Frauenarbeit
Frauenarbeit bedeutet heute im engeren Sinne die Erwerbstätigkeit von Frauen, ferner sämtliche Aufgaben (zum Beispiel Kinderbetreuung, Mithilfe im familiären Betrieb), die Frauen durch eine soziale Rolle zugeordnet werden, sowie das Engagement im Bereich von Interessenvertretung, Bildung und so weiter zugunsten von Frauen. Siehe auch: Gender und Gender-Mainstreaming. Die Frauenbewegung der 1970er Jahre machte darauf aufmerksam, dass auch Hausarbeit eine (über die Unterhaltspflicht entgoltene) Form der Arbeit ist. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde und wird von vielen Seiten gefordert und gefördert. Ferner ist Care-Arbeit eine vieldiskutierte Variante vor allem von Frauen ausgeübten Tätigkeiten im Rahmen der Sorgearbeit.
Geschichte
BearbeitenFrauenarbeit gab es immer.[1] Der Anteil der für Lohn arbeitenden Frauen stieg in der Zeit der Industrialisierung und machte sie somit auch zum Gegenstand der Sozialen Frage, insbesondere zur Frage der Arbeitsbedingungen, des Arbeitsschutzes und einer gerechten Entlohnung.[2] Schließlich entstand auch die Frauenbewegung, die sich für die Rechte von Frauen einsetzte.
Zu den Fürsprechern einer Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben zählen Louise Otto-Peters (1819–1895), Peter Norrenberg (1847–1898) und Iris von Roten (1917–1990).
In Frankreich bestand von 1899 bis 1902 eine republikanische Allianz unter Ministerpräsident Pierre Waldeck-Rousseau, die gesetzlich die tägliche Arbeitszeit auf elf Stunden beschränkte und auch die Frauen- und Kinderarbeit regulierte.
Der „Berufszählung“ von 1907 zufolge waren im Deutschen Reich 28 % der erwachsenen Frauen außerhalb des Privathaushalts berufstätig. Drei Millionen Frauen arbeiteten beruflich in anderen Haushalten, 400.000 in Industrie, Gewerbe und Verkehr.[3] Von den 400.000 waren 43.953 „Heimarbeiterinnen“, 34.000 Wäscher- und Plättnerinnen, 37.000 Schneiderinnen und 22.000 Näherinnen.[4]
Aufgrund des Männermangels während des Ersten Weltkriegs mussten Frauen Arbeit von Männern übernehmen. Die nebenstehende Abbildung zeigte Beispiele aus der vom Verein für deutsche Frauenkleidung und Frauenkultur im Grünen Saal des Stadttheaters von Lübeck während der spielfreien Zeit veranstalteten „Ausstellung von Berufskleidern für arbeitende Frauen“. Auch im Rahmen des Zweiten Weltkriegs kam es zu einer starken Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen.
Reformen der 1960er und 1970er Jahre
BearbeitenIn der Deutschen Demokratischen Republik verlangte das Familiengesetzbuch ab 1966, dass die Ehepartner ihre Verbindung so gestalten, „daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann“
In Österreich wurden durch die Familienrechtsreform im Jahre 1975 Mann und Frau weitgehend gleichgestellt und geschlechtsspezifische Zuweisungen abgebaut.
In der Bundesrepublik Deutschland lautete von 1958 (Gleichberechtigungsgesetz) bis 1977 der die Arbeitsteilung der Eheleute regelnde § 1356 Absatz 1 BGB: „[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“[5] Im Jahr 1970 legte eine Sachverständigenkommission Vorschläge zu einer umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts vor. Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages 1972 wurde ein erster Entwurf erst 1973 im Bundestag beraten. Die Beratungen zogen sich bis 1976 hin; am 14. Juni 1976 wurde das neue Gesetz verkündet. Am 1. Juli 1977 trat es in Kraft. Man spricht vom „paritätischen Ehemodell“. § 1356 BGB lautet: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen. […] Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.“
Aktuelle Situation
BearbeitenEs sind mehr Frauen als Männer in Teilzeitarbeit beschäftigt (siehe Polarisierung der Arbeitszeiten). Die Frauenarbeitslosigkeit war 1997 meist höher als der Durchschnitt.[6]
Unterschiede zwischen dem Entgelt von Männern und Frauen werden als Gender-Pay-Gap thematisiert. In den Jahren nach dem Krieg erhielten Frauen bis zu 40 % weniger Lohn als Männer in vergleichbarer Position; es wurden „Lohnabschlagsklauseln“ für „Frauenlohngruppen“ geschaffen und angewendet. Im Jahr 1955 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Minderbezahlung von Frauen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widerspricht; dieser gelte auch für den Erwerbsarbeitsbereich. Dies müsse bundesweit bei den Tarifverträgen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften beachtet werden. Später wurden aber sogenannte Leichtlohngruppen umgesetzt, großenteils die Arbeit von Frauen betreffend. Heute werden geschlechterbezogene Entlohnungsdifferenzen insbesondere mit Bezug auf Gender-Mainstreaming im Bereich der Arbeitsbewertung analysiert und bewertet (vgl. Entgelttransparenzgesetz).
