Topographia Circuli Burgundici: Salm
[243] Salm / Salma. Es ligt im Hertzogthum Luxemburg / und desselben Theil Ardenn / ein gar altes Schloß / so Salm / oder Salme, genannt wird / und seinen Nahmen von Salmone, desselben Erbauer / und ersten Herren / so nach dem Jahr Christi 770. solches besessen / habe solle / herführet. Es hat dieses Schloß / vorzeiten / ein beygelegenes wolerbautes Stättlein gehabt / so auch diesen Nahmen geführt; aber / durch böse Zeiten / oder Kriegs-Vngemach / allgemach die Gestalt einer Statt verloren; davon man doch noch altes Gemäuer sehen kan / so die Landleute herumb alt Salm nennen. Hat erstlich unter die Römer / hernach unter die Francken gehört / folgends den Mosellanischen Fürsten Gehorsam geleistet; jetzt aber ist es dem Hertzogthumb Luxemburg / so auß dem Mosellanischen entsprungen / zuständig. Es seynd aber dreyerley Graffen von Salm / nemlich im Hertzogthumb Luxemburg / im Hertzogthumb Lothringen / und in den Oesterreichischen Landen. Die Lothringische führen 2. silberne Salmen in rothen Feld: Die Luxemburgische aber / so deß Hertzogen in Luxemburg Lehensleuthe seyn / zween rothe Salmen in silbernem Felde: wiewol etliche vermeynen / daß die Lothringische vor 400. und mehr Jahren / von den Luxemburgischen herkommen seyen / und zumahl dem Neuen Schloß / und der Graffschafft so ihnen zu theil worden / den Nahmen deß alten Salme gegeben hetten. So führen auch Chytraeus in Saxonia, und andere mehr / die Oesterreichischen Grafen von Salm / von denen in Lothringen her. Die Graffschafft Salm im Luxemburgischen hat gar gute Viehweyde; It. viel Steinbrüche / auß welchen man gute Tachstein / oder Ziegel gräbet. Sonsten ist das Land / wann es nicht wol gebauet wird / unfruchtbar. Es gehört dem Graffen von Salm im Luxemburgischen noch ein andere nicht geringe Herrschafft / Reuerscheidt genant / so nit weit von der gedachten Grafschafft gelegen / welches aber der Graff für kein Lehen einiges Fürsten / sondern für frey halten will; wiewol er bekennet / daß / wann ohngefehr der Hertzog von Luxemburg der Orten durchräise / solcher Orth verbunden seye / Ihme dem Hertzoge die Thor zu öffnen / und das gantze Hauß oder Schloß demselben einzugeben. Und dieses sagt der offt angezogenen Bertelius, in seiner Luzeburgischen Histori / pag. 105. seq. In deß Ortelii Itinerario Gallo-Brabantino, pag. 261. seq. wird Salm / zwischen Stablo / und Hufalize / auff einem Berg / und rauhen Orth / zwischen hohen Steinfelsen gelegen / ein Dorff genannt; davon etwas ferners ein Schloß gleiches Nahmens / auff einem etwas nidern Berg / in der Enge zweyer höhern Bergen; und im Thal unten etliche Häuser / und ein Bächlein seye / darbey die schwartze Schifferstein außgearbeitet werden / die man zum decken [244] brauchet / und ins gemein ardoises nennet / die allhie sonderlich gelobet werden. Er Ortelius rechnet von hinnen / durch den Ardenner Wald / nach Hufalize / 3. und nach Luxemburg 15. Meilen / darfür theils 14. setzen. Was die obgedachte Graff- oder Herrschafft Reifferscheid anbelangt / so findet sich das nicht / was Bertelius sagt / daß nemlich solche wolle frey seyn; sondern es stehet in den Marticuln / daß der Inhaber derselben auff 2. zu Roß / und 2. zu Fuß im Reich angelegt: wiewohl in einer gesagt wird / daß umbs Jahr 1602. diese Graffschafft meistentheils von ChurCöln / theils auch von Burgund eximirt worden. Seye gleichwol die Sache noch hängig in Camera gewesen. Und habe man gesagt / daß diese Graffen von Reifferscheidt Reichs-Gräffen bleiben / auch nichts nach Cöln / und Burgund contribuiren wolten. So viel aber die Grafen von Salm in Lothringen betrifft / so Reichs-Grafen gewesen; so stehet daselbst / daß der halbe Theil dieser Graffschafft / nach Graff Johannis Tod an Lothringen kommen; den andern halben Theil aber hetten die Wild- und Rheingrafen; und auch die Grafen von Isenburg etwas daran / bekommen. Wann nun diese allbereit damaln solten seyn abgestorben / so hette sich besagter Bertelius, der ihrer noch im 1605. Jahr gedencket / und daß sie in grossem Ansehen an dem Fürstlichen Lothringischen Hofe weren / saget / geirret. Von ihrem Stammhauß ist anderswo; wie auch von den dritten Graffen von Salm / die er Bertelius in Pannonien setzet / und denen Neuburg am Inn / in Ober-Oesterreich / und andre Güter in den OberOesterreich. Landen gehörig seyn / gesagt worden.