentlich 1738 heißen. In der Gemeinde Belotincz war nämlich die Cholera ausgebrochen und hatte bereits zahlreiche Opfer gefordert, so daß die Einwohner dieses Fleckens sehr bestürzt waren und in ihrer Furcht vor der Seuche ihre Zuflucht zu allerlei abergläubischen Mitteln nahmen. Als dieselben nichts fruchteten, beschloß man, zu dem energischen, vor hundertundfünfzig Jahren in diesen der serbischen Grenze nahen Gegenden oft bewährten Mittel seine Zuflucht zu nehmen. Die Einwohner von Belotincz gruben nämlich aus dem Kirchhofe elf Leichen von an der Cholera verstorbenen Personen aus, ließen dieselben durch einen gemietheten „Hexenmeister“ öffnen und ihnen die Herzen herausnehmen, über welche der Zauberer dann allerhand wahnsinnige Beschwörungsformeln sprach. Hierauf vertheilte er die Herzen unter die Bewohner als Mittel gegen die Cholera. Sie sollten natürlich genossen werden. Die Gemeinde Petirs, wo ebenfalls Cholerafälle vorgekommen waren, hörte von dieser Geschichte und dingte denselben Hexenmeister für dasselbe abgekürzte Verfahren mit ihren Cholera-Vampyrs; zum Glück erfolgte jedoch die Verhaftung desselben, bevor er in Petirs seine Kunst üben konnte.
Das Wenige, was die Naturwissenschaft zur Vampyrsage zu bemerken hat, werden wir in einem Schlußartikel zusammenstellen.
[598]
Wenn man den Quellen der verschiedenen Aberglaubensformen nachgeht, so wird man unter ihnen wenigen Phantasieschöpfungen begegnen, die so vielfache Unterstützung in natürlichen Vorkommnissen fanden, mithin so erklärlich und so entschuldbar erscheinen, als gerade die Vampyrsage. Eine erbliche Familienkrankheit, eine ansteckende Seuche, die vielleicht aus einem schlechten Brunnen oder Aborte des Hauses ihren natürlichen Ursprung herleitet, oder sich wirklich von Person zu Person überträgt, rafft die Angehörigen eines Hauses in unerbittlicher Folge hin; welche Vorstellung könnte da dem Naturmenschen angemessener und näherliegend sein, als die, daß der Vorhergestorbene den Ueberlebenden abhole? Eine so solide Grundlage besitzen nur die wenigsten abergläubischen Vorstellungen, und doch ist das erst der Keim des Vampyrs, der nun durch manche unglückliche Gedankenverbindungen, die im Grunde gar nichts miteinander zu thun haben, groß gezogen ward.
In Zeiten ansteckender Seuchen werden die Gestorbenen schnell beerdigt, und es geschieht dann häufiger als in gewöhnlichen Zeitläufen, daß scheintodte, in Starrkrampf versunkene Kranke, ob sie gleich manche äußere Zeichen des Lebens aufwiesen, mit beerdigt werden, weil Jeder die pesthauchenden Todten aus seiner Wohnung so schnell als möglich entfernt wissen will. Ein Erwachen im Grabe, ein schrecklicher Hungers- und Erstickungstod mag unter solchen Umständen, namentlich in älteren Zeiten, häufiger vorgekommen sein. Im Volke geht eine alte Sage, daß sich namentlich in Pestzeiten nicht selten ein „Schmatzen und Kauen“ der Todten in den Gräbern habe vernehmen lassen, und mehrere Gelehrte des siebenzehnten und achtzehnten Jahrhunderts (Philipp Rohr und Michael Ranft) haben ausführliche lateinische Abhandlungen über diesen Gegenstand verfaßt. Bei den früheren Gewohnheiten, die Todten in den Gewölben der Kirche selbst beizusetzen, mögen