Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae: Neuhauß
In dem Bechyner-Cräiß / nahend Strasch und Rzetzitze / oder Kardassowa / gegen Oesterreich / gelegen / so vorhin eigene Herren dieses Namens gehabt hat / deren in den Historien viel gedacht wird / und die jederzeit gar eyferig in dem Römischen Glauben gewesen seyn / wie die Hussiten / König Georg in Böheim / und andere / wol erfahren haben. Und auß solchem Geschlecht war auch Herr Joachim von Neuhauß / Ritter deß güldenen Vließ / und der Cron Böheim Canzlar / auch Käiserlicher geheimer Rath / der im Jahr 1565. den 12. Christmonats / mit Roß und Wagen jämmerlich ertranck / als ein Stück von der Brücken zu Wien / über der Donau / eingangen war; wie Martin Boregk / in der Böhmischen Chronik / am 678. Blat / schreibet. Nach Abgang dieser Herren von Neuhauß / ist ihre Herrschafft / unsers Wissens / meistentheils an die Herren Slawata kommen; und hat im Jahr 1618. Neuhauß / Stadt und Schloß / Herrn Wilhelm Slawata von Culm und Kossumberg / etc. Königlichen Böhmischen Cammer-Präsidenten und Stadthaltern / etc. gehört. Anno 1467. haben diese Stadt deß besagten Königs Georgii 2. Söhne / Victorin und Heinrich belägert. Anno 1615. seyn allhie den 20. May 460. Häuser / samt dem Jesuiter Collegio, abgebronnen. In gedachtem 1618. Jahr / zu Anfang deß Böhmischen Kriegs / haben die Böhmischen Stände Neuhauß besetzt / so Graf Tampier 2. mal vergebens zu erobern sich unterstanden: gleichwol die Vorstadt außgeplündert und abgebrant; und hat auch Graf Bucquoy den 27. Octobr. darvor nichts außgerichtet; wie in deß Sethi Calvisii Chronologia, fol. 892. a. b. und 899. a. und in den Relationen / zu lesen. Aber 1645. hat der Schwedische General Feld-Marschall Torstensohn / nach der zuvor bey Jankow erhaltenen Schlacht / diesen Ort bald einbekommen / und ihn mehrers bevestiget.
Es ligt noch ein Neuhaus in diesem Bechyner Cräiß / nahend Dobra Woda / so ein vestes Schloß seyn solle; wie es dann auff einem Berg gelegen ist. So wird in Tomo V. Theatri Europ. fol. 1214. a. gesagt / daß Neuhauß Anno 1646. an die Schwedisch-Wittenbergischen / so für Nachod lagen / übergangen seye; wird aber nicht gemeldet / was es für ein Neuhauß seye.