Die Genderforscherin Cornelia Koppetsch schrieb 2001 zu den beruflichen Unterschieden zwischen Männern und Frauen: Der Blick auf „geschlechtliche Diskriminierung“ greife für ein Verständnis der Bedeutung von Geschlechterdifferenzen für die berufliche Entwicklung zu kurz, da er das Phänomen der geschlechtlichen Segmentierung lediglich auf eine Kategorie der Akteure zurückzuführen suche. „Nicht einzelne Frauen werden von gehobenen Positionen ausgeschlossen, vielmehr sind die Kriterien beruflicher Exzellenz selbst vergeschlechtlicht, weil sie eine enge Verbindung von erwünschten Befähigungen, Verhaltensstilen und ‚Qualifikationen‘ mit kulturellen Definitionen von Männlichkeit und (seltener) Weiblichkeit herstellen.“[7]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Gisela Bock, Barbara Duden: Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit. Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus. In: Annemarie Tröger (Hrsg.): Frauen und Wissenschaft. Beiträge zur Berliner Sommeruniversität für Frauen, Juli 1976. Courage-Verlag, Berlin 1977, ISBN 3-921710-00-6.
- Angela Fiedler und Ulla Regenhard: Das Arbeitseinkommen der Frauen. Analysen zur Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 1987, ISBN 3-87061-917-1.
- Birgit Geissler, Friederike Maier, Birgit Pfau-Effinger (Hrsg.): FrauenArbeitsMarkt. Der Beitrag der Frauenforschung zur sozio-ökonomischen Theorieentwicklung. Edition sigma, Berlin 1998, ISBN 3-89404-626-0.
- Karin Hausen: Die Polarisierung der „Geschlechtercharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. In: Werner Conze (Hrsg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Klett, Stuttgart 1976, S. 367–393, ISBN 3-12-910390-2 (Industrielle Welt; 21).
- Karin Hausen: Geschlechterhierarchie und Arbeitsteilung. Zur Geschichte ungleicher Erwerbschancen von Männern und Frauen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-01353-1 (Sammlung Vandenhoeck).
- Angélique Janssens: Der männliche Alleinernährer. Zur Geschichte einer sozialen Symbolfigur. In: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Heft I/2002.
- Alice Salomon: Die Ursachen der ungleichen Entlohnung von Männer- und Frauenarbeit. Verlag Schmidt Periodicals, Bad Feilnbach 1990 (Reprint der Ausgabe Leipzig, Duncker & Humblot, 1906).
- Claudia von Werlhof: Frauenarbeit. Der blinde Fleck in der Kritik der politischen Ökonomie. In: beiträge zur feministischen theorie und praxis. Heft 1, München 1978.
- Dagmar Vinz: Zeiten der Nachhaltigkeit. Perspektiven für eine ökologische und geschlechtergerechte Zeitpolitik. Westfälisches Dampfboot, Münster 2005, ISBN 3-89691-613-0 (Kapitel 8 zur Feminisierung der Beschäftigung im Ernährungssystem).
- Anke Wolf-Graaf: Frauenarbeit im Abseits. Frauenbewegung und weibliches Arbeitsvermögen. Frauenoffensive, München 1981.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Vgl. etwa Peter Ketsch: Frauenarbeit im Mittelalter. Düsseldorf 1983.
- ↑ Zur Frauenarbeit in Fabriken im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz; bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart / Jena / New York 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.
- ↑ Vgl.: Aenderung der Dienstvorschrift für die zum Schrankendienst zugelassenen Frauen (Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Sammlung der herausgegebenen Amtsblätter vom 27. April 1901. 5. Jahrgang, Nr. 18, Bekanntmachung Nr. 182, S. 115).
- ↑ Elsbeth Krukenberg-Conze, in: Das Frauenbuch, Franck, Stuttgart 1913
- ↑ [1]
- ↑ Elena Marinucci: Bericht über die besonderen Auswirkungen der Frauenarbeitslosigkeit., 1998 (pdf) ( des vom 26. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Cornelia Koppetsch: Milieu und Geschlecht. Eine kontextspezifische Perspektive. Erschienen in Anja Weiß u. a. (Hrsg.): Klasse und Klassifikation. Die symbolische Dimension sozialer Ungleichheit. Westdeutscher Verlag 2001, S. 109–137. S. 112