derartige Geräusche des wiederkehrenden Lebens, oder von anderen Ursachen herrührend, in den vom Straßengeräusche abgeschlossenen Räumen häufiger vernommen worden sein; sie führten leider selten oder nie zu einer Untersuchung. Aus den griechischen Kirchenlehren hatte sich die unheilvolle Vorstellung eingeschlichen, daß jene Geräusche in den Gräbern vom Teufel veranlaßt würden; eine Ansicht, der auch Luther in den Tischreden ausdrücklich seine Beistimmung gab. Statt solche Gräber und Gewölbe, aus denen Pochen und Geräusch ertönte, schleunigst zu öffnen, floh man dieselben und betete für die arme Seele, welche in die Gewalt des Teufels gefallen sei. Zugleich wollte man in diesem Kauen und Schmatzen ein Zeichen erkennen, daß der Todte seine Verwandten alsbald nachholen werde, und glaubte ihm durch vorher in den Mund gesteckte Steine die Lust an den Kieferbewegungen zu nehmen. Einige Male sind solche Gräber und Gewölbe wegen Verdacht der Vampyrschaft oder aus anderen Ursachen später geöffnet worden, und man fand Gesicht und Brust solcher Leichen zerkratzt, oder sie selbst dem Sarge entflohen, wie in einem Kirchengewölbe zu Augsburg, wo die Reste einer darin eingesargten Frau später an der Gewölbethür gefunden wurden. Ranft erzählt von einer Böhmin, deren Grab man 1345 aus Veranlassung eines derartigen Geräusches geöffnet, und die ihr Linnenzeug halb verschluckt hatte. Solche unruhige Todte wurden dann als Vampyre behandelt, und der Teufel wurde ihnen ausgetrieben. Die Kennzeichen eines Vampyrs und eines Scheintodten sind ja dieselben.
Vielleicht führen kataleptische Zustände (Starrsucht) mitunter zu dem schrecklichen Loose des Lebendigbegrabenwerdens. Wie lange in besonderen Fällen im kühlen Grabe das verborgene Leben anhalten kann, ist aus naheliegenden Ursachen unerörtert geblieben, undenkbar aber scheint es mir nicht, daß in dem einen oder dem andern Falle – da man ja ausdrücklich auf Leute fahndete, die mit rothen Wangen und flüssig bleibendem Blute beerdigt waren – auch einmal ein vermeintlicher Vampyr im Momente der Pfählung erwacht sein könne, um seine Mörder vergeblich um Schonung anzuflehen. In den meisten Fällen freilich, in denen von einem Winseln, Stöhnen und Röcheln der Vampyre beim Pfählen die Rede ist, werden diese Laute wohl auf Rechnung ausströmender Fäulnißgase oder der Einbildung zu setzen sein.
Hatte sich nur erst in Seuchezeiten irgendwo der Verdacht umgehender Vampyre angesponnen, so that das Traumleben gewiß das Seinige, um Nahrung zu geben. Jedermann weiß, wie leicht gefürchtete Schreckensbilder sich im Traume wiederholen. Wem, wie dem Schreiber dieser Zeilen, der qualvolle Zustand des sogenannten Alpdrückens aus eigener Erfahrung bekannt ist, der weiß auch, wie leicht sich körperliche Beschwerden in die Bilder menschlicher Gestalten umsetzen, die auf uns liegen und uns quälen, ohne daß wir uns ihrer Umarmungen zu erwehren im Stande sind. Insectenstiche, eine sich bildende Hautentzündung [599] können Vampyrsträume bei reizbaren Personen erzeugen; gewisse Halskrankheiten bringen Traumvorstellungen des Gewürgtwerdens hervor; Aufregungen in der Sexualsphäre rufen sehr leicht und häufig Incubus- und Succubusträume herbei.
