Kaufvertrag
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Kaufvertrag (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Kaufvertrag | die Kaufverträge |
Genitiv | des Kaufvertrages des Kaufvertrags |
der Kaufverträge |
Dativ | dem Kaufvertrag dem Kaufvertrage |
den Kaufverträgen |
Akkusativ | den Kaufvertrag | die Kaufverträge |
Worttrennung:
- Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯ˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: Kaufvertrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird
Herkunft:
- Kompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag;
- juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)
Oberbegriffe:
- [1] Vertrag
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt, schließt man einen Kaufvertrag ab.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kaufvertrag“