rechtskräftig
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rechtskräftig (Deutsch)
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rechtskräftig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:rechtskräftig |
Worttrennung:
- rechts·kräf·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪç], [ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪk]
- Hörbeispiele: rechtskräftig (Info), rechtskräftig (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
Herkunft:
- Ableitung von Rechtskraft mit dem Ableitungsmorphem -ig plus Umlaut
Sinnverwandte Wörter:
Beispiele:
- [1] Am Ende der Verhandlung sagte die Richterin, das Urteil sei rechtskräftig und eine Revision nicht mehr zulässig.
- [1] Paul und Angelika wurden am zwanzigsten Januar rechtskräftig geschieden.
- [1] Franz Müller ist ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] mit Substantiv: rechtskräftiges Urteil ( Audio (Info))
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Rechtssprache: rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „rechtskräftig“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „rechtskräftig“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtskräftig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „rechtskräftig“
- [1] The Free Dictionary „rechtskräftig“
- [1] Duden online „rechtskräftig“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtskräftig“ auf wissen.de
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „rechtskräftig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „rechtskräftig“