Der oben erzählte berühmteste aller bekannt gewordenen Vampyrskandale zu Meduegia in Serbien wurde, nachdem mehrere Personen am Genusse kranken Fleisches gestorben waren, dadurch eingeleitet, daß ein Haiduck, Joviza, meldete, seine verstorbene Schwiegertochter Stanjoicka habe sich eines Tages frisch und munter schlafen gelegt, sei dann um Mitternacht mit einem entsetzlichen Geschrei, Furcht und Zittern aus dem Schlafe gefahren und habe geklagt, daß sie von einem vor vier Wochen gestorbenen jungen Haiducken, Namens Milloë, am Halse gewürgt worden sei und zugleich einen heftigen Schmerz an der Brust empfunden habe. Man bemerkte auch an ihrem Halse einen zollgroßen, blutunterlaufenen Fleck, und wenige Tage darauf war sie eine Leiche. Die namentlich auf diese Aussage hin erfolgte Aufgrabung zeigte ihren Körper wie den des Haiduckensohnes und anderer Personen im „Vampyrstande“.
Man kann obiger Erzählung und ähnlichen Berichten vollkommen Glauben schenken, nur muß man sich erinnern, daß hier Ursache und Wirkung, wie so oft, verwechselt wurden, denn die Halsentzündung erzeugte den Würgertraum, während sie fälschlich für das Wahrzeichen des Traumes angesehen wurde. Der bereits erwähnte Harenger hielt die gesammte Krankheit zu Meduegia für eine aus dem Genusse giftigen Fleisches (der Vampyrschafe, während doch sonst Vampyrblut heilt) entstandene bösartige und vielleicht ansteckende Bräune. Da haben wir einen dritten sehr gefährlichen Bundesgenossen im Traumleben, der, besonders wenn er, wie in den griechisch-katholischen Ländern, durch kirchliche Lehren unterstützt wird, die allerverderblichsten Folgen für Gesundheit und Leben herbeiführen kann. Nachdem so durch Seuchen, Lebendigbegrabene, kirchlichen Aberglauben und Traumvorstellungen ein grausiges Gespenst im Volksverstande erzeugt war, bedurfte es nur noch eines augenfälligen Beweises, um die unanfechtbare Wahrheit des Vampyrdaseins zu erhärten.
Diesen Beweis lieferten die Kirchhofsuntersuchungen. Drei, vier Wochen, ja Monate lang beerdigte Todte wurden „frisch und unverwest“ gefunden. Ihr Blut war flüssig; Haar, Bart, Nägel waren gewachsen; die Haut war zum Theil erneuert. Daß sich in den Wintermonaten die Leichen lange frisch erhalten, hat für Den nichts Wunderbares, der da weiß, daß man geschossenes Wild in der kalten Jahreszeit viele Wochen unverändert aufbewahren kann. Von diesem Gesichtspunkte würde der Befund auf dem Friedhofe von Meduegia vom 7. Januar 1732 nicht so sehr auffallend sein. Aber auch für den Sommer besitzen einzelne Friedhöfe und Gewölbe (zum Beispiel im Bremer Dome) das sonderbare Privilegium, die Leichen sehr lange unverwest zu erhalten, sei es wegen Trockenheit des Bodens, sehr reichlichen oder äußerst spärlichen Luftzutrittes oder aus anderen Ursachen. Außerdem mögen die Todesursachen die Körper in sehr ungleicher Weise zur Verwesung vorbereiten. Was aber das Fortwachsen von Haar und Nägeln bei Leichnamen anbetrifft, welches bereits der Kirchenvater Arnobius leugnet, Tertullian wenigstens nicht als Beweis dafür gelten lassen will, daß bei einem Körper noch eine Spur Seele und Leben zurückbleibe, so ist mir leider unbekannt, ob dieser Umstand von einem neuern Beobachter untersucht worden ist. In’s Gewicht fällt allerdings, daß Aristoteles in seiner Thiergeschichte den Vorgang behauptet, und zahlreiche ältere Schriftsteller ihm beipflichten. Ranft und Garmann vergleichen diese Hornsubstanzen den Moosen, die auf der Rinde abgestorbener Bäume fortwachsen. Es scheint etwas Annehmbares in dem Vergleiche des Haares mit einer Pflanze zu liegen, und die Fortbildung des Haares aus Reservestoffen, die in der Nähe seiner Wurzel abgelagert sind, scheint mir, natürlich nur auf kurze Zeit denkbar, nicht zu den Behauptungen zu gehören, die man von vornherein leugnen darf. Endlich das Flüssigbleiben des Blutes betreffend, ist es als festgestellt anzusehen, daß unter gewissen Umständen, zum Beispiel beim Erfrieren, das Blut weniger schnell gerinnt. Bei vierundzwanzig Personen, die 1709 beim Eisgange der Donau umkamen, fand man nach den in gelehrten Arbeiten jener Zeit niedergelegten Mittheilungen noch nach vier bis acht Wochen das Blut flüssig.
Offen gesagt, gebe ich herzlich wenig auf die Mehrzahl jener Vampyr-Leichenschau-Berichte, denn die meisten gingen von Leuten aus, welche Wunder sehen wollten und sich obendrein zu dem Werke „Muth getrunken“ hatten. Man hat offenbar in vielen Fällen Dinge gesehen, die nicht vorhanden waren, rothbraune Fäulnißflüssigkeit für frisches Blut ausgegeben und die Nasen absichtlich in nicht zu nahe Berührung mit dem Schreckensgegenstande gebracht. Wenn die griechische Kirche die Vampyre als Tympaniten bezeichnete, so will dieser Ausdruck doch offenbar sagen, daß man ihre Leiber unförmlich gedunsen und angeschwollen fand. Der Ueberfüllung des Körpers mit fremdem Blut wurde hier offenbar zugeschrieben, was die beginnende Fäulniß für sich bewirkte. Auf entsprechende Schlüsse führt die neugriechische Benennung Broukolaken, die den Sprachforschern zufolge Bourkolaken zu schreiben wären, da das Wort abzuleiten sei von βοῦρκος d. h. Schmutz, Koth und λάακος d. h. Grube, Kloake, weil man ihre Gräber gewöhnlich mit Schmutz, dem rechten Element des Teufels, gefüllt fände.
Meine Ansicht über die Unzuverlässigkeit der meisten Vampyr-Befund-Nachrichten wird stark unterstützt durch den einzigen Bericht, den wir von Seiten eines Naturforschers über den Befund in einem Vampyrgrabe erhalten haben. Derselbe rührt von dem berühmten Botaniker Tournefort her, welcher auf seiner Orientreise im Winter des Jahres 1700 Gelegenheit hatte, auf der Insel Mykone einer Art Volksfest beizuwohnen, welches in Aufgrabung und Execution eines Vampyrs bestand. Seine Schilderung, die sich im ersten Bande seiner Orientreise befindet, ist ebenso unterhaltend als lehrreich und mag zum Schlusse den düstern Eindruck verscheuchen helfen, den diese Grabesbetrachtungen hervorgebracht haben könnten. Ich halte die ausführliche Mittheilung für um so zweckmäßiger, da Perty und ähnlich denkende deutsche Mystiker, obwohl sie von dem Vorhandensein dieses Berichtes, der die lächerliche Seite des Vampyr-Aberglaubens an’s Licht bringt, genaue Kunde hatten, sich wohl gehütet haben, ihn mitzutheilen oder Schlüsse daraus zu ziehen.
„Ein Landbewohner,“ erzählt Tournefort, „von einem mürrischen und streitsüchtigen Temperamente, war auf dem Lande, man wußte nicht durch wen oder wie, getödtet worden. Zwei Tage nach seiner Beerdigung in einer Capelle der Stadt (Mykoni) verbreitete sich das Gerücht, daß man ihn mit langen Schritten umherlaufen sähe, daß er in die Häuser dringe, um die Möbel umzuwerfen, die Lampen auszulöschen, die Leute von hinten zu umfassen und tausend Schalksstreiche auszuführen. Man lachte anfangs blos darüber, aber die Sache wurde ernsthaft, da die angesehensten Leute sich zu beklagen anfingen. Die Popen erklärten ihren Glauben an die Sache und hatten ohne Zweifel ihre guten Gründe dazu. Inzwischen setzte das Gespenst diesen Wandel fort. In einer Versammlung der Stadthäupter, Priester und Mönche wurde endlich beschlossen, daß man, ich weiß nicht welchem alten Brauche zu Liebe, die neun Tage nach der Beerdigung abwarten wolle.
Am zehnten Tage las man eine Messe in der Capelle, in welcher der Leichnam lag, um den Dämon auszutreiben, welchen man in demselben eingeschlossen wähnte. Darauf scharrte man den Körper aus und schickte sich an, ihm das Herz auszureißen, was ein Beifallsjauchzen in der ganzen Versammlung hervorrief. Der Körper duftete so übel, daß man genöthigt war, mit Weihrauch zu räuchern; aber dieser Qualm, vermischt mit dem schlechten Geruche, vermehrte die Beschwerden nur und begann den Kopf dieser armen Leute zu betäuben; ihre Phantasie erfüllte sich mit Visionen. Man verstieg sich so weit, zu behaupten, daß ein dicker Dampf aus dem Körper selbst hervorströme. Wir wagten nicht zu versichern, daß es nur der Weihrauchdampf sei. Man schrie in Einem fort: ‚Broucolaccas!‘ in der Capelle und auf dem Platze. Der Lärm verbreitete sich in den Straßen gebrüllartig, und dieser Name schien gemacht, um Alles in Erschütterung zu versetzen. Mehrere Beistehende versicherten, daß das Blut noch ganz hochroth sei; andere schwuren, daß es noch ganz warm sei, woraus man schloß, daß der Todte sehr Unrecht hatte, nicht todt zu sein, oder richtiger dem Teufel sein Leben zu verdanken. Es ist dies genau die Idee, die man von einem Broukolaken oder Vroukolaken hat. Die Leute, welche ihn beerdigt hatten, behaupteten, daß sie wohl bemerkt hätten, daß er nicht steif gewefen sei, als man ihn vom Lande nach der Kirche geschafft, und [600] daß es mithin ein richtiger Broukolake wäre. Das war der immer wiederkehrende Vers.
Endlich kam man auf die Idee, das Herz des Todten zu verbrennen, der nach dieser Operation nicht vernünftiger als vorher wurde. Man klagte ihn immer noch an, die Leute des Nachts zu prügeln, die Thüren einzuschlagen, die Kleider zu zerreißen, Flaschen und Krüge zu leeren. Es war ein sehr aufgeräumter Todter. Ich glaube, er schonte einzig das Haus des Consuls, bei welchem wir wohnten. Der Verstand schien allgemein zerrüttet zu sein; es war eine wahre Gehirnkrankheit, ebenso gefährlich wie der Wahnsinn und die Wuthkrankheit. Man sah ganze Familien ihre Häuser verlassen, ihre Betten auf den Marktplatz tragen, um dort die Nacht zuzubringen; die Vernünftigsten begaben sich auf das Land.
Die für das öffentliche Wohl eifrigsten Bürger der Stadt versicherten, daß man den wesentlichsten Punkt der Ceremonie verfehlt habe. Man hätte, sagten sie, die Messe erst nach der Entnahme des Herzens feiern müssen. Sie behaupteten, daß man mit dieser Vorsicht nicht verfehlt haben würde, den Teufel zu überraschen, und ohne Zweifel würde er sich gehütet haben, zurückzukehren; da man aber mit der Messe angefangen, hätte er Zeit gehabt, nachher wieder in den Körper einzuschlüpfen. Man machte inzwischen während dreier Tage und dreier Nächte Processionen in der Stadt, nöthigte die Popen, zu fasten, entschloß sich, während der Nacht Wachen zu stellen, und arretirte dabei einige Vagabonden, die sicherlich an dieser allgemeinen Unordnung Schuld hatten. Aber man ließ sie allzu schnell wieder frei, und sie konnten zwei Tage darauf auf’s Neue beginnen, die Weinkrüge Derer zu leeren, die ihr Haus über Nacht verlassen hatten, und sich so für ihr Fasten im Gefängnisse entschädigen. Man war mithin genöthigt, von Neuem seine Zuflucht zum Gebete zu nehmen.
Eines Morgens, als man gewisse Gebete hersagte, nachdem man eine Anzahl nackter Degen auf das Grab des Leichnams, den man täglich drei- bis viermal nach dem Wunsche irgend eines Ankömmlings ausscharrte, gelegt hatte, fiel es einem Albanesen, der sich zu Mykoni befand, ein, mit Doctormiene zu sagen, sich zu diesem Zwecke der Christendegen zu bedienen, sei lächerlich. ‚Sehet Ihr denn nicht, Ihr armen Leute,‘ setzte er hinzu, ‚daß das Stichblatt dieser Degen, da es mit dem Griffe ein Kreuz bildet, den Teufel hindert, aus diesem Körper zu gehen? Warum bedient Ihr Euch nicht lieber türkischer Säbel?‘ Der Rath diente zu nichts; der Broukolake wurde darum nicht fügsamer, und man wußte schließlich nicht mehr, welchem Heiligen man sich widmen sollte, bis man endlich einstimmig beschloß, den Körper gänzlich zu verbrennen, da sie dem Teufel immer noch zutrauten, daß er darin hause. Man präparirte demnach einen Scheiterhaufen mit Theer auf dem äußersten Vorsprunge der Insel St. Georges und die Ueberreste des Leichnams wurden am 1. Januar 1701 verbrannt. Seitdem hörte man nicht mehr reden von dem Broukolaken. Man begnügte sich zu sagen, daß man diesmal den Teufel richtig erwischt habe, und machte Spottlieder auf ihn.“
„Im ganzen Archipel,“ fügte Tournefort diesem Berichte hinzu, „ist man überzeugt, daß der Teufel nur die Leichname der Anhänger des griechischen Bekenntnisses belebt. Die Bewohner der Insel Santorin hatten eine Angst vor dieser Art von Gespenstern; diejenigen von Mykoni fürchteten, nachdem ihre Visionen zerstreut waren, die Verfolgungen der Türken und des Bischofs von Tina. Kein Priester wollte sich auf Saint Georges einfinden, als man den Leichnam verbrannte, aus Furcht, daß der Bischof ein Strafgeld von ihnen fordern würde, weil man ohne seine Erlaubniß den Todten ausgescharrt und verbrannt habe. Was die Türken anbetrifft, so ist es gewiß, daß sie bei ihrem nächsten Besuche nicht verfehlten, sich von der Gemeinde Mykoni das Blut dieses armen Spukes bezahlen zu lassen, der in jeder Beziehung der Abscheu und Schrecken seines Landes war.“
Dieser Bericht zeigt genugsam, daß die Vampyre eine förmliche Leidenschaft der Griechen bildeten, daß man aber Unrecht gehabt hat, sich in anderen Ländern mit ihnen zu beschäftigen. Unter der slavischen Bevölkerung Oesterreichs haben sie viel Lärm gemacht und ebenso zeitweise in Polen; Preußen ist das äußerste Land Europas, bis zu welchem sie vorgedrungen sind. In Frankreich und England haben die Vampyre zu keiner Zeit Glück gemacht, außer in der Literatur. Fragt man aber, woher Görres, Perty und Consorten die Ueberzeugung geschöpft haben, daß die Vampyre zu den grausigsten Räthseln der Welt zählten, daß jemals so etwas wie ein Vampyr existirt habe, so muß man sagen, sie haben ihr Urtheil aus Volkssagen geschöpft, die wenig Vertrauen verdienen, oder aus Vorkommnissen, die sich auf sehr natürliche Verhältnisse zurückführen lassen. Aus so unverbürgten Nachrichten ein System des Aberglaubens, abenteuerlicher als dieser selber, zurecht machen, das ist mehr als Beschränktheit, das ist Gewissenlosigkeit.
- ↑ Vorlage: „sechssehnten“